"Am 01.07.2021 fällt die 22 Euro-Freigrenze für Warenimporte aus Drittländern (Nicht-EU Ländern). Das bedeutet, dass jede Warensendung ab diesem Zeitpunkt dem jeweiligen Einfuhrumsatzsteuersatz unterliegt, unabhängig von ihrem Warenwert. Diese Änderung basiert auf einer Entscheidung der EU-Kommission, um mehr Steuergerechtigkeit am heimischen bzw. EU-Markt zu gewährleisten. Sogenannte "Schnäppchenkäufe" in Drittländern (Nicht-EU Ländern) werden somit auch versteuert und damit teurer. Zollabgaben werden weiterhin erst ab einem Warenwert von über 150,- Euro fällig."
Quelle: Post.at

Quelle: Post.at


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