Über diesen Deal
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Update 1
Kann ab heute geholt werden
Hallo Leute,
Das Land Niederösterreich Heizkostenzuschuss für Ein Personen Haushalte von 150€ mit einem Einkommen bis 40.000€ beschlossen.
Hat man einen Mehrpersonen Haushalts gibts 50€ für jede weitere Person.
Ihr liegt die Einkommensgrenze bei bis 100.000 Gesamteinkommen.
Der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss kann online von 19. April 2023 bis 30. Juni 2023beantragt werden.
Es wird eine Hotline unter der Telefonnummer 02742 9005 15970 eingerichtet.
Die Details:
Wer kann den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss erhalten?
Den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:
a) 40.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
b) 100.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben
Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz in Niederösterreich sein und man muss dem berechtigten Personenkreis angehören.
Hier gelangen Sie zu dem Online-Ratgeber, mit dem Sie erfahren, ob bei Ihnen eine Förderung möglich ist:
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 150,00 und für jede weitere Person € 50,00.
Was sind die genauen Voraussetzungen?
Ein Antrag kann von Personen gestellt werden, die
Die Förderung können Personen bekommen, die dem nach den Richtlinien berechtigten Personenkreis angehören. Zum berechtigten Personenkreis des NÖ Wohn- und Heizkostenzuschusses gehören:
weitere Details findet ihr im Deallink oder hier
Das Land Niederösterreich Heizkostenzuschuss für Ein Personen Haushalte von 150€ mit einem Einkommen bis 40.000€ beschlossen.
Hat man einen Mehrpersonen Haushalts gibts 50€ für jede weitere Person.
Ihr liegt die Einkommensgrenze bei bis 100.000 Gesamteinkommen.
Der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss kann online von 19. April 2023 bis 30. Juni 2023beantragt werden.
Es wird eine Hotline unter der Telefonnummer 02742 9005 15970 eingerichtet.
Die Details:
Wer kann den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss erhalten?
Den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:
a) 40.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
b) 100.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben
Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz in Niederösterreich sein und man muss dem berechtigten Personenkreis angehören.
Hier gelangen Sie zu dem Online-Ratgeber, mit dem Sie erfahren, ob bei Ihnen eine Förderung möglich ist:
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 150,00 und für jede weitere Person € 50,00.
- 1 Personenhaushalt € 150,00
- 2-Personenhaushalt € 200,00
- 3-Personenhaushalt € 250,00
- 4-Personenhaushalt € 300,00
- 5-Personenhaushalt € 350,00
Was sind die genauen Voraussetzungen?
Ein Antrag kann von Personen gestellt werden, die
- zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz und den tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- das höchstzulässige Haushaltseinkommennicht überschritten.
Die Förderung können Personen bekommen, die dem nach den Richtlinien berechtigten Personenkreis angehören. Zum berechtigten Personenkreis des NÖ Wohn- und Heizkostenzuschusses gehören:
- Österreichische Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ verfügen und seit 5 Jahren im Bundesland aufhältig sind
- Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
- Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
-) Daueraufenthalt – EU gemäß § 45 NAG oder
-) Daueraufenthalt – EU eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG - Österreichischen Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten
weitere Details findet ihr im Deallink oder hier
Weitere Info zu Händler
Zusätzliche Info
Bearbeitet von Michael, 12 April 2023
137 Kommentare
sortiert nachVermuten ich würde: Vergangenheitsbetrachtung, Pech gehabt.
Aber die Inflation wird erhalten und ggf's noch gesteigert, macht nur weiter so....
preisjaeger.at/dis…488 (bearbeitet)