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eingestellt am 21. Okt 2023
Hallo Leute, ich wurde um 360Euro über den Tisch gezogen.. wollte ein Handy auf willhaben kaufen habe das Geld per Banküberweisung geschickt habe jedoch das Handy nicht bekommen. Habe danach eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Habe mich auch als Privatbeteiligter angeschlossen. Diese Woche war das Gerichttermin bin jedoch nicht hingegangen weil es in Linz war und ich aber in Wien lebe.Das Urteil habe ich noch nicht per Post bekommen jedoch möchte ich mich über die nächsten Schritte informieren. Wenn ich mich als Privatbeteiligter angeschloss habe jedoch nicht gegangen bin ist das ein Hindernis? Was sollte ich als nächstes machen um mein Geld wieder zu bekommen Mahnklage oder Exekutionsantrag?
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34 Kommentare
sortiert nachIn Österreich ist es einfacher jemand über den Tisch zu ziehen, als an sein Recht zu kommen und wenigstens die Schadenssumme - abgesehen von Versicherungen - wieder zurückzubekommen, selbst wenn der/diejenige erwischt wird. (bearbeitet)
die 360€ als lehrgeld akzeptieren und zukuenftig regel 1 beruecksichtigen: niemals per vorauskasse.
paypal, paylivery od. abholung.
Urteil habe ich aber noch nicht bekommen.. im schlimmsten falls kann ich ein Exekutionsantrag ausstellen lassen irgendeinmal wird er ja Arbeiten gehen.. (bearbeitet)