UPDATE 12.04.: 10 der 35 Millionen Euro sind schon weg!
umweltfoerderung.at/bud…024Diese Förderaktion zielt auf die Neuerrichtung sowie die Erweiterung von elektrischen Speicheranlagen zu bereits vorhandenen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie ab. Die Speicheranlagen müssen mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp installierter Engpassleistung der bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen haben.
Dieses Programm fördert Projekte die ausschließlich Speicheranlagen errichten möchten und daher nicht die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen können oder nicht im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eingereicht werden können. Das Budget ist für 2024 mit 35 Mio. Euro dotiert.
Mindestgröße:
4 kWh neu errichtete nutzbare Stromspeicherkapazitätsowie mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazitätpro kWp installierter Engpassleistung der bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen.
Maximale Größe:
Unbegrenzt, gefördert werden allerdings maximal 50 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität.
Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität
Details:
klimafonds.gv.at/wp-…pdf