Leider ist der Deal bereits abgelaufen seit 14 September 2023.
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Aktualisiert vor 5 Monaten
(Infodeal) Privatverkäufe auf Willhaben, eBay & Co werden zukünftig dem Finanzamt gemeldet (ab 2000 € Jahresumsatz)


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Matt71
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Über diesen Deal
Dieser Deal ist leider abgelaufen. Hier sind ein paar andere Optionen für Dich:
Update 1
reminder!
Jeder von uns hat ja vielleicht schon Sachen auf Willhaben, eBay und Co verkauft.
seit 01.01.2023 müssen diese Verkaufsplattformen die Verkäufe privater Anbieter protokollieren und an das zuständige Finanzamt melden. Es fallen aber auch Dienstleistungen oder z.B. Vermietungen auf AirBnb usw darunter.
In Österreich wird dies im DPMG, also dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz geregelt, in Deutschland unter dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). In der EU nennt sich das Ganze DAC7.
Das Ganze könnte echt Auswirkungen auf den gesamten Privatverkaufmarkt haben.
hilfe.willhaben.at/hc/…PMG
rkp.at/akt…tz/
seit 01.01.2023 müssen diese Verkaufsplattformen die Verkäufe privater Anbieter protokollieren und an das zuständige Finanzamt melden. Es fallen aber auch Dienstleistungen oder z.B. Vermietungen auf AirBnb usw darunter.
In Österreich wird dies im DPMG, also dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz geregelt, in Deutschland unter dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). In der EU nennt sich das Ganze DAC7.
Das Ganze könnte echt Auswirkungen auf den gesamten Privatverkaufmarkt haben.
hilfe.willhaben.at/hc/…PMG
rkp.at/akt…tz/
Zusätzliche Info
Bearbeitet von einem Moderator, 7 Jänner 2023
387 Kommentare
sortiert nachJa dann nimmt man einfach kein PayLivery mehr.
oder
Ergo, nutzt man Paylivery nicht, melden sie nichts, und können auch nichts melden, denn die Personendaten haben sie ja nicht, bzw. keine gesicherten Personendaten und auch keine fixe Verkaufsstatistik.
Ich hatte eh einmal ein grobes Problem als Käufer, und der Paylivery Support war so zielführend wie mit geschlossenen Augen im betrunkenen Zustand mit Pfeil und Bogen zu schießen. Daher ist für mich, auch als privater Verkäufer, PayLivery ausgeschlossen.
Habe mich schon immer gefragt was passiert wenn der Käufer behauptet es waren Steine im Paket.
Das war mein Fehler, sorry für dir Zwischenzeitliche Verwirrung.
Ich habe das mit der Verordnung in Deutschland mitbekommen und wusste aber gleichzeitig nicht, das eine ähnlich lautende mit anderem Namen auch in Österreich in Kraft getreten ist.
Deshalb habe ich diesen Post erst mal als Spekulation für die Zukunft angesehen und als Diskussion gewertet.
Sorry für meinen Irrtum hier.
Der Ali Deal ist geblieben weil es sich um einen Fakt und keine Spekulation gehandelt hat.
Deshalb blieb dieser bestehen und dieser hier irrtümlicherweise aufgrund meiner falschen Annahme nicht.
Ich hab dir das ganze wieder auf einen Deal umgewandelt und diesen auch hochgeholt damit er oben sichtbar ist.
Liebe Grüße und sorry nochmal
Grundsätzlich verwende ich das "paylivery" nicht.
und,
Wenn ich einen Artikel verkauft habe, dann lösche ich nach dem Verkauf respektive nach dem Versand/Abholung die Anzeige, unter Angabe "nicht verkauft".
genau wegen diesen Sachverhalt habe ich Anfang Jänner bei Willhaben um Löschung meiner Daten (Kontonummer ect.) ersucht; siehe Ergebnis:
10. Jan. 2023, 15:23 MEZ
Sehr geehrter willhaben-User,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben Ihr Löschbegehren gemäß Art 17 DSGVO betreffend die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten für den Adyen Account am 08.01.2023 um 11:14 erhalten.
Wir informieren Sie, dass eine gesonderte Löschung des Adyen Accounts (Paylivery) leider nicht möglich ist, da es sich um einen integralen Bestandteil des willhaben Accounts handelt.
Zweiter Teil der Antwort:
Wir halten fest, dass Adyen rechtlich verpflichtet ist, Transaktionsdaten für 7 Jahre nach Abschluss (auch eine fehlgeschlagene Transaktion gilt als Transaktion) der (letzten) Transaktion zu speichern. Danach wird Adyen die personenbezogenen Daten, außer es liegt ein Grund für die weitere Speicherung, wie beispielsweise zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vor, löschen.
Wenn zwar ein Account bei ADYEN angelegt wurde, aber keine Transaktion vorgenommen wurde, ist ADYEN laut den gesetzlichen Bestimmungen der Bankenregulierung verpflichtet, die verarbeiteten personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von 5 Jahren zu speichern; danach erfolgt die Löschung Ihrer Daten (bearbeitet)
derstandard.de/sto…amt
Ob sich das mit der neuen Regelung zusätzlich ändert, weiß ich nicht.
Finde ich aber gut, damit diese ganzen Hobby-Verkäufer, die meinen es sei in Ordnung sich im Jahr ein paar tausend Euro nebenbei schwarz zu verdienen, endlich auffliegen.
Auf die klassische Willhaben-Verkaufsform findet das DPMG keine Anwendung. In diesen Fällen finden sich Verkäufer und Käufer nur über die Plattform, schließen das Geschäft aber in der Regel nicht dort ab, die Bezahlung erfolgt über einen anderen Weg. Es gibt aber sehr wohl eine Form auf Willhaben, die unter das DPMG fällt, und das sind alle Geschäfte, die auf Willhaben über Paylivery abgeschlossen werden. Hier wird die Zahlung sehr wohl über die Plattform abgewickelt, und Willhaben kann dem gekauften Artikel einen konkreten Preis zuordnen.
Das Gesetz verpflichtet Willhaben dazu, gewisse Daten zu erheben, wenn Verkäufer 30 oder mehr Transaktionen im Kalenderjahr über Willhaben Paylivery durchgeführt haben oder die auf Willhaben Paylivery generierten Verkaufserlöse 2.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen.
derstandard.de/story/2000142510387/warum-willhaben-airbnb-und-co-user-jetzt-an-das-finanzamt (bearbeitet)
hilfe.willhaben.at/hc/…PMG
1. kaufe/verkaufe ich NIE über Paylivery
2. gebe ich grundsätzlich nie an, ob ich den Artikel verkauft habe
Das ist so alles nicht wirklich nachvollziehbar, oder irre ich mich da??