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eingestellt am 2. Jän 2021Lokal verfügbar Kärnten
Reparaturbonus Kärnten - Förderung von Reparaturen von Haushalts-Elektrogeräten
Das Land Kärnten gewährt mit der Einführung einer Förderaktion "Reparaturbonus Kärnten", einen nichtrückzahlbaren Zuschuss für die Reparatur von bestimmten Elektrogeräten. Ziel dieser Aktion ist es
Was soll gefördert werden?
Vom Land Kärnten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Reparatur von Haushaltselektrogeräten in der Höhe von 50% der Reparaturkosten (maximal € 100,-) gewährt, solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Service- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturdienstleistungen im Rahmen von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen sind von der Förderung ausgenommen.
Wer wird gefördert?
Diese Förderung richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Kärnten.
Verfahrensablauf
Nach positiver Prüfung der Antragsdaten wird dem Antragssteller die Förderung direkt auf das angegebene Konto übermittelt. Sollten die Antragsdaten nicht vollständig sein, die Anforderungen der Richtlinie nicht erfüllt sein oder die finanziellen Mittel zur Förderung erschöpft sein, wird der oder die AntragstellerIn kontaktiert.
Laufzeit: 14.07.2020 bis 31.12.2021 bzw. nach vorhandenen Fördemitteln
Erforderliche Unterlagen
Im Onlineantragsformular gibt es einen Link zur Förderrichtlinie Reparaturbonus Kärnten.
Zuständige Stelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 8 - Umwelt, Energie und Naturschutz
Flatschacherstraße 70
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 050 536-18002
Fax: 050 536-18000
E-Mail: [email protected]
Das Land Kärnten gewährt mit der Einführung einer Förderaktion "Reparaturbonus Kärnten", einen nichtrückzahlbaren Zuschuss für die Reparatur von bestimmten Elektrogeräten. Ziel dieser Aktion ist es
- Abfälle zu vermeiden,
- die Umwelt zu schonen,
- die regionale Wertschöpfung zu steigern,
- die Nutzungsdauer von Gütern zu verlängern und
- die Nachhaltigkeit zu unterstützen
Was soll gefördert werden?
Vom Land Kärnten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Reparatur von Haushaltselektrogeräten in der Höhe von 50% der Reparaturkosten (maximal € 100,-) gewährt, solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Service- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturdienstleistungen im Rahmen von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen sind von der Förderung ausgenommen.
Wer wird gefördert?
Diese Förderung richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Kärnten.
Verfahrensablauf
Nach positiver Prüfung der Antragsdaten wird dem Antragssteller die Förderung direkt auf das angegebene Konto übermittelt. Sollten die Antragsdaten nicht vollständig sein, die Anforderungen der Richtlinie nicht erfüllt sein oder die finanziellen Mittel zur Förderung erschöpft sein, wird der oder die AntragstellerIn kontaktiert.
Laufzeit: 14.07.2020 bis 31.12.2021 bzw. nach vorhandenen Fördemitteln
Erforderliche Unterlagen
Im Onlineantragsformular gibt es einen Link zur Förderrichtlinie Reparaturbonus Kärnten.
Zuständige Stelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 8 - Umwelt, Energie und Naturschutz
Flatschacherstraße 70
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 050 536-18002
Fax: 050 536-18000
E-Mail: [email protected]
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