eingestellt am 27. Jän 2022
Guten Morgen,
folgender Sachverhalt: Im Haus befindet sich 1 Fernseher, kein Radio, kein Sat-Receiver, aber eine Sat-Schüssel am Dach.
Beim Fernseher wird der Tuner ausgebaut und somit wäre man ja nicht mehr GIS pflichtig, oder?
Am Dach des Hauses befindet sich jedoch noch die Sat-Schüssel. Müsste die Sat-Schüssel auch abmontiert werden um wirklich nicht mehr GIS pflichtig zu sein?
Die Kosten fürs ab- und evtl. irgendwann wieder mal neu-montieren würde ich mir nämlich gerne ersparen. Darf die Sat-Schüssel also am Dach bleiben, obwohl man keine GIS Gebühren mehr zahlt?
folgender Sachverhalt: Im Haus befindet sich 1 Fernseher, kein Radio, kein Sat-Receiver, aber eine Sat-Schüssel am Dach.
Beim Fernseher wird der Tuner ausgebaut und somit wäre man ja nicht mehr GIS pflichtig, oder?
Am Dach des Hauses befindet sich jedoch noch die Sat-Schüssel. Müsste die Sat-Schüssel auch abmontiert werden um wirklich nicht mehr GIS pflichtig zu sein?
Die Kosten fürs ab- und evtl. irgendwann wieder mal neu-montieren würde ich mir nämlich gerne ersparen. Darf die Sat-Schüssel also am Dach bleiben, obwohl man keine GIS Gebühren mehr zahlt?
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4 Kommentare
sortiert nachRundfunkempfangseinrichtungen iSd RGG sind lediglich jene Geräte, die "Rundfunktechnologien" verwenden (drahtloser terrestrischer Weg, Kabelnetze, Satellit).
Ein Computer, über den mittels dieser Rundfunktechnologien Rundfunkprogramme empfangen werden können (etwa mittels TV- oder Radiokarte, DVB-T-Modul), ist demnach als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen. Ein Computer lediglich mit einem Internetanschluss - ohne Rundfunktechnologie - ist hingegen kein Rundfunkempfangsgerät
Die Gebührenpflicht nach dem RGG gründet im Betreiben einer Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden, wobei dem Betrieb die Betriebsbereitschaft gleichzuhalten ist.