Wie bekomme ich die Wohnkostenhilfe
Frage: Wie viel bekomme ich?
Antwort: Im Schnitt dürften es etwa 225 Euro sein, die Antragsstellerinnen und Antragssteller aus dem "ärmsten Viertel" aller Haushalte erhalten, wie ÖVP und Grüne verkündeten. Im Vergleich zu einer Mietpreisbremse, die den Mietanstieg dauerhaft gestoppt hätte, handelt es sich also nur um einen Tropfen auf den heißen Stein: "Eine weitere Einmalzahlung in Höhe von rund 200 Euro löst das Problem der dauerhaft gestiegenen Mieten nicht und macht die Menschen zu Bittsteller*innen", heißt es in einer Aussendung der Volkshilfe. Und die Caritas kritisiert, dass Wohnzuschüsse in manchen Bundesländern auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Folglich bleibe den armutsbetroffenen Menschen weniger von den Zuschüssen übrig. Bei der Caritas fordert man schon lange, dieses Vorgehen bundesweit zu verbieten.
Frage: Wie lange dauert es noch bis zur Auszahlung?
Antwort: Zumindest die Beschlussfassung soll nun schnell gehen: Am Donnerstag war die Wohnkostenhilfe Thema im Finanzausschuss, kommende Woche folgt der Beschluss im Nationalrat, dann im Bundesrat. Im Juni soll der Zweckzuschuss an die Bundesländer überwiesen werden. NGOs wie die Caritas und die Volkshilfe pochen in Aussendungen angesichts in Kürze steigender Mieten aber auf eine rasche Auszahlung. In manchem Bundesland ist man da auf STANDARD-Anfrage aber skeptisch.
Frage: Wer kann mich beim Antragstellen unterstützen?
Antwort: Diverse Organisationen bieten derzeit Beratungen zu Wohnbeihilfe und Wohn- sowie Heizkostenzuschüssen, etwa Caritas, Volkshilfe oder Arbeiterkammer. In einigen Bundesländern gibt es Hilfestellungen auch direkt bei jenen Stellen, bei denen die Zuschüsse beantragt werden können. Auch manche Gemeinden bieten Beihilfen zum Wohnen an, dort kann man sich ebenfalls beraten lassen.
Frage: Worin besteht der Unterschied zur Wohnbeihilfe?
Antwort: Die Wohnbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss zur Miete. Bei der Wohnkostenhilfe geht es hingegen um eine Abfederung sämtlicher Mehrkosten rund um das Thema Wohnen – etwa Betriebskosten, Strom- und Gaskosten. Auch bei der Wohnbeihilfe gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. Wichtige Parameter sind Haushaltseinkommen, Haushaltsgröße, der zumutbare Wohnungsaufwand, der anrechenbare Wohnungsaufwand und die Wohnungsgröße.
Nicht nur die Kriterien, auch die durchschnittlichen Wohnbeihilfe-Auszahlungen pro Haushalt und Monat unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland stark. Laut Erhebungen des Instituts für Immobilien, Bauen, Wohnen aus dem Jahr 2021 reichen diese im Schnitt von unter 120 Euro pro Monat in Wien bis zu 270 Euro in Vorarlberg.
Was ist der Unterschied zum Wohnschirm?
Antwort: Der Wohnschirm der Regierung wurde im Zuge der Corona-Krise aufgespannt, um Mietrückstände abzufedern und Delogierungen zu vermeiden. Seither wurde er mehrfach aufgestockt und auch auf Energiekosten ausgeweitet. Am Mittwoch wurde eine weitere Aufstockung um 25 Millionen Euro angekündigt. Die Angebote des Wohnschirms stehen in Zusammenhang mit einer Beratung durch rund 100 Einrichtungen im ganzen Land, und zwar von der Volkshilfe, der Caritas, der Diakonie und dem Roten Kreuz. Die Organisationen berichten, dass die Zahl der Anfragen im vergangenen Jahr stark gestiegen ist.
Frage: Warum gibt es dann in Wien einen eigenen Bonus?
Antwort: Die Wiener Stadtregierung ist vor wenigen Tagen mit einem eigenen Wohnbonus von 200 Euro für bis zu 650.000 Haushalte vorgeprescht. Beantragen kann ihn jeder und jede, bei dem das Jahreseinkommen 2022 nicht über 40.000 Euro brutto bei einem Ein-Personen-Haushalt beziehungsweise 100.000 Euro brutto bei einem Mehr-Personen-Haushalt lag. Die Auszahlung wurde für den Sommer angekündigt. Weitere Erleichterungen gibt es für Mieterinnen und Mieter im Gemeindebau.
Frage: Wann steigt meine Miete?
Antwort: Das kommt darauf an. In Altmietverträgen, die dem Richtwert unterliegen, kommt es automatisch mit Mai zu einer inflationsbedingten Anhebung von 8,6 Prozent, bei neuen Mietverträgen, die dem Richtwert unterliegen, ist das schon mit April der Fall. Der Anstieg bedeutet für viele, dass sie jährlich etwa eine Nettomonatsmiete mehr bezahlen müssen. Und Kategoriemieten steigen mit Juli um rund fünf Prozent. In manchen Städten, deren Gemeindebauten dem Richtwert unterliegen, geht man aber auch einen eigenen Weg: In Graz werden mit 1. April die Gemeindebaumieten nicht um 8,6 Prozent, sondern nur um zwei Prozent erhöht.
Frage: Kann ich mich dagegen wehren?
Antwort: Theoretisch ja. In einer Altbauwohnung kann die Anhebung bei der Schlichtungsstelle überprüft werden – auch dann, wenn die Anhebung zwar richtig berechnet wurde, die Höhe aber trotzdem unangemessen für Lage, Art und Ausstattung der Wohnung ist, sagt der Jurist Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband. In einer Neubauwohnung ist die Schlichtungsstelle aber nicht zuständig – wurde hier die Anhebung richtig berechnet, kann man sich dagegen nicht wehren. Möglicherweise hilft es aber, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen
Frage: Wie viel bekomme ich?
Antwort: Im Schnitt dürften es etwa 225 Euro sein, die Antragsstellerinnen und Antragssteller aus dem "ärmsten Viertel" aller Haushalte erhalten, wie ÖVP und Grüne verkündeten. Im Vergleich zu einer Mietpreisbremse, die den Mietanstieg dauerhaft gestoppt hätte, handelt es sich also nur um einen Tropfen auf den heißen Stein: "Eine weitere Einmalzahlung in Höhe von rund 200 Euro löst das Problem der dauerhaft gestiegenen Mieten nicht und macht die Menschen zu Bittsteller*innen", heißt es in einer Aussendung der Volkshilfe. Und die Caritas kritisiert, dass Wohnzuschüsse in manchen Bundesländern auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Folglich bleibe den armutsbetroffenen Menschen weniger von den Zuschüssen übrig. Bei der Caritas fordert man schon lange, dieses Vorgehen bundesweit zu verbieten.
Frage: Wie lange dauert es noch bis zur Auszahlung?
Antwort: Zumindest die Beschlussfassung soll nun schnell gehen: Am Donnerstag war die Wohnkostenhilfe Thema im Finanzausschuss, kommende Woche folgt der Beschluss im Nationalrat, dann im Bundesrat. Im Juni soll der Zweckzuschuss an die Bundesländer überwiesen werden. NGOs wie die Caritas und die Volkshilfe pochen in Aussendungen angesichts in Kürze steigender Mieten aber auf eine rasche Auszahlung. In manchem Bundesland ist man da auf STANDARD-Anfrage aber skeptisch.
Frage: Wer kann mich beim Antragstellen unterstützen?
Antwort: Diverse Organisationen bieten derzeit Beratungen zu Wohnbeihilfe und Wohn- sowie Heizkostenzuschüssen, etwa Caritas, Volkshilfe oder Arbeiterkammer. In einigen Bundesländern gibt es Hilfestellungen auch direkt bei jenen Stellen, bei denen die Zuschüsse beantragt werden können. Auch manche Gemeinden bieten Beihilfen zum Wohnen an, dort kann man sich ebenfalls beraten lassen.
Frage: Worin besteht der Unterschied zur Wohnbeihilfe?
Antwort: Die Wohnbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss zur Miete. Bei der Wohnkostenhilfe geht es hingegen um eine Abfederung sämtlicher Mehrkosten rund um das Thema Wohnen – etwa Betriebskosten, Strom- und Gaskosten. Auch bei der Wohnbeihilfe gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. Wichtige Parameter sind Haushaltseinkommen, Haushaltsgröße, der zumutbare Wohnungsaufwand, der anrechenbare Wohnungsaufwand und die Wohnungsgröße.
Nicht nur die Kriterien, auch die durchschnittlichen Wohnbeihilfe-Auszahlungen pro Haushalt und Monat unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland stark. Laut Erhebungen des Instituts für Immobilien, Bauen, Wohnen aus dem Jahr 2021 reichen diese im Schnitt von unter 120 Euro pro Monat in Wien bis zu 270 Euro in Vorarlberg.
Was ist der Unterschied zum Wohnschirm?
Antwort: Der Wohnschirm der Regierung wurde im Zuge der Corona-Krise aufgespannt, um Mietrückstände abzufedern und Delogierungen zu vermeiden. Seither wurde er mehrfach aufgestockt und auch auf Energiekosten ausgeweitet. Am Mittwoch wurde eine weitere Aufstockung um 25 Millionen Euro angekündigt. Die Angebote des Wohnschirms stehen in Zusammenhang mit einer Beratung durch rund 100 Einrichtungen im ganzen Land, und zwar von der Volkshilfe, der Caritas, der Diakonie und dem Roten Kreuz. Die Organisationen berichten, dass die Zahl der Anfragen im vergangenen Jahr stark gestiegen ist.
Frage: Warum gibt es dann in Wien einen eigenen Bonus?
Antwort: Die Wiener Stadtregierung ist vor wenigen Tagen mit einem eigenen Wohnbonus von 200 Euro für bis zu 650.000 Haushalte vorgeprescht. Beantragen kann ihn jeder und jede, bei dem das Jahreseinkommen 2022 nicht über 40.000 Euro brutto bei einem Ein-Personen-Haushalt beziehungsweise 100.000 Euro brutto bei einem Mehr-Personen-Haushalt lag. Die Auszahlung wurde für den Sommer angekündigt. Weitere Erleichterungen gibt es für Mieterinnen und Mieter im Gemeindebau.
Frage: Wann steigt meine Miete?
Antwort: Das kommt darauf an. In Altmietverträgen, die dem Richtwert unterliegen, kommt es automatisch mit Mai zu einer inflationsbedingten Anhebung von 8,6 Prozent, bei neuen Mietverträgen, die dem Richtwert unterliegen, ist das schon mit April der Fall. Der Anstieg bedeutet für viele, dass sie jährlich etwa eine Nettomonatsmiete mehr bezahlen müssen. Und Kategoriemieten steigen mit Juli um rund fünf Prozent. In manchen Städten, deren Gemeindebauten dem Richtwert unterliegen, geht man aber auch einen eigenen Weg: In Graz werden mit 1. April die Gemeindebaumieten nicht um 8,6 Prozent, sondern nur um zwei Prozent erhöht.
Frage: Kann ich mich dagegen wehren?
Antwort: Theoretisch ja. In einer Altbauwohnung kann die Anhebung bei der Schlichtungsstelle überprüft werden – auch dann, wenn die Anhebung zwar richtig berechnet wurde, die Höhe aber trotzdem unangemessen für Lage, Art und Ausstattung der Wohnung ist, sagt der Jurist Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband. In einer Neubauwohnung ist die Schlichtungsstelle aber nicht zuständig – wurde hier die Anhebung richtig berechnet, kann man sich dagegen nicht wehren. Möglicherweise hilft es aber, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen
38 Kommentare
sortiert nachdafür wäre ein ban gerechtfertigt
den schandfleck krieg ich nimmer weg aus meiner browser history
in dem Artikel werden extrem gelenkte Aussagen Richtung Parteipolitik getroffen auf dem tiefsten Niveau
Alle die nicht im MRG-Altbau wohnen hätten dann keinen Cent gesehen.
Eine Mietpreisbremse stand also nie zur Diskussion.
Wir copy & pasten bitte dann schon noch Qualitätsjournalismus