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Aktualisiert vor 2 Monaten

(Infodeal) Privatverkäufe auf Willhaben, eBay & Co werden zukünftig dem Finanzamt gemeldet (ab 2000 € Jahresumsatz)

Matt71's Avatar
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Deal-Beschreibung

Dieser Deal ist leider abgelaufen. Hier sind ein paar andere Optionen für Dich:

Jeder von uns hat ja vielleicht schon Sachen auf Willhaben, eBay und Co verkauft.
seit 01.01.2023 müssen diese Verkaufsplattformen die Verkäufe privater Anbieter protokollieren und an das zuständige Finanzamt melden. Es fallen aber auch Dienstleistungen oder z.B. Vermietungen auf AirBnb usw darunter.
In Österreich wird dies im DPMG, also dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz geregelt, in Deutschland unter dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). In der EU nennt sich das Ganze DAC7.
Das Ganze könnte echt Auswirkungen auf den gesamten Privatverkaufmarkt haben.
hilfe.willhaben.at/hc/…PMG

rkp.at/akt…tz/
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Bearbeitet von einem Moderator, 7 Jänner 2023
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323 Kommentare

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  1. dfx2k's Avatar
    Gilt aber was ich so lese nur für PayLivery Verkäufe. Wäre so auch logisch, da hier der echte Betrag bekannt ist.

    Ja dann nimmt man einfach kein PayLivery mehr.
    davidwohnthier's Avatar
    Hart für willhaben, die Sache. Das war halt ihr monetarisierungsmodell.
  2. C4ptainC4mp's Avatar
    Hab mich direkt gefragt, wie man das auf einer eigentlich anonymen Platform handhaben möchte, aber die von dir verlinkte Willhaben-Hilfe hat schon direkt geholfen:

    • 30 oder mehr Transaktionen im Kalenderjahr über willhaben PayLivery durchgeführt hat
      oder
    • die auf willhaben PayLivery generierten Verkaufserlöse 2.000 EUR im Kalenderjahr übersteigen

    Ergo, nutzt man Paylivery nicht, melden sie nichts, und können auch nichts melden, denn die Personendaten haben sie ja nicht, bzw. keine gesicherten Personendaten und auch keine fixe Verkaufsstatistik.

    Ich hatte eh einmal ein grobes Problem als Käufer, und der Paylivery Support war so zielführend wie mit geschlossenen Augen im betrunkenen Zustand mit Pfeil und Bogen zu schießen. Daher ist für mich, auch als privater Verkäufer, PayLivery ausgeschlossen.
    Donteuqilla's Avatar
    Danke für die Infos. Darf ich fragen was du für ein Problem mit Paylivery hattest?
    Habe mich schon immer gefragt was passiert wenn der Käufer behauptet es waren Steine im Paket.
  3. C4ptainC4mp's Avatar
    @team Wieder mal eine Grundsatzfrage: Warum wurde das hier zu den Diskussionen verschoben (also in die Gruft/Versenkung, wie auch immer) aber das hier nicht: preisjaeger.at/dea…182 (bearbeitet)
    Michael's Avatar
    Um hier etwas licht ins Dunkle zu bringen und gleich vorweg.
    Das war mein Fehler, sorry für dir Zwischenzeitliche Verwirrung.

    Ich habe das mit der Verordnung in Deutschland mitbekommen und wusste aber gleichzeitig nicht, das eine ähnlich lautende mit anderem Namen auch in Österreich in Kraft getreten ist.

    Deshalb habe ich diesen Post erst mal als Spekulation für die Zukunft angesehen und als Diskussion gewertet.
    Sorry für meinen Irrtum hier.

    Der Ali Deal ist geblieben weil es sich um einen Fakt und keine Spekulation gehandelt hat.
    Deshalb blieb dieser bestehen und dieser hier irrtümlicherweise aufgrund meiner falschen Annahme nicht.

    Ich hab dir das ganze wieder auf einen Deal umgewandelt und diesen auch hochgeholt damit er oben sichtbar ist.

    Liebe Grüße und sorry nochmal
  4. wilhelm_matkovits's Avatar
    Ich mache folgendes schon seit einigen Jahren.....
    Grundsätzlich verwende ich das "paylivery" nicht.
    und,
    Wenn ich einen Artikel verkauft habe, dann lösche ich nach dem Verkauf respektive nach dem Versand/Abholung die Anzeige, unter Angabe "nicht verkauft".
    Matt71's Avatar
    Autor
    Das ist die Best Methode- vor allem jetzt in Zukunft
  5. SpeedyGonzales's Avatar
    Reine Panikmache. Relevant sind nur Verkäufe über paylivery. Hier gilt eine Grenze von 30 Verkäufen oder 2000€ Umsatz. Beim überschreiten der Grenzen wird dies an das Finanzamt gemeldet. Sofern man nicht gewerblich handelt, sollte das auch keine Auswirkungen haben. Die scalper werden einfach paylivery nicht mehr verwenden und normale Verkäufer, die nur ihre gebrauchten Artikel verkaufen, haben auch beim Überschreiten der Grenzen nichts zu befürchten. (bearbeitet)
    Peter's Avatar
    das Problem bei "gewerblich" (rein juristisch jetzt zu bedenken), es gilt nicht, dass Du sagst, Du würdest nicht gewerblich handeln... es gilt immer nur, was das Gesetz sagt... und gewerblich bist Du unter gewissen Voraussetzungen schon ab 2 Verkäufen bzw bereits nach/mit dem Interesse, eines gewinnbringenden Weiterverkaufs... ich nenne hier nur mal alle PlayStation 5 Verkäufer nur als Denkanstoß.. jedenfalls ein sehr interessanter Aspekt, der uns hier in den kommenden Monaten erwartet mit der neuen Gesetzgebung... Danke an @Matt71 für Teilen hier!
  6. Triple_R's Avatar
    Wenn jetzt jemand sein gebrauchtes Auto verkauft ... Was ist dann ? Auch wenn es nur wenige Monate alt ist (bearbeitet)
    gibbetNich's Avatar
    Das ist nicht nie neu und gilt seit Jahren - wenn du ein Auto unter einem Jahr Besitz weiterverkaufst, wird es steuerpflichtig, sofern du damit Geld verdient hast.
    Ob sich das mit der neuen Regelung zusätzlich ändert, weiß ich nicht.

    Finde ich aber gut, damit diese ganzen Hobby-Verkäufer, die meinen es sei in Ordnung sich im Jahr ein paar tausend Euro nebenbei schwarz zu verdienen, endlich auffliegen.
  7. Schlinggonius's Avatar
    Ist mir schon vor ner Woche aufgefallen. Willhaben hat von meinen 45 inseraten circa 30 deaktiviert. Begründung Gewerbe...
    nika0605's Avatar
    Wtf...
  8. claudia's Avatar
    Wär mal interessant zu wissen, ob das dann auch für Plattform gilt, die keinen Sitz in AT haben wie zB Vestiaire Collective. Also ob das grenzüberschreitend gemeldet wird ähnlich wie bei Bankgeschäften/Neobrokern…
    Peter's Avatar
    unterliegen dem EU Recht und damit dem nationalen franz. Recht. Ob sie das dann grenzüberschreitend dem fremden FA melden, glaube ich ehrlich gesagt nicht. Deppert halt und wenn man mal einfährt, kompliziert und ärgerlich...
  9. dido's Avatar
    Und wie sieht es mit Flohmärkten aus? Steht dann das Finanzamt dort
    gibbetNich's Avatar
    Da wirst du lachen, das macht das Finanzamt in ganz Österreich schon seit Jahren. Die kommen in zivil, fotografieren dann Stände und beobachten Wiederkehrer. Bist du unter den glücklichen Privaten die meinen, ein Flohmarkt unterliegt der Gesetzgebung des Wilden Westens, dann bekommst du nochmal Besuch von der Finanz.
  10. COOL's Avatar
    Diese Beschränkung gelten nur für Gegenstände die nicht älter als 1 Jahr sind. (bearbeitet)
    TerrAustria's Avatar
    WH kennt das Kaufdatum der verkauften Sachen doch nicht?
  11. Matt71's Avatar
    Autor
    Genau das meinte ich auch. Warum macht man da Unterschiede? Entweder alle Info „Deals“ hier in die Diskussionen oder alle unter Deals lassen. Der Verpackungsdeal hat nämlich echt auch keinen direkten Nutzen für uns PJ
  12. Matt71's Avatar
    Autor
    Das ist eh der Link der in der Deal Beschreibung vorhanden ist 😁✌️
  13. josipa.lisac's Avatar
    Na ja, Österreich halt. Den sogenannten Bonis muss man irgendwie zurück holen...
    Matt71's Avatar
    Autor
    Ist halt nicht nur ein österreichisches Gesetz, sondern ein EU weites.
  14. Leonidas's Avatar
    Immer nur willHaben. Wie wäre es zur Abwechslung einmal mit willLiefern, liebe Volksvertreter!? (bearbeitet)
    Leonidas's Avatar
    Ich glaube er ist mehr mit der Gesamtsituation unzufrieden. Man kann sich ja das Klopapier fürs Gästeklo kaum noch leisten. Und das Gästeklo auch nicht! (bearbeitet)
  15. Naschau's Avatar
    Wer Usance & Alltag der Finanz kennt, versteht, die Markierung, ob Artikel verkauft od nicht entfaltet wenig Relevanz.

    Bei entsprechender Verdachtslage erfolgt eine Schätzung. Die Finanzämter verfügen hier über Expertise in Erstellung und juristischer Verteidigung.

    Auch kann sog. Gewerblichkeit, bei entsprechender Sachlage, bereits beim ALLERersten Verkauf vorliegen.

    Ich würde diese neuen Regularien ernst nehmen.
    Technologische und soziale Entwicklungen verschoben das Machtgleichgewicht deutlich weg vom Individuum.
    Was jahrzehntelang als realitätsfern od zuweil ungerecht ignoriert werden konnte, IST heute durchsetzbar.
    gibbetNich's Avatar
    Nicht zu laut sagen, es reden sich die ganzen nicht-gewerblichen Verkäufer ja ein, das Finanzamt wird das niemals schaffen, weil zu wenig Leute bzw. zu leicht umgehbar.

    Und dann bekommen genau diese Personen hunderte Überweisungen pro Jahr und es lässt sich alles anhand dieser Transaktionen nachprüfen. :-D
  16. freddyfred's Avatar
    Danke für den Deal, ich sehe es aber weniger problematisch, denn
    1. kaufe/verkaufe ich NIE über Paylivery
    2. gebe ich grundsätzlich nie an, ob ich den Artikel verkauft habe
    Das ist so alles nicht wirklich nachvollziehbar, oder irre ich mich da??
    Matt71's Avatar
    Autor
    Denkevauch das es ohne Paylivery schwer nachvollziehbar ist. Und man muss ja echt nicht angeben ob der Artikel verkauft wurde. Ich denke da gehts echt um die, die extrem viel verkaufen und somit schon fast ein Gewerbe betreiben 
  17. frank.richter's Avatar
    Jedes Jahr werden zig Milliarden (!sic) über Mehrwertsteuerbetrug vom Staat gestohlen

    Ist halt so, kann man nichts machen.

    Aber den einfachen Bürger hat man total an der Kehle das er kaum noch Luft zum atmen bekommt.
    Matt71's Avatar
    Autor
    Sehe ich eben genauso Aber man sieht ja das einige päpstlicher als der Papst sind und sich anscheinend freuen wenn sie jeden Cent an Steuern bezahlen dürfen 😁🤦🏼‍♂️✌️
  18. max3's Avatar
    Mit dem Finanzamt bekommst du nur Probleme, wenn du über Willhaben mit Gewinn verkaufst, würde ich mal sagen.
    z.b. Kinderwagen für 500€ kaufen, 2 Jahre später auf willhaben für 100€ verkaufen ist nicht 100€ Gewinn, sondern 400€ Verlust.
    Matt71's Avatar
    Autor
    Geht nicht nur um „mit Gewinn verkaufen“
  19. shy's Avatar
    Verkauft hier jeder auf Gewinn bei Willhaben oder wo ist das Problem? Finds okay, dass der Staat sich einmischt und PS5/Sneaker/Grafikkarten/Konzert Verkäufern in die Suppe spuckt. Eine künstliche Nachfrage zu erzeugen, um Gewinn zu machen, aber es nicht versteuern wollen, ist halt auch lächerlich
    Pose82's Avatar
    Nix verstanden gell, hier geht es nicht um einen Gewinn!! Es reicht wenn du dein altes iphone mit Apple Watch verkaufst und noch deinen Gamer PC!!! Dann bist eh schon bei 2000€ Hat nichts mit der PS5 zutun. Einfach in Zukunft auf PayLivery verzichten
    und Barzahlung oder Überweisung tätigen. Aja und auf nicht verkauft setzen Schönes Weekend! (bearbeitet)
  20. Matt71's Avatar
    Autor
    Hier wird das deutsche Gesetz gut erklärt, was ja wahrscheinlich unserem sehr ähnlich sein wird: youtube.com/wat…Tjg
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