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Easybank: Rückforderung von verrechneten Gebühren
aktualisiert 5. Apr (eingestellt 25. Mär)
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Update 1
Schon Geld zurückgefordert?
Hey PJ
Im Dezember 2020 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) Gebühren der BAWAG-Marke easybank für teilweise gesetzeswidrig befunden und entsprechende Klauseln aufgehoben. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte zuvor Klage eingereicht.
Der VKI bietet allen betroffenen Verbraucher:innen die kostenlose Teilnahme an einer Sammelaktion zur Rückforderung von verrechneten Gebühren an, die die BAWAG P.S.K. zurückerstatten wird.
Betroffen sind folgende Gebühren, die vom 01.07.2016 bis 31.12.2021 verrechnet wurden:
Darüber hinaus erhalten Kund:innen, die eine Co-branded ÖAMTC Kreditkarte (Preisblatt Stand 01.01.2016 und später) abgeschlossen haben eine pauschale Abgeltung von 40 Euro für das verrechnete Kartenentgelt und/oder Barauszahlungsentgelt sowie verrechnete Mahnspesen zurück.
Voraussetzung zur Teilnahme an der kostenlosen VKI-Sammelaktion
Teilnahmeberechtigt sind:
- Konsument:innen, die bei der BAWAG P.S.K. oder easybank ein Konto (Online- oder Girokonto) oder einen Verbraucherkredit abgeschlossen oder ein anderes Produkt (Kreditkarte, Wertpapierdepot, etc.) erworben haben
UND
- denen in den oben genannten Zeiträumen zumindest eine der aufgezählten Gebühren verrechnet wurde.
Auch ehemalige Kund:innen, die von den genannten Gebühren betroffen waren sowie Erb:innen, die das Abrechnungsentgelt im Todesfall bezahlen mussten, können sich anmelden.
Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist bis spätestens 31.07.2022 über folgenden Link möglich:
zur Anmeldung
Im Dezember 2020 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) Gebühren der BAWAG-Marke easybank für teilweise gesetzeswidrig befunden und entsprechende Klauseln aufgehoben. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte zuvor Klage eingereicht.
Der VKI bietet allen betroffenen Verbraucher:innen die kostenlose Teilnahme an einer Sammelaktion zur Rückforderung von verrechneten Gebühren an, die die BAWAG P.S.K. zurückerstatten wird.
Betroffen sind folgende Gebühren, die vom 01.07.2016 bis 31.12.2021 verrechnet wurden:
- Entgelt für Rechtsfallbearbeitung EUR 100,00
- Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte EUR 8,12
- Abrechnungsentgelt Todesfall EUR 150,00
- Manipulationsentgelte bis 30.06.2020, die für die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Kreditkartentransaktionen außerhalb der EU oder in andere Währungen als Euro verrechnet wurden.
Darüber hinaus erhalten Kund:innen, die eine Co-branded ÖAMTC Kreditkarte (Preisblatt Stand 01.01.2016 und später) abgeschlossen haben eine pauschale Abgeltung von 40 Euro für das verrechnete Kartenentgelt und/oder Barauszahlungsentgelt sowie verrechnete Mahnspesen zurück.
Voraussetzung zur Teilnahme an der kostenlosen VKI-Sammelaktion
Teilnahmeberechtigt sind:
- Konsument:innen, die bei der BAWAG P.S.K. oder easybank ein Konto (Online- oder Girokonto) oder einen Verbraucherkredit abgeschlossen oder ein anderes Produkt (Kreditkarte, Wertpapierdepot, etc.) erworben haben
UND
- denen in den oben genannten Zeiträumen zumindest eine der aufgezählten Gebühren verrechnet wurde.
Auch ehemalige Kund:innen, die von den genannten Gebühren betroffen waren sowie Erb:innen, die das Abrechnungsentgelt im Todesfall bezahlen mussten, können sich anmelden.
Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist bis spätestens 31.07.2022 über folgenden Link möglich:
zur Anmeldung
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