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Aktualisiert vor 9 Monaten

(Infodeal) Privatverkäufe auf Willhaben, eBay & Co werden zukünftig dem Finanzamt gemeldet (ab 2000 € Jahresumsatz)

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Matt71
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Über diesen Deal

Dieser Deal ist leider abgelaufen. Hier sind ein paar andere Optionen für Dich:

Update 1
reminder!
Jeder von uns hat ja vielleicht schon Sachen auf Willhaben, eBay und Co verkauft.
seit 01.01.2023 müssen diese Verkaufsplattformen die Verkäufe privater Anbieter protokollieren und an das zuständige Finanzamt melden. Es fallen aber auch Dienstleistungen oder z.B. Vermietungen auf AirBnb usw darunter.
In Österreich wird dies im DPMG, also dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz geregelt, in Deutschland unter dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). In der EU nennt sich das Ganze DAC7.
Das Ganze könnte echt Auswirkungen auf den gesamten Privatverkaufmarkt haben.
hilfe.willhaben.at/hc/…PMG

rkp.at/akt…tz/
Zusätzliche Info
Bearbeitet von unserem Team, 7 Jänner 2023
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387 Kommentare

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  1. dfx2k's Avatar
    Gilt aber was ich so lese nur für PayLivery Verkäufe. Wäre so auch logisch, da hier der echte Betrag bekannt ist.

    Ja dann nimmt man einfach kein PayLivery mehr.
    davidwohnthier's Avatar
    Hart für willhaben, die Sache. Das war halt ihr monetarisierungsmodell.
  2. C4ptainC4mp's Avatar
    Hab mich direkt gefragt, wie man das auf einer eigentlich anonymen Platform handhaben möchte, aber die von dir verlinkte Willhaben-Hilfe hat schon direkt geholfen:

    • 30 oder mehr Transaktionen im Kalenderjahr über willhaben PayLivery durchgeführt hat
      oder
    • die auf willhaben PayLivery generierten Verkaufserlöse 2.000 EUR im Kalenderjahr übersteigen

    Ergo, nutzt man Paylivery nicht, melden sie nichts, und können auch nichts melden, denn die Personendaten haben sie ja nicht, bzw. keine gesicherten Personendaten und auch keine fixe Verkaufsstatistik.

    Ich hatte eh einmal ein grobes Problem als Käufer, und der Paylivery Support war so zielführend wie mit geschlossenen Augen im betrunkenen Zustand mit Pfeil und Bogen zu schießen. Daher ist für mich, auch als privater Verkäufer, PayLivery ausgeschlossen.
    Donteuqilla's Avatar
    Danke für die Infos. Darf ich fragen was du für ein Problem mit Paylivery hattest?
    Habe mich schon immer gefragt was passiert wenn der Käufer behauptet es waren Steine im Paket.
  3. C4ptainC4mp's Avatar
    Wieder mal eine Grundsatzfrage: Warum wurde das hier zu den Diskussionen verschoben (also in die Gruft/Versenkung, wie auch immer) aber das hier nicht: preisjaeger.at/dea…182 (bearbeitet)
    Michael's Avatar
    Um hier etwas licht ins Dunkle zu bringen und gleich vorweg.
    Das war mein Fehler, sorry für dir Zwischenzeitliche Verwirrung.

    Ich habe das mit der Verordnung in Deutschland mitbekommen und wusste aber gleichzeitig nicht, das eine ähnlich lautende mit anderem Namen auch in Österreich in Kraft getreten ist.

    Deshalb habe ich diesen Post erst mal als Spekulation für die Zukunft angesehen und als Diskussion gewertet.
    Sorry für meinen Irrtum hier.

    Der Ali Deal ist geblieben weil es sich um einen Fakt und keine Spekulation gehandelt hat.
    Deshalb blieb dieser bestehen und dieser hier irrtümlicherweise aufgrund meiner falschen Annahme nicht.

    Ich hab dir das ganze wieder auf einen Deal umgewandelt und diesen auch hochgeholt damit er oben sichtbar ist.

    Liebe Grüße und sorry nochmal
  4. wilhelm_matkovits's Avatar
    Ich mache folgendes schon seit einigen Jahren.....
    Grundsätzlich verwende ich das "paylivery" nicht.
    und,
    Wenn ich einen Artikel verkauft habe, dann lösche ich nach dem Verkauf respektive nach dem Versand/Abholung die Anzeige, unter Angabe "nicht verkauft".
    Matt71's Avatar
    Autor
    Das ist die Best Methode- vor allem jetzt in Zukunft
  5. SpeedyGonzales's Avatar
    Reine Panikmache. Relevant sind nur Verkäufe über paylivery. Hier gilt eine Grenze von 30 Verkäufen oder 2000€ Umsatz. Beim überschreiten der Grenzen wird dies an das Finanzamt gemeldet. Sofern man nicht gewerblich handelt, sollte das auch keine Auswirkungen haben. Die scalper werden einfach paylivery nicht mehr verwenden und normale Verkäufer, die nur ihre gebrauchten Artikel verkaufen, haben auch beim Überschreiten der Grenzen nichts zu befürchten. (bearbeitet)
    Peter's Avatar
    das Problem bei "gewerblich" (rein juristisch jetzt zu bedenken), es gilt nicht, dass Du sagst, Du würdest nicht gewerblich handeln... es gilt immer nur, was das Gesetz sagt... und gewerblich bist Du unter gewissen Voraussetzungen schon ab 2 Verkäufen bzw bereits nach/mit dem Interesse, eines gewinnbringenden Weiterverkaufs... ich nenne hier nur mal alle PlayStation 5 Verkäufer nur als Denkanstoß.. jedenfalls ein sehr interessanter Aspekt, der uns hier in den kommenden Monaten erwartet mit der neuen Gesetzgebung... Danke an für Teilen hier!
  6. Fred_Austria's Avatar
    Hall Leute,

    genau wegen diesen Sachverhalt habe ich Anfang Jänner bei Willhaben um Löschung meiner Daten (Kontonummer ect.) ersucht; siehe Ergebnis:
    10. Jan. 2023, 15:23 MEZ

    Sehr geehrter willhaben-User,
    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Wir haben Ihr Löschbegehren gemäß Art 17 DSGVO betreffend die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten für den Adyen Account am 08.01.2023 um 11:14 erhalten.
    Wir informieren Sie, dass eine gesonderte Löschung des Adyen Accounts (Paylivery) leider nicht möglich ist, da es sich um einen integralen Bestandteil des willhaben Accounts handelt.

    Zweiter Teil der Antwort:
    Wir halten fest, dass Adyen rechtlich verpflichtet ist, Transaktionsdaten für 7 Jahre nach Abschluss (auch eine fehlgeschlagene Transaktion gilt als Transaktion) der (letzten) Transaktion zu speichern. Danach wird Adyen die personenbezogenen Daten, außer es liegt ein Grund für die weitere Speicherung, wie beispielsweise zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vor, löschen.

    Wenn zwar ein Account bei ADYEN angelegt wurde, aber keine Transaktion vorgenommen wurde, ist ADYEN laut den gesetzlichen Bestimmungen der Bankenregulierung verpflichtet, die verarbeiteten personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von 5 Jahren zu speichern; danach erfolgt die Löschung Ihrer Daten (bearbeitet)
  7. LorenzHumer's Avatar
    Ich empfehle dringendst diesen Beitrag zu lesen, klärt einiges offene Fragen auf ❗️

    derstandard.de/sto…amt
  8. Triple_R's Avatar
    Wenn jetzt jemand sein gebrauchtes Auto verkauft ... Was ist dann ? Auch wenn es nur wenige Monate alt ist (bearbeitet)
    gibbetNich's Avatar
    Das ist nicht nie neu und gilt seit Jahren - wenn du ein Auto unter einem Jahr Besitz weiterverkaufst, wird es steuerpflichtig, sofern du damit Geld verdient hast.
    Ob sich das mit der neuen Regelung zusätzlich ändert, weiß ich nicht.

    Finde ich aber gut, damit diese ganzen Hobby-Verkäufer, die meinen es sei in Ordnung sich im Jahr ein paar tausend Euro nebenbei schwarz zu verdienen, endlich auffliegen.
  9. Attila_TheHUN's Avatar
    Hab ein Canon Objektiv per Paylivery verkauft. Hab das Paket aufgegeben, kurze Zeit später meinte der Käufer er braucht das Teil doch nicht weil er hat sich verschaut wegen dem Bajonett. Seine Lösung war, er wird die Paketannahme verweigern und ich bekomme das Objektiv Retour. Zwei Tage später hat Paylivery dem Käufer das Geld rückerstattet, mein Objektiv war noch unterwegs. D.h. das mögliche Risiko eines Transportschadens oder Verlustes wurde mir als Verkäufer voll und ganz überlassen. Ich hätte mich mit der Post ärgern dürfen wenn etwas passiert wäre. Auf meine telefonische Beschwerde bei Willhaben kam nur Inkompetenz und Ratlosigkeit. Habe danach alle meine Inserate geändert und Paylivery rausgehaut. Saftladen!
    RX1337's Avatar
    Sobald der Kaufvertrag geschlossen ist misst du gar nichts tun und kannst sogar rechtliche Schritte gegen den Käufer einleiten.
  10. Schlinggonius's Avatar
    Ist mir schon vor ner Woche aufgefallen. Willhaben hat von meinen 45 inseraten circa 30 deaktiviert. Begründung Gewerbe...
    nika0605's Avatar
    Wtf...
  11. claudia's Avatar
    Wär mal interessant zu wissen, ob das dann auch für Plattform gilt, die keinen Sitz in AT haben wie zB Vestiaire Collective. Also ob das grenzüberschreitend gemeldet wird ähnlich wie bei Bankgeschäften/Neobrokern…
    Peter's Avatar
    unterliegen dem EU Recht und damit dem nationalen franz. Recht. Ob sie das dann grenzüberschreitend dem fremden FA melden, glaube ich ehrlich gesagt nicht. Deppert halt und wenn man mal einfährt, kompliziert und ärgerlich...
  12. Tolaschmied_2020's Avatar
    Sinnvoll wäre halt seitens Willhaben, dass es hier eine Einsicht über den aktuellen Stand gibt. Wenn ich dann bspw. 1800 Eur erreicht habe, dann Verkaufe ich dieses Jahr eben nichts mehr via Paylivery.
    mardi's Avatar
    Habe ich mehrmals bei willhaben im Feedback angeregt. Ist doch klar, dass sonst Paylivery den Bach runter geht...
  13. dido's Avatar
    Und wie sieht es mit Flohmärkten aus? Steht dann das Finanzamt dort
    gibbetNich's Avatar
    Da wirst du lachen, das macht das Finanzamt in ganz Österreich schon seit Jahren. Die kommen in zivil, fotografieren dann Stände und beobachten Wiederkehrer. Bist du unter den glücklichen Privaten die meinen, ein Flohmarkt unterliegt der Gesetzgebung des Wilden Westens, dann bekommst du nochmal Besuch von der Finanz.
  14. COOL's Avatar
    Diese Beschränkung gelten nur für Gegenstände die nicht älter als 1 Jahr sind. (bearbeitet)
    TerrAustria's Avatar
    WH kennt das Kaufdatum der verkauften Sachen doch nicht?
  15. iPhone4ever's Avatar
    Zitat Standard Artikel:

    Auf die klassische Willhaben-Verkaufsform findet das DPMG keine Anwendung. In diesen Fällen finden sich Verkäufer und Käufer nur über die Plattform, schließen das Geschäft aber in der Regel nicht dort ab, die Bezahlung erfolgt über einen anderen Weg. Es gibt aber sehr wohl eine Form auf Willhaben, die unter das DPMG fällt, und das sind alle Geschäfte, die auf Willhaben über Paylivery abgeschlossen werden. Hier wird die Zahlung sehr wohl über die Plattform abgewickelt, und Willhaben kann dem gekauften Artikel einen konkreten Preis zuordnen.

    Das Gesetz verpflichtet Willhaben dazu, gewisse Daten zu erheben, wenn Verkäufer 30 oder mehr Transaktionen im Kalenderjahr über Willhaben Paylivery durchgeführt haben oder die auf Willhaben Paylivery generierten Verkaufserlöse 2.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen.

    derstandard.de/story/2000142510387/warum-willhaben-airbnb-und-co-user-jetzt-an-das-finanzamt (bearbeitet)
  16. Matt71's Avatar
    Autor
    Genau das meinte ich auch. Warum macht man da Unterschiede? Entweder alle Info „Deals“ hier in die Diskussionen oder alle unter Deals lassen. Der Verpackungsdeal hat nämlich echt auch keinen direkten Nutzen für uns PJ
  17. Matt71's Avatar
    Autor
    Das ist eh der Link der in der Deal Beschreibung vorhanden ist 😁✌️
  18. josipa.lisac's Avatar
    Na ja, Österreich halt. Den sogenannten Bonis muss man irgendwie zurück holen...
    Matt71's Avatar
    Autor
    Ist halt nicht nur ein österreichisches Gesetz, sondern ein EU weites.
  19. Leonidas's Avatar
    Immer nur willHaben. Wie wäre es zur Abwechslung einmal mit willLiefern, liebe Volksvertreter!? (bearbeitet)
    Leonidas's Avatar
    Ich glaube er ist mehr mit der Gesamtsituation unzufrieden. Man kann sich ja das Klopapier fürs Gästeklo kaum noch leisten. Und das Gästeklo auch nicht! (bearbeitet)
  20. freddyfred's Avatar
    Danke für den Deal, ich sehe es aber weniger problematisch, denn
    1. kaufe/verkaufe ich NIE über Paylivery
    2. gebe ich grundsätzlich nie an, ob ich den Artikel verkauft habe
    Das ist so alles nicht wirklich nachvollziehbar, oder irre ich mich da??
    Matt71's Avatar
    Autor
    Denkevauch das es ohne Paylivery schwer nachvollziehbar ist. Und man muss ja echt nicht angeben ob der Artikel verkauft wurde. Ich denke da gehts echt um die, die extrem viel verkaufen und somit schon fast ein Gewerbe betreiben 
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