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Gepostet 9 Mai 2014

A1: Erhöhung der Grundgebühren & Festnetztarife und Sonderkündigungsrecht

GelöschterUser4320's Avatar
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GelöschterUser4320
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Ab 19.Mai greift die Grundgebühr-Erhöhung bei Mobilfunkverträgen: Da ab 19.Mai nun auch bei "A1" die meisten Grundgebühr-Erhöhungen bei Mobilfunkverträgen greifen, hier nochmal der Beitrag zum Sonderkündigungsrecht für A1-Kunden. Von der Erhöhung betroffene Bestandskunden können noch kurze Zeit von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht (Stichwort “Sonderkündigung”) Gebrauch machen. Wie in den Kommentaren mitunter diskutiert und bestätigt, fallen dabei definitiv keine Kosten an.

Ursprünglicher Beitrag vom 19.03.2014: Das Telekommunikationsunternehmen A1 hat in den vergangenen Wochen ja schon durch Preiserhöhungen im Mobilfunkbereich für Aufsehen gesorgt und auch bei seinen Discount-Töchtern die Preise angehoben. Jetzt wurde bekannt, dass die Grundentgelte auch für Bestandskunden angehoben werden. A1-Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht (mehr dazu am Ende dieses Beitrags).

Schon seit ein paar Wochen ist bekannt, dass der größte österreichische Telekom-Anbieter seine Preise erhöhen wird. Dies betrifft sowohl Festnetz- und Breitbandkunden, als auch Nutzer des Mobilfunknetzes. Begründet werden die Tarifanpassungen mit steigendem Datenverkehr und massiven Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur. Mobilfunkkunden Nach Tarifanpassungen im Mobilfunkbereich, hatte A1 zuletzt Anfang Februar auch die Aktivierungsgebühr verteuert. Seit dem 03. Februar berechnet das Unternehmen statt der bis damals gültigen 49,90 € satte 69,90 € und damit 20 € mehr. Begründet wurde auch damals der Schritt mit stiegenden Kosten und einem komplexeren, technischen Umfeld.

Am gestrigen Dienstag hat das Unternehmen nun angekündigt, auch die Grundentgelte von Bestandskunden zu erhöhen. Betroffen sind diesmal Sprachtarife, die vor dem 18.11.2013 angemeldet wurden sowie A1 Mobil-Internet-Tarifen (vor dem 3.6.2013 angemeldet) und Red Bull MOBILE Tarifen (vor dem 15.5.2013 angemeldet). Hier steigt das Grundentgelt um je 1,90 €. Aktuell anmeldbare Tarife sind von den Änderungen aber nicht betroffen.

Neu ist auch, dass für Kunden, die bisher keine SIM-Pauschalte hatten, diese ebenfalls eingeführt wird. Ab dem 19. Mai 2014 fallen dann jährlich 19,90 € an - wie auch in den aktuellen Tarifen. Die Kündigungsfrist wird zudem auf 3 Monate angehoben. Ob ihr von der Preisanpassung betroffen seid, seht ihr auf dieser Seite. Festnetz- und Breitbandkunden Auch für Festnetz- und Breitbandkunden gelten ab dem 1. Mai neue Preise. Hier werden die Verbindungsentgelte in inländische Netze (Mobil und Festnetz) vereinheitlicht. Tagsüber werden statt bisher 0,054 € jetzt 0,089 € fällig und Abends und am Wochenende zahlt man statt 0,019 € jetzt 0,069 €. Für die Tarifoption A1 Glasfaser Power 16 werden jetzt 5,90 € statt 4,90 € fällig - dafür wird allerdings auch die Upload-Bandbreite von 1024 Kbit/s auf 3072 Kbit/s verdreifacht. Sonderkündigungsrecht Wegen der einseitig erfolgten Vertragsänderung, haben betroffene Kunden sowohl im Festnetz- und Breitband- als auch im Mobilfunkbereich ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass der Vertrag kostenlos gekündigt werden kann, auch wenn noch eine aufrechte Vertragsbindung besteht. Restentgelte für eine allenfalls noch bestehende Mindestvertragsdauer fallen keine an.

In einer aktuellen entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde übrigens beschlossen, dass A1 teilweise die Servicepauschale zurückzahlen muss. Gültig ist dies aber nur für Kombi-Verträge aus Festnetz, Internet und Mobiltelefon, die mit dem Werbezusatz "Ein Leben lang" beworben wurden und bei denen dennoch eine Servicepauschale von 15 € erhoben wurde. Die betroffenen Verträge wurden zwischen Oktober 2008 und Februar 2011 verkauft. Einen Musterbrief zur Rückforderung gibt es bei der Arbeiterkammer.

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64 Kommentare

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  1. GelöschterUser2695's Avatar
    Was passiert mit meiner Nummer wenn ich diese kündige? Neuanmeldung direkt nach der Kündigung funktioniert?
  2. GelöschterUser22387's Avatar
    Ihr meint sicherlich die Uploadbandbreite, die Downloadbandbreite bleibt gleich.
  3. GelöschterUser20702's Avatar
    Nach einer Kündigung bist du automatisch B-Free Kunde, kannst also deine Nummer problemlos portieren.
  4. GelöschterUser17043's Avatar
    Kann ich jetzt also schnell über Mynext meinen Vertrag verlaengern und in 2 Monaten kündigen?
  5. GelöschterUser4320's Avatar
    Autor
    Ganz recht, vielen Dank!
  6. GelöschterUser12687's Avatar
    Ja klar, nimm dir das teuerste Handy und dann kündige, dann bekommst du es geschenkt. Funktioniert sicher. Sehr schlau bist du! Wow!
  7. GelöschterUser22388's Avatar
    Aber die dreimonatige Frist bleibt bestehen oder?
  8. GelöschterUser22389's Avatar
    Wenn ich jetzt voriges Jahr ein neues Handy durch Next und Vertragsverlängerung erhalten habe und jetzt meinen Vertrag kündigen würde müsste ich da mein Handy noch bezahlen oder nicht?
  9. GelöschterUser11785's Avatar
    irgendeine Idee, wie ich feststellen kann, WANN ich das Kombipaket gekauft habe, wenn ich keine Unterlagen mehr dazu habe?? 2008 wars sicher....
  10. GelöschterUser270's Avatar
    Nein.
  11. GelöschterUser270's Avatar
    Anrufen bei der Hotline?
  12. GelöschterUser270's Avatar
    Wenn in der Vertragsverlängerung die du unterschreibst!!!! die Änderung noch nicht angeführt ist, dann ja.
  13. GelöschterUser13590's Avatar
    Kann man denn nur den Telefon-Vertrag alleine kündigen, wenn man bspw ein Kombi mit Internet hat? Telefonieren bräuchte ich nämlich gar nicht, das Internet (Glasfaser 30) hingegen schon.
  14. GelöschterUser10388's Avatar
    Schließe mich der Frage von cian an, bei mir ist es genau umgekehrt. Hab eine Kombi, Internet bräuchte ich nicht, telefonieren schon.
  15. GelöschterUser13448's Avatar
    Ich habe mir erst im Jänner ein Galaxy Note 3 über MyNext geholt. Bist du dir sicher, dass ich bei einer Kündigung nicht den Aufpreis auf den Listenpreis begleichen müsste?
  16. GelöschterUser22393's Avatar
    Hallo pong, Bist du dir da 100%ig sicher? So eine Information müsste sich ja wie ein Lauffeuer im Internet verbreiten. Wäre ja ein enormer Schaden für A1. O.O
  17. GelöschterUser22396's Avatar
    Unglück im Glück. Ich hatte einen "Ein Leben lang" Tarif aber da ich in der Zwischenzeit einmal eine Weiterverlängerung eingegangen bin fällt jetzt die Servicepauschale für mich auch an da ich ja angeblich telefonisch die neuen Bedingungen akzeptiert hätte. Ich finde diese Geschäftspraxis einfach als moralischen Betrug und werde jetzt kündigen.
  18. GelöschterUser22397's Avatar
    Falsch. Bei SoKü gilt dies nicht. Portieren unbedingt bevor der Vertrag nach der Kündigung ausläuft. Siehe A1 Support Community
  19. GelöschterUser22398's Avatar
    Diese Geschäftspraxis am Telefon einem etwas aufzuschwatzen und mündlich weiterzuverlängern habe ich auch schon erlebt. Mehrfach wurde ich angerufen und mir ein Vertragswechsel für Internet vorgeschlagen und Modemtausch. Die Preiserhöhungen haben es echt in sich und alternativen gibts wenige am Land.
  20. GelöschterUser22412's Avatar
    Der reichste mann der Welt kauft A1 (mexikaner) und die Preise werden gleich mal erhöht. Danke A1 ab nach Mexiko ich brauch euch nie wieder
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