Habe bei Willhaben über Paylivery etwas gekauft und bezahlt
Der Käufer hat gesagt er würde am gleichen Tag verschicken, hat aber die Anzeige gelöscht und den Verkauf abgebrochen
Nachrichten ignoriert er
Eigentlich ist ja rechtlich ein Kaufvertrag zustande gekommen und der dürfte nicht einfach so zurücktreten
Was kann man in dem Fall machen? Rechtschutz habe ich, falls man klagen kann
20 Kommentare
sortiert nachIst grundsätzlich ganz nett, dass man was verkaufen kann und dann entscheiden, ob mans wirklich abgeben will
Das gibt‘s sonst nirgends. (bearbeitet)
Wie zB bei einem Preisfehler, sobald die Ware versandt wurde
aber bei Privatverkäufen gilt das schon mit Akzeptieren des Angebots
Damals stand in den AGB, dass über paylivery ein Kaufvertrag dann verbindlich zustande kommt, sobald der Käufer zahlt.
Nachdem ich aber hier in den Kommentaren
gelesen habe - und davon ausgehe, dass das auch sinngemäß in den paylivery-AGB steht-, könnte man auch meinen, dass ein Kaufvertrag verbindlich zustande kommt, aber mit der aufschiebenden Bedingung, dass die Sache auch tatsächlich verschickt wird. Wenn die Sache nicht verschickt wird, hat es quasi auch nie einen Vertrag gegeben.
Man müsste sich das alles in den paylivery-Bedingungen durchlesen, diese gelten nämlich primär, weil beide Parteien sich diesen unterwerfen müssen, damit sie den Kauf über paylivery abwickeln können.
Sprich: Du kannst das gerne anwaltlich prüfen lassen, wenn du Zeit und Lust hast. Falls es sich dabei um irgendeinen Gegenstand handelt, würde ich persönlich mir die ganze Mühe nicht machen, auch wenn ich einen Rechtsschutz habe.
willhaben.at/iad…gen
Der Kaufvertrag kommt mit Zahlung des Käufers zustande und der Verkäufer ist angehalten den Verkaufsgegenstand innerhalb von sieben Tagen zu versenden. Tut er das nicht wird der Vertrag rückabgewickelt, der Käufer erhält also das Geld zurück.
Meines Erachtens schließt das eventuelle Schadenersatzansprüche des Käufers nicht von vornherein aus. Es stellt sich allerdings die Frage wie der Käufer an die Daten des Verkäufers kommen soll. Werden diese dem Käufer beim Vertragsabschluss mitgeteilt? Denn auf Anfrage kann ich mir nicht vorstellen, dass willhaben so einfach persönliche Daten herausgibt.
Es handelt sich nicht zufällig um eine Grafikkarte? (bearbeitet)
Ginge mir hier auch eher ums Prinzip statt um das Geld, weil ich glaube, dass der Verkäufer es dann persönlich jemandem für mehr Geld verkauft hat, obwohl bei uns alles schon fest stand
Nein, ist keine Grafikkarte