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11 Gepostet 13 März 2023
EAG-Kosten-Befreiung Netzkosten-Zuschuss


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fenster
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Über diesen Deal
Dieser Deal ist leider abgelaufen. Hier sind ein paar andere Optionen für Dich:
Mit einer EAG-Kosten-Befreiung können Sie automatisch weitere Begünstigungen erhalten.Beispiel: Die EAG-Kosten-Befreiung ist aktuell eine Voraussetzung für die Gewährung des Netzkosten-Zuschusses. Der Netzkosten-Zuschuss wird Haushalten mit einer EAG-Kosten-Befreiung zwischen 1.1.2023 – 30.6.2024 gewährt. Dieser beträgt EUR 200.
Durch das Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) erhalten einkommensschwache Haushalte gemäß § 72 EAG zusätzlich zur Förderung durch einen Stromkostenzuschuss (Strompreisbremse) auch einen Netzkostenzuschuss. Der Netzkostenzuschuss sieht vor, dass Begünstigte zwischen 1.1.2023 und 30.6.2024 einen Zuschuss zu den Netzkosten im Ausmaß von 75% zukommt.
Für den Netzkosten-Zuschuss ist eine EAG-Befreiung notwendig: Konkret heißt es dazu im Gesetzestext, dass der Netzkostenzuschuss nur einkommensschwachen Haushalten gewährt werden kann, "für die der Netzbetreiber nach § 2 Abs. 1 Z 1 EAG-Befreiungsverordnung, BGBl. II Nr. 61/2022, keine Erneuerbaren-Förderpauschale und keinen Erneuerbaren-Förderbeitrag verrechnen darf".
Durch das Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) erhalten einkommensschwache Haushalte gemäß § 72 EAG zusätzlich zur Förderung durch einen Stromkostenzuschuss (Strompreisbremse) auch einen Netzkostenzuschuss. Der Netzkostenzuschuss sieht vor, dass Begünstigte zwischen 1.1.2023 und 30.6.2024 einen Zuschuss zu den Netzkosten im Ausmaß von 75% zukommt.
Für den Netzkosten-Zuschuss ist eine EAG-Befreiung notwendig: Konkret heißt es dazu im Gesetzestext, dass der Netzkostenzuschuss nur einkommensschwachen Haushalten gewährt werden kann, "für die der Netzbetreiber nach § 2 Abs. 1 Z 1 EAG-Befreiungsverordnung, BGBl. II Nr. 61/2022, keine Erneuerbaren-Förderpauschale und keinen Erneuerbaren-Förderbeitrag verrechnen darf".
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Die Voraussetzung für eine EAG-KostenDeckelung stellt das monatliche Haushalts-Nettoeinkommen dar.
Dieses darf die gesetzlich normierten Betragsgrenzen nicht übersteigen (1.1.2023: 1 Person: 1.243,49 / 2 Personen: 1.961,75 / jede weitere Person: 191,86)
Und dann wundern sich die Politker und die Wirtschaft wenn Leute so wenig wie möglich arbeiten um unter 1200 Netto zu bleiben um dann alle möglichen Boni abzugreifen. Wohnungszuschuss, Heizkostenzuschuss, Gratis Kindergarten, GIS Befreiung, Energiezuschuss usw....
* Arbeitslos
* Gehörlos
* Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
* Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln
* Mindestsicherung
* Pension
* Pflegegeld
* Studien-/Schülerbeihilfe
Hier werden eure persönlichen Daten gesammelt, und gegen euch verwendet!
Befreiungen sind nur beim Bezirksamt möglich
Außerdem ist das alles mit der haushaltsabgabe bald hinfällig.