Sat-Schüssel = GIS Pflicht?

eingestellt am 27. Jän 2022
Guten Morgen,

folgender Sachverhalt: Im Haus befindet sich 1 Fernseher, kein Radio, kein Sat-Receiver, aber eine Sat-Schüssel am Dach.

Beim Fernseher wird der Tuner ausgebaut und somit wäre man ja nicht mehr GIS pflichtig, oder?

Am Dach des Hauses befindet sich jedoch noch die Sat-Schüssel. Müsste die Sat-Schüssel auch abmontiert werden um wirklich nicht mehr GIS pflichtig zu sein?

Die Kosten fürs ab- und evtl. irgendwann wieder mal neu-montieren würde ich mir nämlich gerne ersparen. Darf die Sat-Schüssel also am Dach bleiben, obwohl man keine GIS Gebühren mehr zahlt?
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4 Kommentare

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  1. shys's Avatar
    Nein, da Sat Schüssel am Dach, Antenndose etc ja keine Rundfunkempfangseinrichtungen sind.
    Rundfunkempfangseinrichtungen iSd RGG sind lediglich jene Geräte, die "Rundfunktechnologien" verwenden (drahtloser terrestrischer Weg, Kabelnetze, Satellit).
    Ein Computer, über den mittels dieser Rundfunktechnologien Rundfunkprogramme empfangen werden können (etwa mittels TV- oder Radiokarte, DVB-T-Modul), ist demnach als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen. Ein Computer lediglich mit einem Internetanschluss - ohne Rundfunktechnologie - ist hingegen kein Rundfunkempfangsgerät
  2. shys's Avatar
    Nein Sat Schüssel am Dach zählt nicht dazu.
    Die Gebührenpflicht nach dem RGG gründet im Betreiben einer Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden, wobei dem Betrieb die Betriebsbereitschaft gleichzuhalten ist.
  3. Pandito's Avatar
    Demnach müsste ja auch jeder der eine Antennendose in der Wohnung fix montiert hat auch GIS bezahlen, auch wenn er kein Gerät hat. (bearbeitet)
  4. jusapeka's Avatar
    Hi hab auch Sat Schüssel am Dach, GIS Brief bekommen und ihnen mitgeteilt, ich habe eine Sat Schüssel weil irgendwann hab ich einen Fernseher und da die Sat Schüssel auch vorm Blitz geschützt werden muss, hängt sie halt schon oben :). Habe ja auch Blitzschutzverpflichtung daher
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