Garantiefall abgelehnt da Verschleißteil obwohl noch 1 Jahr Garantie?

eingestellt am 8. Mär 2023
Servus,

Hab mal eine Frage an euch. Ich habe vor gut 2 Jahren einen Pavillion für den Garten bei Hofer gekauft.
Im Winter wurde er immer verstaut und dann im Frühling bis Anfang Winter eben im Garten aufgestellt.

Jetzt ist es so, das nach gut 2 Jahren sich das Dach auflöst, der Stoff wird löchrig, ist brüchig und porös.

Kein Problem dachte ich, hab ja 3 Jahre Garantie bei Hofer, das steht auf der Rechnung und auf der Garantiekarte des Produktes.

Hofer hat das an den Hersteller weitergeleitet und jetzt kam die Antwort, dass das Dach ein Verschleißteil ist und es von der Garantie ausgenommen ist. Ich soll ein neues bei Ihnen kaufen.

Nirgends in der Anleitung wird erwähnt das es ein Verschleißteil ist, in der Garantie steht auch nicht das ein Teil des Produktes von der Garantie ausgenommen ist.

Kann doch nicht sein?
Dann kann ja jeder wie er will alles als Verschleißteil klassifizieren?


hofer.at/de/…tml

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15 Kommentare

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  1. ThomasMüller1990's Avatar
    Würd den VKI zu Rate ziehen. Aber wie hier bereits erwähnt ist Garantie eine freiwillige Leistung vom Hersteller.
    1902's Avatar
    Das Anbieten einer Garantie ist freiwillig, ja. Sobald aber Garantie angeboten wird, ist diese verpflichtend.
  2. Preisjäger1's Avatar
    Garantie ist grundsätzlich eine freiwillig abgegebene Erklärung zumeist des Herstellers, bestimmte Eigenschaften eines Produktkes über einen bestimmten Zeitraum zu garantieren. Das heißt er bestimmt über die Garantiebedingungen die Art und den Umfang und sichert dem Käufer somit bestimmte Eigenschaften zu.

    Wenn der oben eingefügte Text die einzigen beigelegten Bedingungen sind ist der Umfang für einen Verbraucher nicht gerade sehr deutlich zu erkennen, zumal es sich hier um einen allgemein gefassten Text handelt, welcher bspw. Akkus als Verschleißteile ausschließt. Womit sich die Bedingungen der Garantie nicht explizit auf den Pavillon beziehen. (gibt es hierzu noch genauere Bedingungen?)

    Da mit einer Garantie bestimmte Eigenschaften zugesichert werden ist im Falle des Pavillons davon auszugehen, dass damit die Eigenschaften dem entsprechenden Verwendungszweck Desselben gemeint sind. Gemeinhin wird dieser bei entsprechenden Witterungsbedingungen aufgestellt und zur kalten Jahreszeit oder bspw. starkem Wind wieder abgebaut oder anderweitig geschützt. Ich würde Ihn als Schutz vor Witterungseinflüssen wie Sonne oder Regen sehen, womit er diese Eigenschaften aufweisen sollte und ich diese auch aus allgemeiner Verbrauchersicht -da wohl allgemein gängig und üblich- garantiert sehe.

    Die Streitfrage im Detail ist natürlich dennoch was ist allgemein üblich (wie lange steht der Pavillon z.B. genau im Freien und was für Bedingungen ist er ausgesetzt) und natürlich auch was man von einem gleichwertigen Produkt derselben Preisklasse erwarten würde. Das er pfleglich behandelt werden muss steht ausser Frage, ebenso dass bspw. Sturmsschäden natürlich nicht von der Garantie umfasst sind.

    Ich wäre aber schon davon ausgegangen, das hier dem Verbraucher garantiert wird, das Produkt für den Garantiezeitraum für allgemein übliche private Zwecke bei ebenso üblichen Witterungsverhältnissen nutzen zu können.

    Grundsätzlich habe ich sowohl mit dem Händler selbst als auch mit den Herstellern der eigenen Produktlininen ausschließlich überaus positive Erfahrungen gemacht. Hast du bei deiner Garantieanfrage Fotos mitgeschickt auf welchen die Schäden für den Hersteller ersichtlich sind um sie richtig einschätzen zu können? Wenn nicht, versuchs mal damit.

    PS: dies ist keine Rechtsberatung und stellt nur meine private Meinung dar. (bearbeitet)
    TerrAustria's Avatar
    Autor
    Danke dir für die ausführliche Erklärung

    Es steht in der Tat nicht mehr in der "Garantiekarte". Man kann sie sogar noch online downloaden:
    s7g10.scene7.com/is/…067

    Die HOFER-Garantie bietet Ihnen weitreichende Vorteile gegenüber der gesetzlichenGewährleistungspflicht:
    Garantiezeit: 3 Jahre ab Zeitpunkt der Übernahme
    Garantieleistung: Kostenfreier Austausch oder GeldrückgabeKeine Transportkosten

    Ich werds jetzt wohl nochmal bei Hofer direkt versuchen da ich nicht einsehe das das ein Verschleißteil ist.

    Die Firma hat mich jetzt auch informiert, dass sie keine Ersatzteile mehr haben und ich das Dach bei einer anderen Firma kaufen müsste
  3. SpeedyGonzales's Avatar
    Also meiner Meinung nach kann man das Dach nicht von der gesetzlichen Gewährleistung ausnehmen. Die gilt aber nur 2 Jahre und da bist du offenbar schon drüber. Die 3 jährige Garantie bei vielen Hofer Produkten wird vom Hersteller freiwillig gewährt. Insofern darf dieser vermutlich auch bestimmte Bedingungen diktieren.

    Dass man dann alles als Verschleißteil bezeichnen kann und die Garantie damit wirkungslos wäre, ist natürlich ein Problem. So ein Fall würde wohl unter unlauteren Wettbewerb fallen, da der Kunde mit dem Versprechen einer nicht existenten Garantie angelockt wird. Dagegen vorzugehen ist aber schwierig weil man es kaum beweisen kann.

    Ich würde es nochmal bei Hofer selbst versuchen und ein bisschen auf die Tränendrüse drücken. Vielleicht bieten sie ja eine Kulanzlösung an. Schließlich wollen sie dich sicher nicht als Kunden verlieren
    Der_Prophet's Avatar
    klingt plausibel, das mit den 2 Jahren abgelaufen hab ich übersehen.
  4. SpeedyGonzales's Avatar
    Ich würds jedenfalls nicht nachkaufen und dem Hersteller noch mehr Geld in den Rachen geben werfen. Nach 3 Jahren stehst dann wieder vor demselben Problem. Vielleicht findet sich ja im Baumarkt eine günstige und winterfeste Lösung.
  5. Der_Prophet's Avatar
    Imho ein Witz. kann aber nichts fundiertes dazu beitragen.
    Kannst du es nachkaufen und falls ja um wieviel? Wenn das nicht geht ists es wohl kein Verschleißteil....
  6. Cassiopeia's Avatar
    Ein Verschleißteil war noch nie ein Garantieanspruch. Egal bei welchen Produkt. Sollte aber eigentlich Allgemeinwissen sein. Sonst würds zB keine Werkstätten auch net geben dürfen weil die leben von sowas.
    TerrAustria's Avatar
    Autor
    Danke dir, das ist wohl jedem hier klar dank „Allgemeinwissen“.

    Und wie definiert sich ein „Verschleißteil“? Ein Stoffdach ist meiner Meinung nach kein Verschleißteil.

    Der Pavillon besteht aus Stoff, Metallgerüst und Plastikhaken. Ist dann das Metallgerüst auch ein Verschleißteil wenn es in der Mitte durchbricht?
  7. Roman_Gruber's Avatar
    Ist es Baumwolle oder ein Kunststoff das Material?

    Kunststoffe haben gewisse Eigenschaften

    Da kann der Anwender Reinigungsfehler und Anwendungsfehler machen

    Oder falsche Dinge auf den Händen wie Handcreme, nach dem Toilettengang sich nicht die Hände waschen usw.

    Der Kunststoff kann nicht UV beständig sein.
    --

    Ich hab auch selbst eine Dummheit gemacht. Mit Spiritus einen ASUS Laptop die Plastikteile gereinigt. Der Kunststoff hat sich nach 4 Monaten begonnen zu zersetzen und wurde klebrig.

    --

    Ich würde mir irgendeine Plane besorgen und selber kleben und befestigen. Mit Datenblatt für das genaue Material - Materialeigenschaften usw.
    TerrAustria's Avatar
    Autor
    Ist es Baumwolle oder ein Kunststoff das Material?

    Laut der Produktdetailseite ist es aus Polyester. Es wurde nie gereinigt, nur mal mit Wasser im Garten abgewaschen und wie gesagt im Winter verstaut.
    Wenn ein Dach eines Pavillons das vor Sonne schützen soll nicht Sonnen-beständig ist hat jemand was falsch gemacht
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