eingestellt am 31. Okt
Hallo liebe Community,
ich bitte um euren Input zu folgender Sachlage:
Ich habe am 29.10 im Mediamarkt Onlineshop einen Monitor für €35,- (349,- tatsächlicher Preis) gefunden und diesen auch gleich bestellt. Natürlich dachte ich mir dass Mediamarkt die Bestellung sofort stornieren wird da ich nur eine Bestelleingangsbestätigung erhalten habe und ja noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Am 30. hab ich dann den gültigen Kaufvertrag und die Versandbestätigung zugeschickt bekommen. Nun wurde mir heute von der Post mitgeteilt dass die Sendung am weg storniert worden ist und nicht bei mir ausgeliefert wird, zwei Stunden später dann die Mail von Mediamarkt erhalten dass die Bestellung aufgrund eines preisfehlers storniert worden ist und falls bereits ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen sei dieser angefochten wird und ich mein Geld zurück erhalte.
Hab im Internet einige Beispiele gefunden, sowohl dass der händler verpflichtet ist auszuliefern aber ebenso auch dass ich hätte erahnen müssen dass dieser Preis ein Fehler sei und deswegen der Vertrag nichtig ist.
was haltet ihr davon und was denkt ihr wie die rechtslage ist?
Danke und LG
ich bitte um euren Input zu folgender Sachlage:
Ich habe am 29.10 im Mediamarkt Onlineshop einen Monitor für €35,- (349,- tatsächlicher Preis) gefunden und diesen auch gleich bestellt. Natürlich dachte ich mir dass Mediamarkt die Bestellung sofort stornieren wird da ich nur eine Bestelleingangsbestätigung erhalten habe und ja noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Am 30. hab ich dann den gültigen Kaufvertrag und die Versandbestätigung zugeschickt bekommen. Nun wurde mir heute von der Post mitgeteilt dass die Sendung am weg storniert worden ist und nicht bei mir ausgeliefert wird, zwei Stunden später dann die Mail von Mediamarkt erhalten dass die Bestellung aufgrund eines preisfehlers storniert worden ist und falls bereits ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen sei dieser angefochten wird und ich mein Geld zurück erhalte.
Hab im Internet einige Beispiele gefunden, sowohl dass der händler verpflichtet ist auszuliefern aber ebenso auch dass ich hätte erahnen müssen dass dieser Preis ein Fehler sei und deswegen der Vertrag nichtig ist.
was haltet ihr davon und was denkt ihr wie die rechtslage ist?
Danke und LG
Also besser froh sein, dass du dir den nachträglichen Stress dadurch erspart hast.
In Zeiten wo solche Prozesse großteils automatisiert ablaufen kann es halt auch zu Fehlern kommen die nicht sofort auffallen.
Kam vermutlich erst nach dem Warenausgang ein Check, dass der VK Preis weit unter dem EK lag und es zu einer manuellen Prüfung kam - meine Schätzung.
Aussichtslos, sowas geht grundsätzlich zugunsten des Händlers aus wenn kein Vorsatz nachweisbar ist.
Ein zu niedriger Verkaufspreis kann deshalb zur Anfechtbarkeit des Kaufvertrags führen. Das ist der Fall, wenn der zu niedrige Preis dem Kunden hätte auffallen müssen oder das Unternehmen den Käufer rechtzeitig darüber informiert hat, dass es sich um einen Preisirrtum handelt. Die Rechtzeitigkeit ist gegeben, wenn der Kunde noch keine Handlungen im Vertrauen auf den Vertragsabschluss gesetzt hat. Die Anfechtung des Vertrags führt dazu, dass die Vereinbarung rückwirkend aufgehoben wird. Bereits erhaltene Leistungen sind zurückzustellen.
Bzw.
§ 871. (1) War ein Teil über den Inhalt der von ihm abgegebenen oder dem anderen zugegangenen Erklärung in einem Irrtum befangen, der die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit derselben betrifft, worauf die Absicht vorzüglich gerichtet und erklärt wurde, so entsteht für ihn keine Verbindlichkeit, falls der Irrtum durch den anderen veranlaßt war, oder diesem aus den Umständen offenbar auffallen mußte oder noch rechtzeitig aufgeklärt wurde.
Leider wirst du es nicht bekommen, da es auffallen hätte müssen.
Keine Chance. Abgesehen davon hat er MM ein Anbot gemacht und dieser hat es angenommen, daher könnte er nur widerrufen (für die Durchsetzung natürlich sinnfrei), eine Anfechtung des Kaufvertrages seitens des Käufers wäre somit weder sinnvoll noch möglich.
Ja da unterscheiden sich online und Ladengeschäft nun mal, Preiskennzeichnungen im Laden passieren in der Regel manuell, aber Automatismen können halt fehlerbehaftet sein - abgesehen davon stellen Bestellungen laut AGB oft ein "Angebot" an den Händler dar, dass er annehmen kann oder nicht.
Sich hier darüber aufzuregen ist fast schon kindisch, sicher gehts beim MediaSaturn Konzern um keine Existenzen die durch einen Preisfehler gefährdet werden können, aber entweder gilt hier eine allgemeine Regel für Online Shops jeder Größe oder eben nicht, und hier können e.U.'s offensichtliche Preisfehler eben nicht verkraften, ganz einfach.
Auch bei physischen Preisen gilt derselbe Grundsatz. Ein Händler ist per se NICHT verpflichtet, die Ware zu dem Preis auf dem Preisschild zu verkaufen (im Falle eines Irrtums, etc.), auch wenn viele Händler das trotzdem machen (aber nur aus Kulanzgründen). Der Jurist nennt das übrigens "invitatio ad offerendum", was quasi rechtlich dasselbe ist, wie wenn ich eine Bestellung in einem Online-Shop abschicken kann (bzw. dazu aufgefordert werde). Ein rechtsgültiger Kaufvertrag bedarf IMMER der Zustimmung (also der endgültigen Willenserklärung) beider Vertragsparteien, egal ob online oder physisch..
Er kann es gar nicht teilen wenn er erst am 31.10 beigetreten ist bei PJ, der besagte Preisfehler war am 29.10 lt. der Info oben @StolzerWiener 👻
er hat sich wahrscheinlich einfach einen Zweitaccount angelegt, um diese Frage zu stellen, dass ist z.B. auf Mydealz üblich, wenn die Frage persönlich ist. Und auf jeden Fall konnte er schon am 29.10 einen Account registrieren, um den Preisfehler zu teilen, oder war die Registrierung am 29.10 nicht möglich ?
??? :/ :/
Das stimmt leider so nicht:
Online ist ein Artikel mit einer Preisangabe lediglich eine Aufforderung des Händlers an den potentiellen Kunden ihm ein Angebot zum Kauf der Ware zu machen, welcher dieses in unterschiedlichen Formen annehmen oder auch ablehen kann. Aber selbst eine Annahme sowie zuletzt auch die Ankunft der Ware beim Kunden, können von der Händlerseite aus angefochten werden.
Nebenbei gilt auch im Ladengeschäft im Zweifel der Preis an der Kasse, nicht der des Preisschildes ...
Vielleicht hat er sich ja von den Rentieren gefürchtet und schnell Pj wieder verlassen am 29.10
Zu dem Vorwurf ich habe diesen Fehler nicht geteilt kann ich leider nur sagen dass ich erst durch diese Geschichte Mitglied hier geworden bin.
Update zur Story:
Nach Erhalt des Kaufvertrages hab ich mir 2 Vesa Tischhalterungen bestellt. Schließlich hatten die ja 24Stunden Zeit den Bestelleingang zu überprüfen bevor sie mir den gültigen Kaufvertrag geschickt haben.
Hab jetzt auf die Bekanntgabe der Anfechtung des Kaufvertrages eine 14-tägige Frist auf Auslieferung gestellt bevor ich den Schadensersatz einklagen werde.
Mein Gedanke: sollte ich genug Grund vorweisen können eine Schadensersatzklage zu gewinnen, müssten Sie die Prozesskosten tragen was wohl wesentlich teurer kommen würde als so ein Monitor.
Mal sehen was jetzt passiert
Wenn du klagst, halte uns bitte auf dem Laufenden, wenn das durchgeht
Abgesehen von dem Umstand, dass der Preis des Monitors alleine vor Gericht schon genug wäre einer Anfechtung stattzugeben, was willst du den an Schaden an Deiner Person durch die Anfechtung anführen, dass ein Richter dir diesen zusprechen sollte?
Mach dich nicht lächerlich und akzeptier einfach, dass du diesmal kein Glück hattest - du hast 0 rechtliche Handhabe und das wird dir jeder Jurist bestätigen.
Dir ist auch kein Schaden entstanden - welchen Schadensersatz willst du also geltend machen?
Du vermischt auch permanent Bestelleingang mit Kaufvertrag... ruf doch einfach beim Konsumentenschutz an und erklär die Story mit allen Wahrheiten, die werden dir auch sagen du bleibst über und wirst keine Ware bekommen.
Manchmal verlier ich echt noch den letzten Funken Hoffnung dieser Gesellschaft
Und sollte mir der Schadensersatz zugesprochen werden müssen meines Wissens nach aufgrund der Anfechtung des Händlers auch diese die Prozesskosten tragen sollte es vor Gericht gehen.