Jeder von uns hat ja vielleicht schon Sachen auf Willhaben, eBay und Co verkauft.
seit 01.01.2023 müssen diese Verkaufsplattformen die Verkäufe privater Anbieter protokollieren und an das zuständige Finanzamt melden. Es fallen aber auch Dienstleistungen oder z.B. Vermietungen auf AirBnb usw darunter.
In Österreich wird dies im DPMG, also dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz geregelt, in Deutschland unter dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). In der EU nennt sich das Ganze DAC7.
Das Ganze könnte echt Auswirkungen auf den gesamten Privatverkaufmarkt haben.
hilfe.willhaben.at/hc/…PMGrkp.at/akt…tz/
323 Kommentare
sortiert nachJa dann nimmt man einfach kein PayLivery mehr.
oder
Ergo, nutzt man Paylivery nicht, melden sie nichts, und können auch nichts melden, denn die Personendaten haben sie ja nicht, bzw. keine gesicherten Personendaten und auch keine fixe Verkaufsstatistik.
Ich hatte eh einmal ein grobes Problem als Käufer, und der Paylivery Support war so zielführend wie mit geschlossenen Augen im betrunkenen Zustand mit Pfeil und Bogen zu schießen. Daher ist für mich, auch als privater Verkäufer, PayLivery ausgeschlossen.
Habe mich schon immer gefragt was passiert wenn der Käufer behauptet es waren Steine im Paket.
Das war mein Fehler, sorry für dir Zwischenzeitliche Verwirrung.
Ich habe das mit der Verordnung in Deutschland mitbekommen und wusste aber gleichzeitig nicht, das eine ähnlich lautende mit anderem Namen auch in Österreich in Kraft getreten ist.
Deshalb habe ich diesen Post erst mal als Spekulation für die Zukunft angesehen und als Diskussion gewertet.
Sorry für meinen Irrtum hier.
Der Ali Deal ist geblieben weil es sich um einen Fakt und keine Spekulation gehandelt hat.
Deshalb blieb dieser bestehen und dieser hier irrtümlicherweise aufgrund meiner falschen Annahme nicht.
Ich hab dir das ganze wieder auf einen Deal umgewandelt und diesen auch hochgeholt damit er oben sichtbar ist.
Liebe Grüße und sorry nochmal
Grundsätzlich verwende ich das "paylivery" nicht.
und,
Wenn ich einen Artikel verkauft habe, dann lösche ich nach dem Verkauf respektive nach dem Versand/Abholung die Anzeige, unter Angabe "nicht verkauft".
Ob sich das mit der neuen Regelung zusätzlich ändert, weiß ich nicht.
Finde ich aber gut, damit diese ganzen Hobby-Verkäufer, die meinen es sei in Ordnung sich im Jahr ein paar tausend Euro nebenbei schwarz zu verdienen, endlich auffliegen.
hilfe.willhaben.at/hc/…PMG
Bei entsprechender Verdachtslage erfolgt eine Schätzung. Die Finanzämter verfügen hier über Expertise in Erstellung und juristischer Verteidigung.
Auch kann sog. Gewerblichkeit, bei entsprechender Sachlage, bereits beim ALLERersten Verkauf vorliegen.
Ich würde diese neuen Regularien ernst nehmen.
Technologische und soziale Entwicklungen verschoben das Machtgleichgewicht deutlich weg vom Individuum.
Was jahrzehntelang als realitätsfern od zuweil ungerecht ignoriert werden konnte, IST heute durchsetzbar.
Und dann bekommen genau diese Personen hunderte Überweisungen pro Jahr und es lässt sich alles anhand dieser Transaktionen nachprüfen. :-D
1. kaufe/verkaufe ich NIE über Paylivery
2. gebe ich grundsätzlich nie an, ob ich den Artikel verkauft habe
Das ist so alles nicht wirklich nachvollziehbar, oder irre ich mich da??
Ist halt so, kann man nichts machen.
Aber den einfachen Bürger hat man total an der Kehle das er kaum noch Luft zum atmen bekommt.
z.b. Kinderwagen für 500€ kaufen, 2 Jahre später auf willhaben für 100€ verkaufen ist nicht 100€ Gewinn, sondern 400€ Verlust.
und Barzahlung oder Überweisung tätigen. Aja und auf nicht verkauft setzen Schönes Weekend! (bearbeitet)