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(Info) Anleitung für Privatverkäufe - ohne Gewährleistung, Garantie und Rücknahme

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Über diesen Deal

Update 1
Wir haben die Anleitung überarbeitet und vereinfacht
Dass auf Preisjäger viel gekauft wird, ist kein großes Geheimnis Wir wollen uns daher in aller Kürze auch dem PRIVATVERKAUF widmen, konkret dem Fall, dass Ihr als Privatperson etwas auf Willhaben oder eBay weiterverkauft und euch in aller Kürze einen Tipp geben, wie ihr das am besten macht, ohne dabei auf rechtliche Probleme zu stoßen - wir legen hier den Fokus auf die am häufigsten vorkommenden Fragen zur Gewährleistung, Garantie und Rücknahme wohlwissend, dass es in der Theorie auch steuerrechtlich relevante Fragen gibt, die wohl aber in der Praxis beim Gelegenheitsverkauf weitaus seltener schlagend werden



Für faule Leser gleich vorweg das allerwichtigste. Bitte fügt jeder Anzeige, jedem Inserat und jeder Auktion immer die nachstehende Fußnote bei:

Privatverkauf: daher keine Gewährleistung oder Rücknahme. Garantieansprüche, so eine Rechnung beigelegt wird, werden an den Käufer abgetreten.

Darüber hinaus ist es unerlässlich, eine korrekte, ausführliche, wahrheitsgemäße Beschreibung zu eurem Verkaufsgegenstand zu verfassen! Kein Ausschluss der Welt schützt euch vor einer falschen Aussage. Gerade bei gebrauchten Sachen nehmt euch bitte die Zeit, den Zustand der Ware zu beschreiben. Etwaige optische Beeinträchtigungen, sichtbare Gebrauchsspuren oder Defekte, führen ja spätestens bei Übergabe der Ware zu Problemen. Spart euch die durch wahrheitsgemäße Angaben!



  • Zunächst eine kurze Begriffserklärung:

Ein Privatverkauf gilt jeder Verkauf einer Sache durch eine Privatperson ganz unabhängig davon, ob die Sache neu oder gebraucht ist, ob an eine andere Privatperson oder an einen gewerblichen Händler verkauft wird; hier typischerweise ist ein Privatverkauf also eure eBay-Auktion oder euer Willhaben-Inserat. Als Gewährleistung bezeichnet man grob die Pflicht eines Händlers (2-3 Jahre) für Mängel an der verkauften Sache einzustehen. Die Garantie hingegen ist das Hersteller-Versprechen auf die (in der Regel 1-3 jährige) Mangelfreiheit eben dieser Sache.



  • Und hier kurz und knapp warum dieser Haftungsauschluss oben gut ist:

Ohne diesen Absatz seid ihr dem Käufer gewährleistungspflichtig, ihr müsst also für Mängel an der verkauften Sache einstehen. Auch in Garantiesachen kann es vorkommen, dass ihr damit konfrontiert werdet, dass sich ein Hersteller nur euch gegenüber in der Verpflichtung der Garantieansprüche sieht. Zudem kann es passieren, dass euch der Käufer (zurecht) mit einer Rücknahme und Erstattung konfrontiert.

Beim Privatverkauf besteht im Kontrast zum gewerblichen Handel die Möglichkeit, sich mittels Haftungsauschluss von den Pflichten einer Gewährleistung zu schützen. Mit dem oben zitierten Passus schützt ihr euch demnach sowohl vor jenen Mängeln, die euch selbst bekannt waren, als auch vor nicht bekannten Mängeln! Zudem schließt ihr eine Rücknahme aus, bei der es zwar keine gesetzliche Grundlage gäbe, die sich aber in der Praxis sehr häufig durch ein ganz anderes Problem ergibt:

Eine falsche, unzureichende oder beschönigte Beschreibung des Artikels führt nämlich nicht selten dazu, dass dem Käufer sehr wohl zusteht, den Artikel aufgrund seiner unzureichenden/von der Beschreibung abweichenden Beschaffenheit zurückzugeben. Wir appellieren daher an alle Privatverkäufer immer und ausnahmslos richtige Angaben zum Zustand der Verkaufssache zu machen. Mängel, von denen ihr keine Kenntnis habt, können natürlich nicht angegeben werden - für diese haftet ihr dank unseres Haftungsauschlusses aber auch nicht weiter - ihr dürft sie nur bei Kenntnis keinesfalls verheimlichen. Nur so seid ihr nach dem Verkauf zu 100% abgesichert.

Daraus ergibt sich abschließend noch eine kleine Anmerkung: am sichersten seid ihr demnach natürlich immer bei einer persönlichen Übergabe, bei der sich der Käufer bekanntermaßen ein eigenes Bild zum Zustand und der Funktionalität machen kann. Da man sich das aber nicht immer aussuchen kann: Beim Versand sollte jedenfalls auf einen versicherten Postversand gesetzt werden, damit sowohl ihr als auch der Käufer auf Umwege versichert ist, gesetzt dem Fall dass die Sache beim Versand beschädigt wird oder verloren geht.

Viel Spaß und gutes Gelingen beim Verkauf euch allen!


Kleiner abschließender Hinweis... dieser Artikel stellt wie immer keine Rechtsberatung dar und wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Keinesfalls kann daraus eine für alle erdenkbaren Einzelfälle gültige Anleitung geschlossen werden, die auch bei Missachtung der allgemeinen, redlichen Gepflogenheiten vor rechtlichen Konsequenzen schützt und übernehmen keine Haftung für eine etwaige (Un-)Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben.
Zusätzliche Info
Bearbeitet von Peter, 9 September 2021
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116 Kommentare

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  1. glumada's Avatar
    Und auf willhaben nicht vergessen: "Ledsde Brais ist dize Brais"
  2. Stonk_of_the_Year's Avatar
    Wow, echt cooler Deal. Das nenn ich mal ein Service für die Community. Im Sinne der Nachhaltigkeit/zum Wohl der Umwelt sind Privatverkäufe jedenfalls absolut erstrebenswert, statt Dinge die noch jemand brauchen kann zu entsorgen. Großes HOT von mir (bearbeitet)
  3. _werner's Avatar
    Ich finde einen Beisatz wie "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." auch ausreichend, den ganzen Absatz hier einzufügen könnte schon etwas abschreckend für potentielle KäuferInnen wirken (nur meine Meinung).
  4. goodvibingalice's Avatar
    Ohhhh
    Preisjäger, Rechtsbeistand meines Vertrauens.
    Danke schön.
  5. garfield10000's Avatar
    Und es wurde bereits oben mit Humor angedeutet.
    Es ist weiters dringend zu empfehlen, sofern man überhaupt (wovon ich abrate) eine Telefonnummer als Erreichbarkeit angegeben hat, folgenden oder sinngemässen Satz hinzuzufügen:
    "Wenn bereits am Telefon Preisverhandlungen versucht werden, wird das Gespräch augenblicklich abgebrochen."
    Denn und das schreibe ich aus eigener Erfahrung, es wird nicht nur am Telefon gefragt "wos is letzte Breis?", es wird dann bei Anwesenheit frech weiter versucht den "Breis" nochmals zu drücken.
  6. MDVampiro's Avatar
    Danke. Sehr nützlich, da ich schon immer wissen wollte wie ich das am Besten formuliere
  7. Peter's Avatar
    Autor
    _werner13/05/2021 11:11

    Ich finde einen Beisatz wie "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss …Ich finde einen Beisatz wie "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." auch ausreichend, den ganzen Absatz hier einzufügen könnte schon etwas abschreckend für potentielle KäuferInnen wirken (nur meine Meinung).


    Max_Mustermann12313/05/2021 11:13

    Also ich verwende immer:Privatverkauf:Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss …Also ich verwende immer:Privatverkauf:Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.Dürfte lt meiner Internetrecherche auch das meiste Abdecken und lest sich nicht so lange



    Habe nunmehr 2 Varianten beigefügt, die glaube ich beide Interessen bedienen Recht habt ihr! Danke für den guten Gedanken!
  8. Peter's Avatar
    Autor
    Todesguck_.13/05/2021 11:19

    @Peter schön wäre noch eine Richtschnur gewesen ab wann aus einem P …@Peter schön wäre noch eine Richtschnur gewesen ab wann aus einem Privatverkäufer ein gewerblicher wird.


    Guter Punkt! Darum kümmere ich mich beim nächsten großen Update und erweitere den Artikel um die gesammelten Fragen, gut?
  9. Peter's Avatar
    Autor
    DerSammler13/05/2021 10:50

    Ich habe immer eine Fußnote gemacht.. Aber ich habe nur geschrieben : "Als …Ich habe immer eine Fußnote gemacht.. Aber ich habe nur geschrieben : "Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung oder Garantie."?


    Die meisten verwenden eine Kombination aus Gewährleistungsausschluss, Garantiesachen und EU-Recht. In den meisten Fällen ist weniger sogar mehr. Ich würde sogar behaupten, dass

    Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

    in den meisten Fällen sogar völlig hinreichend ist. Allerdings, und da komme ich auch zur völlig korrekten Anmerkung weiter unten:

    Daidalos13/05/2021 10:57

    Ist das nicht eh klar, dass man bei Schadenersatzansprüche Vorsatz nicht …Ist das nicht eh klar, dass man bei Schadenersatzansprüche Vorsatz nicht ausschließen kann? Wäre sonst sowieso Sittenwidrig und damit nichtig? Personenschäden kann man sowieso nicht ausschließen.Und könnte man nicht grobe Fahrlässigkeit für Sachschäden ausschließen? Ich wage mich an ein OGH Urteil zu erinnern wo der OGH zwischen schlicht grobe Fahrlässigkeit differenziert und einer übertriebenen fast schon Vorsatz groben Fahrlässigkeit. (Urteil fällt mir gerade nicht ein) Deshalb wäre es doch denkbar, dass man für Sachschaden auf jeden fall auch diese ausschließt. Aber danke für den super Beitrag.


    Mit der umfassenderen Variante schließt Du einfach alles andere konkludent mit ein, konkret bekannte wie noch nicht bekannte Mängel der Sache und schließt damit Deine Haftung mehr oder weniger zur Gänze aus.

    Beim Rest... sieh es als Fleißaufgabe Dein Garantie-Beisatz ist - völlig egal - ungültig. Du stehst in keiner Garantiepflicht, weil Du nicht Hersteller der Sache bist.
  10. Mike25b's Avatar
    marcelo.perocco19/05/2021 14:06

    viel wichiter ist es wie kriegt man die tsuschen Bazar Mentalität weg von …viel wichiter ist es wie kriegt man die tsuschen Bazar Mentalität weg von Willhaben.. Schlimm



    Ich hab das auch lange Zeit geradezu verflucht, aber mittlerweile hab ich mich daran gewöhnt. Ich blockiere seit langem praktisch alle Leute von vornherein, die nicht fähig sind, mit halbwegs ordentlichem Deutsch und/oder einem vollständigen Satz auf ein Inserat zu antworten. Das erspart mir mittlerweile viel Ärger..denn bei solchen Leuten kommt es sowieso in den seltensten Fällen überhaupt jemals zu einem erfolgreichen Verkauf..
  11. DerSammler's Avatar
    Ich habe immer eine Fußnote gemacht.. Aber ich habe nur geschrieben : "Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung oder Garantie."?
  12. Peter's Avatar
    Autor
    Der_Prophet13/05/2021 11:05

    Richtig und wichtig.Aber wozu den Schadenersatz erwähnen?


    Dieser eine Satz schützt Dich in der Regel völlig hinreichend. Stimmt später etwas mit dem Artikel nicht, muss Du weder nacherfüllen noch bist Du einer Rückgabe ausgesetzt. Weitere Ausführungen sind quasi überflüssig. Wenn Du hingegen missverständlich formulierst und einen "falschen Text" für den Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf nutzt, läufst Du einfach Gefahr, am Ende doch für den einen (bislang unbekannten) Mangel einstehen zu müssen. Diese detaillierte Form zeugt davon, dass Du Dir um alles Gedanken gemacht hast und daher auch alles ausgeschlossen hast, bis auf eben das, was man einfach nicht ausschließen kann und wie schon angemerkt und richtig erkannt hat, ohnehin immer so ist. Ist einfach bisschen gefinkelt und gewährt einen Größenschluss auf das, was Du ausschließt
  13. Max_Mustermann123's Avatar
    Also ich verwende immer:

    Privatverkauf:
    Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

    Dürfte lt meiner Internetrecherche auch das meiste Abdecken und lest sich nicht so lange
  14. Peter's Avatar
    Autor
    marvin113/05/2021 11:18

    Wie sieht es mit Wucher aus?


    Die „laesio enormis“ (jur „die Verkürzung um die Hälfte“) bleibt davon unberührt, oder was genau möchtest Du konkret wissen? Davor gefeilt bist Du nur, wenn etwas mit besonderer Vorliebe („Liebhaberwert“) gekauft wird oder der wahre „Wert“ einer Sache bekannt ist (hier seien als Beispiel gerade die zahlreichen horrenden Preise der PS5 genannt)
    goodvibingalice13/05/2021 11:18

    Ohhhh Preisjäger, Rechtsbeistand meines Vertrauens. Danke schön. & …Ohhhh Preisjäger, Rechtsbeistand meines Vertrauens. Danke schön.


    der guten Ordnung halber: Verbraucherportal Deines Vertrauens
  15. vera's Avatar
    garfield1000013/05/2021 11:41

    Und es wurde bereits oben mit Humor angedeutet.Es ist weiters dringend zu …Und es wurde bereits oben mit Humor angedeutet.Es ist weiters dringend zu empfehlen, sofern man überhaupt (wovon ich abrate) eine Telefonnummer als Erreichbarkeit angegeben hat, folgenden oder sinngemässen Satz hinzuzufügen:"Wenn bereits am Telefon Preisverhandlungen versucht werden, wird das Gespräch augenblicklich abgebrochen." Denn und das schreibe ich aus eigener Erfahrung, es wird nicht nur am Telefon gefragt "wos is letzte Breis?", es wird dann bei Anwesenheit frech weiter versucht den "Breis" nochmals zu drücken.


    Ja, leider! Was ich auch mache, Ware vor dem einladen ins Auto zu kassieren. Sonst ist die Ware eingeladen und die haben plötzlich nur die hälfte der Summe mit, oder es wird der Summe 10€ abgezogen, weil sie/er dem Fahrer bezahlen muss, weil selbst kein Auto zum Transport vorhanden ist. Ist mir alles schon passiert.
  16. Daidalos's Avatar
    vooba13/05/2021 13:23

    Eigentlich ist das ganze schon ziemlich traurig, dass man mind. zwei Jus …Eigentlich ist das ganze schon ziemlich traurig, dass man mind. zwei Jus Studien abgeschlossen haben muss und mind. zwei Anwälte prüfen lassen muss um einen Artikel privat über eine Kleinanzeige zu verkaufen.


    Muss man nicht . Wie oft hast du etwas privat verkauft? 100 mal? Wie oft hattest du ein Problem? 0 Mal? Recht und Praxis überschneiden sich nicht immer keiner wird ein Gerichtsverfahren wegen einer Sache die 100€ wert ist anstreben.

    Einfach die Sätze von Peter kopieren und easy peasy. Ausnahme sind natürlich Immobilien Autos etc. da würde ich mir etwas mehr Mühe geben :P (bearbeitet)
  17. Mike25b's Avatar
    lowcash14/05/2021 02:21

    3) Wann der Verkauf vorbei ist dann lösche ich das Inserat. Und dann ist …3) Wann der Verkauf vorbei ist dann lösche ich das Inserat. Und dann ist es auch nicht mehr Wiederherstellbar oder sonst irgendwo sichtbar. Wie kann ich oder der Käufer den Beweisen was da stand? Soll ich jetzt echt von allem Screenshots machen? Bei Kauf und Verkauf? Freue mich auf eure Meinung!


    Ich mach das generell so, dass ich die erledigten Inserate (bei willhaben) nur deaktiviere, dann bleiben sie praktisch noch lange Zeit (für mich selbst) erhalten (mit dem Datum des Verkaufs) und man könnte sie jederzeit wieder aktivieren, um nachträglich Missverständnisse abzuklären.. (bearbeitet)
  18. Daidalos's Avatar
    rockyyy16/05/2021 07:57

    Da ich mich auch gerade ungeliebter Weise mit dem Thema beschäftige:Hab …Da ich mich auch gerade ungeliebter Weise mit dem Thema beschäftige:Hab was auf eBay privat verkauft & es mittels Sofort Kaufen um 70€ verkauft, unter Berufung des Irrtums hab ich dem Käufer dann geschrieben, dass ich eigentlich eine Auktion mit 70€ Mindestgebot starten wollte. Nun geht das Spektakel grade los....


    Habe kurz überlegt, ob das nicht eher versteckter Dissens ist, aber rein objektiv betrachtet kann jeder denken, dass du das Produkt für 70€ verkaufen willst. Deshalb scheidet der Dissens aus. Irrtum musst du gerichtlich geltend machen. Du musst auf die Gnade vom Käufer hoffen wenn dus ohne Gericht machen willst. In deiner Position würde ich den Käufer aufklären und wenn er nicht nachgibt würde ich nichts versenden, besonders wenn die Sache deutlich mehr als 70€ wert ist. An dieser Stelle meine Frage, wie viel ist die Sache wert? Problematisch wirds halt dann wenn er dich tatsächlich verklagt und der Gerichtsstand irgendwo ist. Ich bezweifle aber, dass jemand dich wegen 70€ verklagen wird.
  19. marcelo.perocco's Avatar
    viel wichiter ist es wie kriegt man die tsuschen Bazar Mentalität weg von Willhaben.. Schlimm
  20. gibbetNich's Avatar
    Sparfux08/09/2021 17:08

    Ich komme mit meinem Posting so 'rüber, als wär ich der größte Onl …Ich komme mit meinem Posting so 'rüber, als wär ich der größte Online-Betrüger. Das war nicht meine Absicht. Mir hat sich nur die Frage gestellt, wie man in so einem Fall vorgehen kann, sollte man Opfer so einer Praktik werden. Als Käufer.Ich verstehe, mein Posting passt nicht so recht zum Deal-Titel.



    Es liest sich so, als wolltest du das selbst praktizieren, dann musst du es anders ausdrücken. :-D
    Willhaben hat mit Sicherheit eine rechtliche Verpflichtung zur Speicherung solcher Anzeigen, immerhin ist es relevant für einen Verkauf/Kauf und fällt daher unter die Aufbewahrungspflicht.
    Man kann selbst immer einen Screenshot machen, wer nur ein paar mal privat kauft, für den stellt das eigentlich kein Problem dar.
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