Bundesschatz Österreich - 1 Monat 3,5% Zinsen p.a.

Über diesen Deal

Zusätzliche Info
rtzu123
Die wichtigsten Infos aus den FAQs
Siehebundesschatz.at/hae…gen

Wie werden Zinserträge besteuert?

Ja, gemäß § 27a EStG wird die vorgeschriebene Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % für Einkünfte aus Wertpapieren von Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, automatisch einbehalten.

Gibt es einen Mindesteinzahlungsbetrag?

Ja, der Mindesteinzahlungsbetrag beträgt 100,00 €.

Kann ich mein Geld noch vor Ablauf der Veranlagungsdauer ausbezahlen lassen?
Ja, eine vorzeitige Auszahlung ist unter Abzug von Liquiditätskosten möglich. Die Höhe dieser Kosten berechnet sich folgendermaßen. Wobei das Kapital immer zur Gänze erhalten bleibt, lediglich ein Teil der Zinsen wird abgezogen.

Wie erfolgt der Ablauf bei einer Auszahlung?
Sofern Sie im Verwendungszweck Auszahlung („AUSZ“) angegeben haben oder die Auszahlung in Ihrem Bundesschatz-Konto bei der jeweiligen Veranlagung aktiviert haben, wird Ihr Kapital plus Zinsen abzüglich KESt am Ende der Laufzeit auf Ihr Referenzkonto überwiesen. Ihre Bank erhält den Betrag am Fälligkeitstag gutgeschrieben.

Wie oft kann mein Geld wiederveranlagt werden?
Hinsichtlich der Häufigkeit von Wiederveranlagungen gibt es keine Beschränkungen. Sofern Sie keine Auszahlung wünschen, wird Ihr Kapital plus Zinsen und KESt wiederveranlagt.

Welchen Zinssatz bekomme ich bei der Wiederveranlagung?
Sie erhalten den Zinssatz, der für das von Ihnen gewählte Produkt zum Zeitpunkt der Wiederveranlagung gilt.

Kann ich bereits getätigte Aufträge hinsichtlich Auszahlung oder Wiederveranlagung rückgängig machen bzw. wieder ändern?
Ja, alle Aufträge können bis spätestens einen Bankarbeitstag vor dem nächsten Laufzeitende beliebig oft geändert werden.

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