Hallo zusammen,
habe in DE bei einem Bekleidungsgeschäft online Artikel um 60 Euro gekauft, mit Gratisversand nach AT.
Jetzt bekomme ich das Paket - ist die falsche Größe drin. Denke ich - Mist, hast Du Dich beim Bestellen verklickt.
Nein - auf der Rechnung steht auch die von mir bestellte Größe - also eindeutig Fehler vom Händler.
Der meldet sich aber seit Tagen nicht auf mehrere Emails - weil er offenbar den Rückversand und nochmaligen Versand nicht bezahlen möchte.
Ich werde jetzt wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und es mit der Post als Paketmarke für 10 Euro selbst retour schicken. Unfrei nach DE geht ja leider nicht (mehr).
Habt ihr Erfahrung mit solchen Händlern? Ich kann mir zwar die 60 Euro von der Kreditkarte zurückholen, mit dem Nachweis des Rückversands. Aber die 10 Euro finde ich eigentlich die größere Frechheit - warum muss immer der Kunde die Fehler des Händlers ausbügeln?
habe in DE bei einem Bekleidungsgeschäft online Artikel um 60 Euro gekauft, mit Gratisversand nach AT.
Jetzt bekomme ich das Paket - ist die falsche Größe drin. Denke ich - Mist, hast Du Dich beim Bestellen verklickt.
Nein - auf der Rechnung steht auch die von mir bestellte Größe - also eindeutig Fehler vom Händler.
Der meldet sich aber seit Tagen nicht auf mehrere Emails - weil er offenbar den Rückversand und nochmaligen Versand nicht bezahlen möchte.
Ich werde jetzt wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und es mit der Post als Paketmarke für 10 Euro selbst retour schicken. Unfrei nach DE geht ja leider nicht (mehr).
Habt ihr Erfahrung mit solchen Händlern? Ich kann mir zwar die 60 Euro von der Kreditkarte zurückholen, mit dem Nachweis des Rückversands. Aber die 10 Euro finde ich eigentlich die größere Frechheit - warum muss immer der Kunde die Fehler des Händlers ausbügeln?
15 Kommentare
sortiert nachDerweil kannst ja eine Rezension hinterlassen.
Falls sich dann nichts tut, am besten eine EU-Mahnklage einreichen auf Rückerstattung des Kaufpreises samt Versand- und Rückversandkosten (oder die Kreditkarten-Rückerstattungsoption nutzen).
Ja, über die Gewährleistung kann man das alles auch machen, jedoch ist die von mir vorgeschlagene Variante schneller und handfester.
PS: Ich schließe jegliche Haftung aus. Bin kein Anwalt. Das ist nur meine persönliche und unverbindliche Meinung.
Müsstest ihn dann schon klagen, dass er Gewährleistung bewusst verhindert hat und das deine Lösung war, um irgendwie ans Geld zu kommen. (bearbeitet)
Darauf warte ich derzeit. (wollte es erst updaten wenns fertig ist)