eingestellt am 10. Okt 2023 (eingestellt vor 19 h, 6 m)
Muss man zwingend einen bestimmten Fernwärme Lieferanten, der von der Hausverwaltung vorgegeben ist, nehmen, oder kann man sich den selbst aussuchen, wenn man in eine Mietwohnung zieht? Bzw. kann man den einfach so wechseln, wenn der Jetzige nicht entspricht? Kennt sich da jemand aus? Gibt es da gescheite Anbieter?
Es geht um das Problem, dass beim dem Mietvertrag, die BK schon eingerechnet in die Kaltmiete sind, also nur HK und Strom extra zu zahlen sind. Jetzt aber der Lieferant nochmals die HK, Kanal und Warmwasser extra mtl. verrechnet.
Hier die Auflistung im MV:
wie siehst du dass? :/
Es geht um das Problem, dass beim dem Mietvertrag, die BK schon eingerechnet in die Kaltmiete sind, also nur HK und Strom extra zu zahlen sind. Jetzt aber der Lieferant nochmals die HK, Kanal und Warmwasser extra mtl. verrechnet.
Hier die Auflistung im MV:
- Hauptmietzins
- Entgelt TG
- Anteil BK und lfd. öffentliche Abgaben der Whg
- Anteil der BK und lfd öffentliche Abgaben Tiefgragenplatz
- Ust für die og Beträge
wie siehst du dass? :/
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19 Kommentare
sortiert nachNach dem Auszug des Mietvertrages der Hausverwaltung handelt es sich jedenfalls um eine Kaltmiete mit den üblichen Betriebskostenanteilen, wobei diese sich unterschiedlich zusammensetzen können und in der genauen Aufschlüsselung derselben nachgesehen werden müssten.
Die Dauerrechnung ist mutmaßlich von der Energie Steiermark Wärme GmbH, daher gehe ich mal davon aus, dass diese korrekt ist.
Jetzt gilt es herauszufinden, was und von wem über den Posten „Kanal“ genau verrechnet wird und ob dieser -oder auch andere Posten- (nochmals) über die BK verrechnet werden und warum.
Ehrlicherweise ist die Abrechnung von Heizung und Warmwasser direkt über den Vermieter nicht zwingend eine beliebte oder besonders vorteilhafte Variante. Ausnahmen bestätigen nur die Regel.
Im Übrigen würde ich den Namen der Hausverwaltung und die Nummer der Dauerrechnung des Energieversorgers hier (insbesondere solange es sich um Vermutungen handelt) nicht öffentlich posten, da zum einen die Hausverwaltung (unschuldig) in ein schlechtes Licht gerückt werden könnte und zum anderen über die Nummer der Dauerrechnung mutmaßlich auf den Namen des Mieters/der Mieter geschlossen werden kann. (bearbeitet)