A1: Erhöhung der Grundgebühren & Festnetztarife und Sonderkündigungsrecht
Über diesen Deal
Dieser Deal ist leider abgelaufen. Hier sind ein paar andere Optionen für Dich:
: Ab 19.Mai greift die Grundgebühr-Erhöhung bei Mobilfunkverträgen: Da ab 19.Mai nun auch bei "A1" die meisten Grundgebühr-Erhöhungen bei Mobilfunkverträgen greifen, hier nochmal der Beitrag zum Sonderkündigungsrecht für A1-Kunden. Von der Erhöhung betroffene Bestandskunden können noch kurze Zeit von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht (Stichwort “Sonderkündigung”) Gebrauch machen. Wie in den Kommentaren mitunter diskutiert und bestätigt, fallen dabei definitiv keine Kosten an.
Ursprünglicher Beitrag vom 19.03.2014: Das Telekommunikationsunternehmen A1 hat in den vergangenen Wochen ja schon durch Preiserhöhungen im Mobilfunkbereich für Aufsehen gesorgt und auch bei seinen Discount-Töchtern die Preise angehoben. Jetzt wurde bekannt, dass die Grundentgelte auch für Bestandskunden angehoben werden. A1-Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht (mehr dazu am Ende dieses Beitrags).
Schon seit ein paar Wochen ist bekannt, dass der größte österreichische Telekom-Anbieter seine Preise erhöhen wird. Dies betrifft sowohl Festnetz- und Breitbandkunden, als auch Nutzer des Mobilfunknetzes. Begründet werden die Tarifanpassungen mit steigendem Datenverkehr und massiven Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur. Mobilfunkkunden Nach Tarifanpassungen im Mobilfunkbereich, hatte A1 zuletzt Anfang Februar auch die Aktivierungsgebühr verteuert. Seit dem 03. Februar berechnet das Unternehmen statt der bis damals gültigen 49,90 € satte 69,90 € und damit 20 € mehr. Begründet wurde auch damals der Schritt mit stiegenden Kosten und einem komplexeren, technischen Umfeld.
Am gestrigen Dienstag hat das Unternehmen nun angekündigt, auch die Grundentgelte von Bestandskunden zu erhöhen. Betroffen sind diesmal Sprachtarife, die vor dem 18.11.2013 angemeldet wurden sowie A1 Mobil-Internet-Tarifen (vor dem 3.6.2013 angemeldet) und Red Bull MOBILE Tarifen (vor dem 15.5.2013 angemeldet). Hier steigt das Grundentgelt um je 1,90 €. Aktuell anmeldbare Tarife sind von den Änderungen aber nicht betroffen.
Neu ist auch, dass für Kunden, die bisher keine SIM-Pauschalte hatten, diese ebenfalls eingeführt wird. Ab dem 19. Mai 2014 fallen dann jährlich 19,90 € an - wie auch in den aktuellen Tarifen. Die Kündigungsfrist wird zudem auf 3 Monate angehoben. Ob ihr von der Preisanpassung betroffen seid, seht ihr auf dieser Seite. Festnetz- und Breitbandkunden Auch für Festnetz- und Breitbandkunden gelten ab dem 1. Mai neue Preise. Hier werden die Verbindungsentgelte in inländische Netze (Mobil und Festnetz) vereinheitlicht. Tagsüber werden statt bisher 0,054 € jetzt 0,089 € fällig und Abends und am Wochenende zahlt man statt 0,019 € jetzt 0,069 €. Für die Tarifoption A1 Glasfaser Power 16 werden jetzt 5,90 € statt 4,90 € fällig - dafür wird allerdings auch die Upload-Bandbreite von 1024 Kbit/s auf 3072 Kbit/s verdreifacht. Sonderkündigungsrecht Wegen der einseitig erfolgten Vertragsänderung, haben betroffene Kunden sowohl im Festnetz- und Breitband- als auch im Mobilfunkbereich ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass der Vertrag kostenlos gekündigt werden kann, auch wenn noch eine aufrechte Vertragsbindung besteht. Restentgelte für eine allenfalls noch bestehende Mindestvertragsdauer fallen keine an.
In einer aktuellen entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde übrigens beschlossen, dass A1 teilweise die Servicepauschale zurückzahlen muss. Gültig ist dies aber nur für Kombi-Verträge aus Festnetz, Internet und Mobiltelefon, die mit dem Werbezusatz "Ein Leben lang" beworben wurden und bei denen dennoch eine Servicepauschale von 15 € erhoben wurde. Die betroffenen Verträge wurden zwischen Oktober 2008 und Februar 2011 verkauft. Einen Musterbrief zur Rückforderung gibt es bei der Arbeiterkammer.
64 Kommentare
sortiert nach