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(Info) Preisfehler - Wie sieht die Rechtslage aus?

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Update 1
In letzter Zeit häufen sich nicht nur die Deals sondern auch die damit einhergehenden Fragen zu "Preisfehlern" - daher hier ein flotter Reminder an unseren Info Deal
Da immer wieder sehr ähnliche Fragen rundum das Thema "Preisfehler" und deren Verbindlichkeit aufkommen, mache ich mich hier einmal daran, ein klein wenig Rechtssicherheit in die Thematik zu bringen.

  • Wie kommt es zu Preisfehlern und wie erkennt man diese?

Typischerweise hat ein Online-Shop tausende Preise zu den dazugehörigen Artikeln in der Datenbank gespeichert. Da passiert es leicht, dass bei der Eingabe einmal ein Preis eines Produkts vertauscht wird, eine Kommastelle verrutscht, ein falsches Produkt gelistet und eingescannt wird oder sich auf andere Weise einfach der Fehlerteufel einschleicht. Dem ein oder anderen Shop könnte man sogar unterstellen, absichtlich Preisfehler zu generieren um damit auf Neukundenfang zu gehen und Aufmerksamkeit zu bekommen.

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  • Wie definiert man dann einen Preisfehler?

Preisfehler sind grundsätzlich schnell und leicht zu erkennen. Ist die Ersparnis gegenüber anderen Shops ungewöhnlich oder prozentuell eklatant hoch, kann man in der Regel schon davon ausgehen, dass der Preis so nicht wirklich geplant war und es sich um einen Fehler handelt. Klarerweise ist nicht jeder gute Preis automatisch ein Preisfehler, es gibt immer wieder extrem gute Angebote, Abverkäufe etc - man kann das aber in der Regel ganz gut unterscheiden. So wird es beim Auflösen einer Marke oder eines ganzen Geschäfts sicher schnell einmal tolle Sonderposten geben, auch beim Schlussverkauf oder bei speziellen Angebotswochen, wie dem Black Friday gibt es immer wieder unglaublich gute Preise. Am Ende sagt einem aber schon das Bauchgefühl, ob es bei dem Preis mit rechten Dingen zugeht oder nicht. Eine Waschmaschine um 50 € statt 500 €, ein neues iPhone 40% billiger als anderswo.... solche Geschichten erhöhen bei euch sicherlich auch instinktiv bereits einen gewissen Verdachtsmoment...

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  • Kann ich Preisfehler trotzdem ohne Risiko bestellen?

Grundsätzlich unterscheidet sich eine Bestellung bei einem Preisfehler nicht von einer normalen Bestellung. Die Bestellungen werden aber in einem Großteil aller Fälle vom jeweiligen Händler storniert, was nicht selten aber auch mehrere Tage dauern kann. Zu der rechtlichen Situation, dann gleich mehr. Grundsätzlich ist eine Bestellung von Preisfehlern aber nicht mit mehr Risiko behaftet, als jede andere, "normale" Bestellung auch. Um gerade bei kleineren Shops eurem Geld nicht arg lange nachrennen zu müssen, bestellt Preisfehler nach Möglichkeit auf Rechnung oder per Nachnahme. Klarerweise hat das aber rechtlich auch wieder andere Folgen, als wenn die Ware bereits vollständig bezahlt ist. Dazu aber später ein klein wenig mehr - das würde nämlich inhaltlich zu weit führen.

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  • Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Lieferung meines Preisfehler?

So, jetzt wird es endlich interessant, oder? Muss ein Shop einen Artikel zum falschen Preis ausliefern? Eine Onlinebestellung läuft in der Regel immer gleich ab. Der Kunde bestellt seine Ware bei einem Shop und bekommt eine Bestellbestätigung. Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie zu diesem Zeitpunkt schon einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Dem ist aber leider nicht so! Automatisierte Bestellbestätigungen bekunden nur, dass das Kaufinteresse des Kunden beim jeweiligen Händler eingegangen ist und bearbeitet wird.

Mit der Bestellung allein bekundet der Kunde rechtlich nämlich vorerst nur sein Interesse für ein Produkt zum ausgezeichneten Preis. Die Bestellbestätigung ist nur eine Bestätigung, dass gerade dieses Kaufanbot empfangen wurde. (Interessanter rechtlicher Fakt nebenbei: nicht der Verkäufer stellt ein Kaufangebot, sondern der Kunde! Das gilt übrigens bei Angeboten in Katalogen und Flugblättern genauso wie bei lokal in den Shops ausgezeichneten Preisen!) Der Händler kann jetzt die Bestellung ablehnen oder annehmen - genauso wie es an der heimischen Ladenkasse praktisch auch passiert. Erst mit einer Auftragsbestätigung, einer expliziten Annahme des Kaufvertrages oder alternativ (quasi stillschweigend) durch Versand der Ware nimmt der Händler euer Angebot an und es besteht ein gültiger Kaufvertrag. Auch eine wiederholte Aufforderung zur Zahlung der Ware kann als Annahme des Angebotes gewertet werden.

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Kleines Addendum: In der Regel bedienen sich Händler aber nicht nur der einfachen "Stornierung" der Bestellung (wie wir also gerade gelernt haben, der Nicht-Annahme eures Kaufangebots), sondern erklären sicherheitshalber auch eine Irrtumsanfechtung, die quasi vorsorglich einen etwaig zustande gekommenen Vertrag nachträglich nichtig machen soll.

Diese Absätze jetzt kurz zusammengefasst: eine Bestellbestätigung zählt NICHT als Kaufvertrag, erst mit Versand der Ware, Erhalt einer Auftrags-/Annahmebestätigung oder wiederholter Aufforderung zur Zahlung der Ware besteht ein gültiger Kaufvertrag

  • Was, wenn sich der Händler auf meine Preisfehler Bestellung gar nicht meldet?

In seltenen Fällen kommt es auch vor, dass sich ein Händler auf eine Preisfehler Bestellung gar nicht mehr zurückmeldet. Bei Amazon kommt es nicht selten vor, dass Preisfehler einfach so storniert werden. Die Bestellungen verschwinden dann einfach aus dem Kundenkonto, als hätte man nie bestellt, ohne dass man darüber explizit noch einmal informiert wird. Andere Bestellungen bleiben hingegen bestehen, es kommt aber nie zum Versand, oder man erhält erst nach vielen Monaten eine Storno-Bestätigung.

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Aber Achtung, auch hier gibt es eine nicht unbeachtliche Regel: ein Händler muss binnen angemessener Zeit auf eine Bestellung reagieren! Egal, wie, ob Storno, Annahme, Auftragsbestätigung, Mitteilung einer Versandverzögerung... aber er muss binnen angemessener Frist reagieren. Tut er das nicht und lässt er die Bestellung quasi unberührt bestehen, so steigt die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsanspruchs auf die Ware für den Kunden. Dieser darf dann nämlich davon ausgehen, dass die Bestellung zwischenzeitlich geprüft und entsprechend nicht als Fehler erkannt und storniert wurde. So musste der Onlineversandhandel "Quelle" beispielsweise vor einigen Jahren einen Philips-LCD-Fernseher für 199,99 € statt 1999,99 € ausliefern. Hintergrund war hier, dass der Händler einfach viel zu spät reagiert hat, sowohl wurden weitere Bestellungen zugelassen (obwohl der Preisfehler bereits bekannt war), als auch bereits getätigte Bestellungen nicht binnen angemessener Frist storniert.

Umgekehrt gibt es aber auch Fälle, bei denen aus Kulanzgründen geliefert wird um größere Imageschäden zu vermeiden. Bei größeren Firmen, bei denen der Bestellprozess teilweise nicht nur vollautomatisch sondern auch in extremer Eile abläuft, rutschen Preisfehler gerne auch einmal so durch. Für die Händler wäre es dann verhältnismäßig viel zu viel Arbeit und Aufwand, die bereits verpackte und versandfertige Ware wieder aus dem Lager herauszufiltern.

  • Was, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt?

Kurzum, besteht ein gültiger Kaufvertrag, muss der Händler euch das Produkt zum angegeben Preis verkaufen. Ist dieses Produkt nicht mehr lieferbar und kann auch nicht mehr nachbestellt werden, hat man das Recht auf ein ähnliches Produkt eines anderen Herstellers oder ähnlich denkbare Konstellationen. Ihr habt einfach den Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages und müsst so gestellt werden, wie ihr bei Erfüllung des Vertrages dagestanden wärt.

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  • Was passiert wenn der Shop einen Preisfehler ausliefert, dann aber einen höheren Preis oder alternativ den Artikel wieder zurückverlangt?

Selten aber doch kommt es vor, dass ein Händler einen Preisfehler nicht nur verschickt, sondern sich dann im Anschluss erst bei euch meldet und bekundet, den vollen Preis für den Artikel bezahlt oder den Artikel zurückgeschickt haben zu wollen. Doch so einfach ist es glücklicherweise nicht, man darf den Kunden nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen. Wer einen höheren Endpreis verlangen will, muss den bereits vorhandenen Vertrag abändern oder gänzlich infrage stellen. Es bleibt also die Wahl zwischen: höherer Vergütung oder Vertragsaufhebung. Beide Varianten sind jedoch nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Es gibt weder ein einseitiges Recht des Verkäufers, den Preis abzuändern (sprich zu erhöhen), noch den Vertrag zu stornieren. Verlangt ein Unternehmer nach einem bereits erfolgten Vertragsschluss plötzlich ein höheres Entgelt, ist dies ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages mit höherer Vergütung oder auf Aufhebung des alten Vertrages. Aber Achtung, auch hier bestehen Ausnahmen. Bemerkt ein Händler den Preisfehler unmittelbar nach Versand der Ware, so kann er nach Erkennen des Fehlers den Vertrag Irrtums oder Übertragungsfehlers wegen anfechten und das Produkt theoretisch auch zurückverlangen.

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  • Resümee

Grundsätzlich ist rechtlich wirklich alles ganz klar geregelt. Und trotzdem gibt es immer die Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme. Das allerdings ist in der Regel keine Lücke oder gar Rechtsunsicherheit mangels genauerer Regelung sondern vielmehr einfach eine jeweilige Einzelfallentscheidung. Wer hat was, wann und wie getan, gibt in der Regel dann erst im Einzelfall Aufschluss darüber, wie ein Preisfehler am Ende gehandhabt werden muss.

Ich hoffe, ich konnte euch ein klein wenig mehr über Preisfehler in Erfahrung bringen lassen und dass die größten Fragen in diesem Artikel geklärt sind. Andernfalls lasst es uns einfach wissen

PS: Dabei sein ist bei Preisjäger alles, und die Erfahrung zeigt deutlich, wer nicht dabei ist, kann auch nicht gewinnen. Auch wenn der Großteil aller Preisfehler-Bestellungen am Ende nicht durchgeht, rutschen jährlich abertausende Bestellungen unserer Preisjäger durch Hier in memoriam an meinen persönlichen Deal-des Jahrtausends:

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PPS: Einfach nur der Vollständigkeit halber: dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!
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104 Kommentare

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    Mal unabhängig davon was erlaubt ist... wenn man einen Shop wegen einem Preisfehler klagt weil irgendeinem Mitarbeiter ein Fehler passiert ist, ist man menschlich gesehen einfach ein Stück Sch****e
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    HardwarePreisJäger20/05/2020 13:22

    Hab es noch nicht durchgelesen, aber ich habe in Recht gelernt, dass der …Hab es noch nicht durchgelesen, aber ich habe in Recht gelernt, dass der Vertrag erst mit Übergabe der Ware zustandekommt.


    Das stimmt so leider nicht (...)
    der_die_das20/05/2020 13:26

    Kommentar gelöscht


    (...) und steht auch so nicht in meiner Zusammenfassung

    Ein Vertrag kommt dezidiert NICHT immer erst mit Übergabe der Ware zustande. Nur ein Beispiel: unterschreibst Du im Möbelhaus einen Vertrag zur Bestellung eines neuen Betts, so kommt der Vertrag natürlich sofort und dann zustande, wenn Händler und Käufer den Kaufvertrag unterzeichnet haben. Dasselbe gilt in allen anderen Branchen auch, zB beim Autokauf etc.

    Bei Onlinekäufen auf die Du Dich aber wahrscheinlich viel eher beziehst, kommt der Vertrag wahlweise stillschweigend durch den Versand (Übergabe an den Versandpartner, nicht Übergabe der Ware an den Besteller!) oder auch bereits mit Erhalt einer Auftrags-/Annahmebestätigung oder wiederholter Aufforderung zur Zahlung der Ware zustande! Alles klar?
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    Was ich jetzt aber immer noch nicht verstehe.. wenn ich und tausende Preisjäger auch, einen Artikel per Paypal, Vorkasse etc. bezahlt habe und erst dann bekommt man ein Storno.. wie ist das zu sehen? Die Ware wurde ja bereits bezahlt? Also so wie ich es herauslese, kann der Verkäufer es wirklich rechtlich gesehen stornieren? (bearbeitet)
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    HardwarePreisJäger20/05/2020 13:22

    Hab es noch nicht durchgelesen, aber ich habe in Recht gelernt, dass der …Hab es noch nicht durchgelesen, aber ich habe in Recht gelernt, dass der Vertrag erst mit Übergabe der Ware zustandekommt.


    Das stimmt nicht ganz. Abschluss und zustandekommen eines Kaufvertrages sind 2 Welten. Ein Kaufvertrag kommt durch Konsens also Einigung über Ware und Preis zustande.
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    Zur info an die, die (Detail-)Fragen haben: Man kann bei der Arbeiterkammer, Abteilung Konsumentenschutz anrufen. Dort sitzen Rechtsexperten, die sich mit Einzelfällen beschäftigen.
    Oder auch beim VKI. Aber dort muß man jedoch erst Mitglied sein/werden.

    Dies soll jedoch keine Gegengschicht zu Peters absolut hilfreicher Zusammenfassung sein. (bearbeitet)
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    Anonymer Benutzer
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    Anonymer Benutzer
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    richkuewe20/05/2020 14:03

    Mal unabhängig davon was erlaubt ist... wenn man einen Shop wegen einem …Mal unabhängig davon was erlaubt ist... wenn man einen Shop wegen einem Preisfehler klagt weil irgendeinem Mitarbeiter ein Fehler passiert ist, ist man menschlich gesehen einfach ein Stück Sch****e


    sag dass bitte auch den gewissenlosen grossunternehmen bzw deren amoralischen führung, welche weniger kulant fehler, irrtümer und falsche annahmen der konsumenten profitabel ausnutzen.
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    Ha und dafür ist mein Preisfehleralarm losgegangen, wie ironisch
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    top beitrag! danke
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    Der Creano Glas/Tee 99% Rabatt war auch so ein Ding
  12. Avatar
    proper20/05/2020 13:29

    Komplizierter ist es in Fällen wie bei Casper, wo schon eine Rechnung …Komplizierter ist es in Fällen wie bei Casper, wo schon eine Rechnung geschickt wurde.


    Selbst wenn Rechnungen geschickt wurden und auch die Ware übergeben wurde und gezahlt wurde, kann der Händler den Vertrag 3 Jahre ab Vertragsschluss anfechten.
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    Anonymer Benutzer
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    Da muss ich an den NBB Preisfehler mit dem Surface denken. Da stand in den eigenen AGBs das der KV mit der gesonderten Bestätigung zustande kommt. Hunderte haben diese Bestätigung bekommen, der Händler hat dann trotzdem storniert. Das heißt, der Händler macht was er will. Groß frisst klein, wie immer..
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    Kurze Frage, ich hab nach der Bestellung sofort auch die Rechnung bekommen und per Paypal wurde das Geld abgebucht. 2 Wochen später wird mir erklärt wegen Corona usw können sie nicht liefern, was aber eine Lüge ist, der Preis war ja falsch aber egal und stornieren einfach die Bestellung obwohl ich schreibe so einfach möchte ich das nicht akzeptieren. Kann mir wer sagen ob ich einen Anspruch hätte?
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    Autor
    zen8or20/05/2020 13:36

    Da muss ich an den NBB Preisfehler mit dem Surface denken. Da stand in den …Da muss ich an den NBB Preisfehler mit dem Surface denken. Da stand in den eigenen AGBs das der KV mit der gesonderten Bestätigung zustande kommt. Hunderte haben diese Bestätigung bekommen, der Händler hat dann trotzdem storniert. Das heißt, der Händler macht was er will. Groß frisst klein, wie immer..


    Nein, das bedeutet nur, dass hier offenbar niemand geklagt hat, um sein Recht durchzusetzen. Diese Konstellation erinnert ganz stark an den im Artikel genannten Quelle-Fernseher.
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    Peter20/05/2020 13:40

    Nein, das bedeutet nur, dass hier offenbar niemand geklagt hat, um sein …Nein, das bedeutet nur, dass hier offenbar niemand geklagt hat, um sein Recht durchzusetzen. Diese Konstellation erinnert ganz stark an den im Artikel genannten Quelle-Fernseher.


    Stimmt. Hätte man vl. über den KSV versuchen sollen.
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    Anonymer Benutzer
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  19. Avatar
    Super Übersicht @Peter ! (auch wenn ich mich zu früh über den Schlagwortalarm gefreut hab...! )

    Und meine persönliche Erfahrung: Einfach immer wieder probieren, immer wieder gehen Bestellungen ja auch wirklich durch. Dann freuen und genießen! und weil das auch immer wieder vorkommt - ärgert euch nicht wenn der Händler die Bestellung storniert bzw fordert es auch nicht zu intensiv oder droht gar mit Anwalt; Fehler passieren, ist menschlich...
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    kramal20/05/2020 13:52

    Du hast aber etwas vergessen: Erstens steht bei allen online shops bei …Du hast aber etwas vergessen: Erstens steht bei allen online shops bei Abschluss der Bestellung "Zahlungspflichtig bestellen" (war eine EU Vorschrift), was aber impliziert, dass ein Kaufvertrag zustande kommt (da man sich ja verpflichtet zu bezahlen). Zweitens wird oft das Geld bereits automatisch abgebucht obwohl die Bestellung noch gar nicht bearbeitet wurde. Sprich, die Bestellung wird gar nicht abgeschlossen, bevor man nicht bezahlt hat. Ein durch den Händler ausgelöste verpflichtende Bezahlung würde doch auch automatisch einen Kaufvertrag bedeuten?


    Selbst wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre, solch einer kann immer aufgrund von "Irrtum" angefochten werden - und wenn du zB 10 € statt normal 100 € gezahlt hast, würde auch jeder Gericht dem Irrtum zustimmen.
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