Ich vermute, dass mir etwas unter einer Überwachungskamera oder zwei gestohlen wurde, aber die Organisation weigert sich zu helfen und sagt, dass ich zur Polizei oder zum Gericht gehen muss.
Wie ist die Rechtslage in Österreich zu diesem Thema?
In einigen europäischen Ländern kann man ausgedruckte oder digitale Screenshots von Videoaufnahmen in einem bestimmten Zeitraum anfordern, ohne Interaktion mit Dritten wie Polizei oder Gericht. Es ist Pflicht für Organisationen, die Videoüberwachung durchführen, die angeforderten Bilder bereitzustellen.
7 Kommentare
sortiert nachGenau dafür gibt es die öffentlichen Rechtsorgane.
Und auch die dürfen nur mit entsprechendem Anfangsverdacht aktiv werden.
Aber ich bin kein Anwalt - nur meine persönliche Meinung...