Gepostet 2 November 2023

eDigital mal wieder - Bitte um Hilfe/Info

Hallo,

ich habe mir vor über einem Jahr den Gamingstuhl Tesoro bestellt von eDigital.

Nun ist etwas am Stuhl kaputt gegangen. Ich wollte die Garantie in Anspruch nehmen. Sie sagten mir auch... "alles kein Problem, wir schicken das ganze zum Hersteller... wenn es dort nicht gereppt wird, dann gibt es Geld zurück." Dann sagten sie mir, sie schicken mir einen Abholservice. Dieser kam nicht. Jetzt kam folgende E-Mail.

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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bedauerlicherweise können wir keinen Kurier mehr senden zur Abholung, Sie müssten es auf eigene Kosten zu uns senden. Deswegen würde ich Ihren das zertifizierte Reparaturcenter Endpfählen.


Mit freundlichen Grüßen
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Das kann es nicht sein oder? Gleich die Rechtschutzverischerung einschalten? Was sagt ihr? Wenn ich dich um deinen Rat bitten dürfte.

Natürlich aber auch alle anderen.

LG
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15 Kommentare

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  1. RX1337's Avatar
    Geh einfach zur AK, die können für dich dort hin schreiben da die ja offensichtlich nicht ihren Pflichten nachkommen.
    Peter's Avatar
    Das stimmt halt leider nicht ganz. Macht ein Verbraucher einen Mangel geltend, hat der Händler zunächst grundsätzlich das Recht, sich selbst ein Bild von der Sache zu machen. Gewährleistungrechte bestehen schließlich dann, wenn ein Mangel überhaupt und tatsächlich vorliegt, und das auch schon im Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Käufer der Fall war. Auch spielt es natürlich eine Rolle, ob und mit welchem Aufwand der Mangel behoben werden kann.

    Auf die Ferne gelingt das dem Händler in der Regel schlecht. Daher trifft den Verbraucher die Obliegenheit, die Ware zur Überprüfung dem Händler zuzuschicken. So hat es der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren festgestellt. Ein Hinweis am Rande: Das gilt allerdings nicht in jedem Fall, wie der EuGH (Urteil v. 23.05.2019, Rs. C-52/18) für sperrige oder etwa besonders zerbrechliche Kaufsachen klarstellt; hier muss sich der Händler gegebenenfalls zum Käufer bemühen.

    Der Käufer ist also, soviel lässt sich festhalten, im Falle einer Mängelrüge grundsätzlich dazu verpflichtet, die betreffende Ware zum Händler zu schicken – wenn der Händler dies verlangt.

    Und wie sieht es mit den Kosten dafür aus? Hier gibt es im Ergebnis zwei mögliche Ausgänge:

    Käufer hat Gewährleistungsanspruch

    Stellt sich heraus, dass der Käufer einen Gewährleistungsanspruch hat, muss der Verkäufer die Kosten des Versands der betreffenden Ware zu ihm selbst übernehmen.

    Käufer hat keinen Gewährleistungsanspruch

    Es kann aber auch sein, dass kein solcher Anspruch besteht; etwa weil der Käufer selbst für den Mangel verantwortlich ist. Dann liegt die Kostentragungspflicht für den Versand zum Händler beim Käufer.

    Nun könnte der Händler auf die Idee kommen, die Versandkosten erst dann zu erstatten, wenn er die Ware erhalten und geprüft hat und sich der Gewährleistungsanspruch als erwiesen herausstellt. Der gesetzgeberischen Intention würde das allerdings zuwider laufen. Daher gilt eine Vorschusspflicht für den Händler, er muss die Versandkosten also auslegen – etwa durch vorherige Überweisung, oder indem er dem Kunden ein passendes Versandlabel zur Verfügung stellt. Zeigt sich später, dass kein Gewährleistungsanspruch besteht, kann er die Kosten jedoch ggf. zurückverlangen.

    In diesem konkreten Fall haben wir aber einen Gaming Stuhl, der, wie ich vermute, durchaus als sperrig gewertet werden wird... ergo... musst Du Dich um den Versand kümmern und kannst diese Kosten entsprechend einfordern. Ob dann der Händler Ersatz leistet, wird sich dann weisen! (bearbeitet)
  2. wilhelm_matkovits's Avatar
    Firmensitz in Ungarn. Mehr sage ich dazu nicht außer....... vergiss es.
    lg
    Benjamin_S's Avatar
    nun dennoch EU
  3. GelöschterUser127181's Avatar
    Die stehen ja kurz vor der Schließung, ob da noch was geht ? Viel Glück
  4. Peter's Avatar
    Antworte doch bitte erst einmal, wie teuer Dich der Versand käme und ob sie den Versand entsprechend übernehmen.
    Ikol's Avatar
    Autor
    Das wäre ein Speditionsauftrag. Keine Ahnung wo man so etwas anfragt. In der ersten E-Mail sagten sie ja. "Wir holen es ab, es kommt ein Kurier."

    Speditionsaufträge kosten so im Schnitt bis zu 90 Euro. Egal. Ich hab ihnen mal die Frage gestellt. Schauen wir mal was zurück kommt.

    Danke dir erstmal.
  5. Ikol's Avatar
    Autor
    So ich hab jetzt wirklich mir einiges angeschaut... ich bitte ebenfalls hier um Hilfe. Kein Unternehmen möchte diesen "Auftrag" annehmen.

    Viele lehnen das einfach ab. Bin ich echt am Arsch?
    Der_Prophet's Avatar
    Denke ja.
  6. wilhelm_matkovits's Avatar
    Ungarn........
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