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Niederösterreich: 150€ Heizkostenzuschuss für Ein Personen Haushalte bis 40.000€ Einkommen, 50€ für jede weitere bis 100.000 Gesamteinkommen

Michael's Avatar
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Über diesen Deal

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Update 1
Kann ab heute geholt werden
Hallo Leute,

Das Land Niederösterreich Heizkostenzuschuss für Ein Personen Haushalte von 150€ mit einem Einkommen bis 40.000€ beschlossen.
Hat man einen Mehrpersonen Haushalts gibts 50€ für jede weitere Person.
Ihr liegt die Einkommensgrenze bei bis 100.000 Gesamteinkommen.

Der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss kann online von 19. April 2023 bis 30. Juni 2023beantragt werden.
Es wird eine Hotline unter der Telefonnummer 02742 9005 15970 eingerichtet.



Die Details:

Wer kann den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss erhalten?
Den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:

a) 40.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat

b) 100.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben

Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz in Niederösterreich sein und man muss dem berechtigten Personenkreis angehören.

Hier gelangen Sie zu dem Online-Ratgeber, mit dem Sie erfahren, ob bei Ihnen eine Förderung möglich ist:

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 150,00 und für jede weitere Person € 50,00.

  • 1 Personenhaushalt € 150,00
  • 2-Personenhaushalt € 200,00
  • 3-Personenhaushalt € 250,00
  • 4-Personenhaushalt € 300,00
  • 5-Personenhaushalt € 350,00

Was sind die genauen Voraussetzungen?
Ein Antrag kann von Personen gestellt werden, die

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz und den tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • das höchstzulässige Haushaltseinkommennicht überschritten.


Die Förderung können Personen bekommen, die dem nach den Richtlinien berechtigten Personenkreis angehören. Zum berechtigten Personenkreis des NÖ Wohn- und Heizkostenzuschusses gehören:

  • Österreichische Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ verfügen und seit 5 Jahren im Bundesland aufhältig sind
  • Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
  • Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
    -) Daueraufenthalt – EU gemäß § 45 NAG oder
    -) Daueraufenthalt – EU eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG
  • Österreichischen Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten



weitere Details findet ihr im Deallink oder hier
Weitere Info zu Händler
Zusätzliche Info
Bearbeitet von Michael, 12 April 2023
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137 Kommentare

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  1. cabahe's Avatar
    auch wenn ich durch die Finger schau, mach ich mal das + und freu mich für die andren
  2. HEAST1312's Avatar
    Der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss kann online von 19. April 2023 bis 30. Juni 2023 beantragt werden.
    elchupacabre's Avatar
    Ab wann geht das nochmal? Eventuell Piktogramme einfügen
  3. haloibims's Avatar
    Was wird als Bemessungsgrundlage genommen, wenn z.B. von einer Person in Kürze Kinderbetreuungsgeld für das restliche Jahr bezogen wird und man daher als Zweipersonen Haushalt dadurch unter die 100.000 rutscht, normalerweise aber drüber wäre (wenn beide normal verdienen würden)?
    Der_Prophet's Avatar
    Lesen du musst:4035432-6pS6x.jpg
    Vermuten ich würde: Vergangenheitsbetrachtung, Pech gehabt.
  4. albaner's Avatar
    Ich hätte eine Frage vielleicht überlese ich es die ganze Zeit oder verstehe es nicht aber woher nimmt der land die Beträge was wir einnehmen? Weil ich hab jetzt den Antrag gestellt aber am ende wurde nichts verlangt zum hochladen oder so.
    fenster's Avatar
    pva & Finanzamt
  5. Djoser's Avatar
    Was hier wieder Steuergeld verbraten wird
    einUser's Avatar
    Egal. Übergeblieben wärs so oder so nicht.
  6. El.Cheapo's Avatar
    Gern geschehen! Finanziert wird das dann wohl von denen, die es nicht bekommen.
  7. Christian79's Avatar
    Der halbe Tropfen Wasser erreicht nicht mal den glühenden Stein....
    Aber die Inflation wird erhalten und ggf's noch gesteigert, macht nur weiter so....
    misterO's Avatar
    Dann bitte nicht beantragen!
  8. Shinzon's Avatar
    Die schlechteste Regierung aller Zeiten wendet weiterhin Ihr Gießkannenprinzip an mit unsern Steuergeld...unfassbar. Ohne einer Reform in allen möglichen Bereichen wird das nichts bringenm, dass weiß jeder logisch denkender Mensch. (bearbeitet)
    Der_Prophet's Avatar
    Gießkanne gegen die Inflation. what could go wrong. Aber wer in der EU noch spart ist der Depp und zahlt für den Rest insofern go for it.
  9. JuttaSteiermark's Avatar
    Toll, aber deshalb ziehe ich auch nicht nach NÖ zurück 😋
    einUser's Avatar
    Ist besser. Sind eh schon so viele da.
  10. einUser's Avatar
    Da glauben wieder viele, der Antrag kann nur die ersten fünf Minuten gestellt werden. Das ist nicht die Photovoltaikförderung!
    bunnyhunter's Avatar
    1600 Leute sind noch vor mir und es geht in Sekundentakt vorran
  11. NXTGen's Avatar
    Danke liebe Regierung, statt konsequenten Maßnahmen, Gießkannenprinzip mit einmalzahlungen, juhu
    El.Cheapo's Avatar
    Ist keine Gießkanne, weil sonst würde es jeder bekommen. Ist aber auf geringe Einkommen beschränkt.
  12. Triple_R's Avatar
    Vielen dank
  13. albaner's Avatar
    Kann wer den Antragsformular öffnen
    einUser's Avatar
  14. Johannes22's Avatar
    Hat das irgendwas mit der Wohnkostenhilfe der Bundesregierung zu tun? Wenn nicht, ab wann bzw wie kann man die Wohnkostenhilfe beantragen?
    HEAST1312's Avatar
    Würde mich auch interessieren
  15. sky8's Avatar
    Weiß eigentlich schon wer wie man die 200 Euro wohnkostenzuschuss beantragt ?
  16. Frank271's Avatar
    Von Wien kopiert.
    Triple_R's Avatar
    und weiter ?
  17. the_plobb's Avatar
    @team Nochmal pushen? Ab heute gilt's ;-)
  18. Michael's Avatar
    Autor
    Nein.
  19. einUser's Avatar
    Ob man den pro Haushalt oder jede Person im Haushalt beantragen kann?
    Gollum's Avatar
    Es kann ihn voraussichtlich jede volljährige Person im Haushalt beantragen aber nur einmal pro Haushalt wird er bewilligt. Schließlich heizt nicht jede Person im Haushalt für sich selbst nehm ich an... (bearbeitet)
  20. Cassiopeia's Avatar
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