Gepostet 14 Jänner 2013

FACT: Auslandsbestellungen und Zollgebühren

Update 1

Auf Wunsch hier eine kurzes Cheatsheet, damit man alle Zahlen schnell im Überblick hat:

  • Abgabefreibetrag für EuSt. in Deutschland: 26,30 Euro
  • Abgabefreibetrag für EuSt. in Österreich: 22,00 Euro
  • Abgaben = Zollbetrag (in %, variiert je nach Produktgruppe) + EuSt. (bei Überschreitung des Abgabefreibetrags, +19% für DE bzw. +20% für AT) + Postgebühr für Österreich (+10,00€)
Letzte Aktualisierung am 14.01.2013

Was zählt alles zum Ausland? Um zu wissen wann etwas verzollt wird, müssen wir zuerst den Begriff Ausland genauer definieren. Zoll fällt generell nur bei Waren an, die aus sogenannten Drittländern eingeführt werden. Unter Drittländern versteht man Staaten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind. Dazu gehören beispielsweise Norwegen, China, die USA, Kanada oder die Schweiz. Bei Sendungen innerhalb der EU fallen keine Zollgabgaben an.

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EU Mitgliedstaaten

Leider gibt es auch innerhalb der Europäischen Union Ausnahmen. So gibt es einige Gebiete, die zwar zum Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft gehören, aber nicht zu deren Steuergebiet. Gebiete außerhalb des EU-Steuergebiets:

  • die britischen Kanalinseln (unter anderem Jersey)
  • die Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Guadeloupe, Réunion und Französisch-Guayana)
  • die Kanarischen Inseln
  • die Ålandinseln
  • der Berg Athos in Griechenland
  • die Insel Helgoland und das Gebiet von Büsingen für die Bundesrepublik Deutschland
  • Livigno, Campione d'Italia und die italienischen Hoheitsgewässer des Luganer Sees für die Italienische Republik
  • die Färöer-Inseln und Grönland für das Königreich Dänemark
  • Ceuta und Melilla und die Kanarischen Inseln für das Königreich Spanien.
Quelle: Zoll.de

Sendungen aus diesen Gebieten werden grundsätzlich gleich behandelt, wie Sendungen aus Drittländern. Bei Überschreitung der Freigrenze, wird aber nur die Einfuhrumsatzsteuer (EuSt.) erhoben. Bei allen anderen Ländern wird zusätzlich zur EuSt. auch der Zollbetrag fällig. Die Begriffe Freigrenze, Einfuhrumsatzsteuer und Zollbetrag werden im nächsten Punkt erklärt.

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Freigrenzen und Einfuhrabgaben Um die Einfuhrabgaben vollkommen verstehen zu können, müssen zuerst ein paar Begriffe erklärt sein: Begriffe

  • Warenwert: Wert der Ware ohne Transportkosten
  • Zollwert: Der Zollwert ist der Wert der Ware inkl. Transportkosten bis zur EU-Grenze. Der Zollwert wird für die Berechnung des Zollbetrags benötigt.
  • Zollbetrag: Dieser Betrag stellt die Abgaben an den Zoll dar. Er errechnet sich aus Zollwert und Zollsatz.
  • Zollsatz: Für jede Ware gibt es einen Zolltarif, den Zollsatz, der in Prozent angegeben wird. Auf der Europäischen Zoll-Internetseite findet sich eine abgespeckte Liste der Zollsätze. Der für uns interessanteste Zollsatz, ist der für Videospiele und Filme. Dieser liegt bei 3,5%.
  • Einfuhrumsatzsteuer: Die Einfuhrumsatzsteuer (kurz EuSt.) entspricht der Umsatzsteuer des jeweiligen Einfuhrlandes (Deutschland: 19% - Österreich: 20%). Diese Steuer wird vom Staat erhoben.
  • Einfuhrabgaben: Unter Einfuhrabgaben versteht man die gesamten Abgaben, die der Endverbraucher bezahlen muss. Also Zollbetrag + EuSt.
Grundsätzlich können also die folgenden Abgaben anfallen:

  • Zollbetrag
  • Einfuhrumsatzsteuer
Ausnahmen von der Abgabenerhebung gibt es bei Waren mit geringem Wert. So werden keine Einfuhrabgaben erhoben, wenn der gesamte Warenwert der Sendung 22 Euro nicht überschreitet.

Am 1. Dezember 2008 wurde die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr auf 150 Euro erhöht (Quelle: Zoll.de). Das heißt, dass man bei Sendungen bis zu einem Warenwert von 150 Euro keine Zollabgaben zahlen muss. Die Wertgrenze für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt jedoch bei 22 Euro! Generell kann also gesagt werden:

  • Bei einem Warenwert (hier also ohne Transportkosten!) bis zu 22 Euro fallen weder die EuSt. noch die Zollabgaben an.
  • Bei einem Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro fällt nur die EuSt. an.
  • Bei einem Warenwert über 150 Euro fallen sowohl die EuSt. als auch die Zollabgaben an.
Quelle: Zoll.de

Deutsche haben einen kleinen Vorteil gegenüber den Österreichern, denn der deutsche Zoll fordert Einfuhrabgaben unter 5 Euro nicht ein (Quelle: Zoll.de). Das heißt, für Sendungen nach Deutschland kann der inoffizielleAbgabefreibetrag von 26,30 Euro angenommen werden, da die Abgaben noch unter 5 Euro liegen.

  • Abgabefreibetrag für Deutschland: 26,30 Euro
  • Abgabefreibetrag für Österreich: 22,00 Euro

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Wie kontrolliert und rechnet der Zoll? Auf dem Paket befindet sich im Normalfall die Information über den Warenwert der Sendung. Trotz dieser Deklaration des Händlers, ist der Zoll befugt Sendungen zu öffnen, und deren Wert zu überprüfen. Sollte es dem Zoll nicht möglich sein den korrekten Warenwert zu ermitteln, bekommt ihr einen Brief, müsst bei der nächten Zollstelle erscheinen, und wenn möglich eine Rechnung oder einen Zahlungsausdruck vorlegen. So berechnen sich die Zollabgaben: Anhand des Warenwerts, kann der Zoll die Abgaben errechnen. Werden die Freigrenzen überschritten, berechnen sich die Abgaben wie folgt: Zollwert * Zollsatz = Zollbetrag

(Zollwert + Zollbetrag) * EuSt. = Einfuhrsteuerabgaben

Zollbetrag + Einfuhrsteuerabgaben = zu zahlende Einfuhrabgaben

Quelle: Zoll.de

Beispiele: 1.) Bei einem amerikanischen Shop wird ein Videospiel für 35 Euro bestellt. Der Versand nach Deutschland beträgt 5 Euro. Da der Zollwert (Warenwert mit Versand) unter 150 Euro liegt müssen keine Zollabgaben bezahlt werden.

(35 Euro + 5 Euro) x 19% = 7,60 Euro

Es muss also eine Einfuhrabgabe von 7,60 Euro gezahlt werden.

2.) Bei einem Shop aus dem EU-Ausland werden 5 Videospiele zu je 40 Euro bestellt. Der Versand nach Deutschland beträgt 15 Euro. Hier ist der Zollwert deutlich über 150 Euro, es fallen also Zollabgaben an. Der Zollsatz für Videospiele liegt bei 3,5%.

(200 Euro + 15 Euro) x 3,5% = 7,525 Euro

(215 Euro + 7,525 Euro) x 19% = 39,43 Euro

Es muss also eine Einfuhrabgabe von 46,96 Euro (7,525 + 39,43) gezahlt werden. Bei Sendungen aus Jersey werden niemals Zollgebühren fällig. Es ist hier also auch egal, ob der Zollwert über 150 Euro liegt.

Sollte die Einfuhrabgabe unter 5 Euro liegen, werden die Abgaben vom deutschen Zoll wie schon erwähnt nicht erhoben, vom österreichischen Zoll allerdings schon. Währungskurse des Zolls Um die Abgabegrenze von 22 Euro nicht zu überschreiten, ist es wichtig zu wissen, mit welchem Währungskurs der Zoll rechnet. Dieser wird nämlich nur einmal im Monat geändert und gilt dann bis zur nächsten Änderung. Wird eine Sendung mit einem Warenwert in Pfund deklariert, wird zur Berechnung der Umrechnungskurs des Zolls herangezogen. Sollte sich der zu bestellende Warenwert also im Grenzbereich bewegen, empfiehlt es sich, zuerst die Zollseite zu besuchen und sich bezüglich der Kurse schlau zu machen.

Transportunternehmen und der Zoll Grundsätzlich sind Transportunternehmen berechtigt, die Zollformalitäten selbst zu erledigen. Das funktioniert dann so, dass das Transportunternehmen die Zollabgaben auslegt und diese dann bei Auslieferung von euch verlangt. Für diese Dienstleistung berrechnen einige Unternehmen eine sogenannte Abfertigungsgebühr. Diese unterscheidet sich je nach Unternehmen.

Die deutsche Post verlangt keine Gebühren. Die österreichische Post will aber, laut mehreren Forenberichten, 10,00 Euro für die Paketnachsendung.

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245 Kommentare

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  1. GelöschterUser49346's Avatar
    Unknown_0130/05/2019 15:29

    Weiß jmd welche Kosten auf mich zukommen für ein Paket aus der T …Weiß jmd welche Kosten auf mich zukommen für ein Paket aus der Türkei(Wert:58€) mit DHL? Lg



    20% EUSt. + Zollabgaben + Zollstellungsgebühr
  2. techman's Avatar
    GelöschterUser4934630/05/2019 18:37

    ...Was dazu kommt, ist das Entgelt...


    Will ja die Sache nicht in die Länge ziehen, aber ich verstehe auch nicht recht warum du DHL hier so verteidigst.
    Also zum einen zahlt man ja bei DHL eine "Kapitalbereitstellungsgebühr" und teils auch eine "Bearbeitungsgebühr" und zum anderen finde ich erstere die wirkliche Frechheit. Denn normal bekommt man beim Import eine Aufforderung von DHL ihnen die Kosten online vorab zu begleichen aber trotzdem wird die Gebühr für das "Geldausborgen" verlangt, obwohl zu dem Zeitpunkt die Verzollung noch gar nicht erfolgt ist. Außerdem wurden mir schon mehrmals die Einfuhrabgaben von DHL falsch berechnet.
    Ich finde ja in der heutigen Zeit (und speziell, wenn eben dann auch Kleinstgebühren verrechnet werden) muss es möglich sein dass man als Privatperson beim Österreichischen Zoll online seine Abgaben zahlen kann und nicht diverse Privatfirmen anfüttert. Früher konnte man ja selber aufs Zollamt gehen, aber die Möglichkeit wurde uns eben vor einigen Jahren genommen.
  3. techman's Avatar
    GelöschterUser4934630/05/2019 22:48

    Wie kommst du darauf, daß DHL von mir verteidigt werden muß? Ebenso könntes …Wie kommst du darauf, daß DHL von mir verteidigt werden muß? Ebenso könntest du selbiges fürs BMF behaupten, da hier eine Steuer eingehoben wird, für welche es im Land keine Wertschöpfung gab. ...Großstädter....KSchG oder anderem Gesetz betrogen worden bist, ...


    Also zum einen spricht ja nichts gegen EUSt und Zoll - das ist ja "fair" (oder will zumindest Fairness schaffen) und entspricht dem was "vereinbart" ist- im Gegensatz zu manchen Gebühren mancher Paketdienstleister (und wie gesagt speziell Kapitalbereitstellungsgebühr wenn man ohnehin in Vorleistung gehen soll)
    Außerdem finde ich, dass eben die Gebühren (der DHL) zum einen ja in Relation zu den Einfuhrabgaben nicht unverhältnismäßig sein sollten (was sie aber mit der Untergrenze 15€+USt. (18€) sind - speziell wenn dann einmal auch die EUSt für Kleinbeträge eingehoben wird) und das Argument DHL arbeite kostenlos zieht ja nicht, denn sie bekommen ja ein Beförderungsentgelt (sollens halt bei Auslandslieferungen den Anteil für die "Zollabwicklung" mit einkalkulieren - übrigens geöffnet werden weit nicht alle Pakete)

    Also Zollämter (gab/)gibt es auch in "normalen" Städten - klar am Land nicht, aber das Landleben hat ja viele Faceten.

    Danke also Konsumentenschutz brauch ich da nicht - die "automatisch" gemachten Fehlberechnungen wurden schließlich immer von den (anm. wirklich freundlichen) Mitarbeitern berichtig, ist halt nur mühsam wenn man jedes Mal eine Korrespondenz führen muss und durch die händische Verzollung sich die Zustellung dann verzögert.
    Jedenfalls hab ich für meinen Teil die Konsequenz gezogen, soweit möglich DHL Lieferungen zu vermeiden und ich hoffe eben darauf, dass es eben in Zukunft einmal entweder eine vernünftige Lösung gibt die Verzollung direkt beim Staat zu machen oder man draufkommt, dass es bei den <20€ Lieferungen (ab 2021?) doch mehr Aufwand für den Staat macht als es bringt und man wieder eine Lösung analog der heutigen macht.

    : ja es ist nervig mit den ganzen Nebenkosten - wie bzw. ob zwei Gebühren berechnet werden hängt etwas davon ab ob "normale" DHL oder DHL Express bzw. irgendwelchen Faktoren die mir auch nicht ganz klar sind. Ich würde eben nachrechnen, ob die EUSt stimmt und die Gebühren der DHL bleiben einem leider nicht erspart, denn die hat man ja sozusagen akzeptiert als man den Dienstleister gewählt hat.
  4. Unknown_01's Avatar
    GelöschterUser4934631/05/2019 05:56

    Nein, ist es nicht.


    Doch, allein 15€ fürs Geldausborgen zu verlangen, obwohl man es im vorhinein bezahlt ist inakzeptabel... +15€ die infos an den zoll zu überführen sollte man natürlich nicht vergessen (bearbeitet)
  5. Unknown_01's Avatar
    GelöschterUser4934631/05/2019 15:23

    Nein, da mit den 15€ nicht nur ev. Zinsen durch die Vorfinanzierung a …Nein, da mit den 15€ nicht nur ev. Zinsen durch die Vorfinanzierung abgedeckt sind.



    Dhl sollte dich zum Mitarbeiter des Monats benennen sowie du sie krampfartig verteidigst, obwohl sie nur Abzocken. Ich möchte diese Diskussion nicht mehr weiterhin fortsetzten, da du die Realität nicht wahrhaben möchtest und gerne auch das Dreifache des Wahrenwartes an DHL bezahlen möchtest(Wieso bist du dann auf PJ?, Schnäppchen verursachen dem Anbieter einen wirtschaftlichen Verlust. Wie kommst du damit klar, dass dann der Anbieter nicht ordentlich Vergütet wird?). Allein wenn man die Renzensionen von dhl anschaut(0.8 von 5 Sternen, dhl express 1.4 von 5 sternen) muss man gar nicht weiter diskutieren. Der Preis ist nicht gerechtfertigt und der service (trotz dieser hohen Preise) ist miserabel.
  6. yeppi's Avatar
    dukester08/01/2020 17:17

    Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Wegfall der Zollfreigrenze …Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Wegfall der Zollfreigrenze gemacht?https://www.handelsverband.at/presse/presseaussendungen/ab-2020-paketversteuerung-ab-dem-ersten-cent/


    Die News ist ein Jahr alt. Die alte Regierung wollte das vor der EU noch für 2020 einführen. Ging aber nicht mehr. Kommt also 2021. Hier alle Infos: preisjaeger.at/com…901 (bearbeitet)
  7. Ascaron's Avatar
    Hy
    Hab mal so eine kleine Excel-Berechung angestellt.
    Mit Zollgebühren für Videospiele (3,5%) und Österreichischem Steuersatz (20%).
    Natürlich könnt ihr die Sätze wie ihr möchtet ändern (zB.19% Steuer für Deutschland).
    Wer das Excel-Sheet gerne haben möchte, kann mich gerne unter samm.el.surium@chello.at anschreiben oder es einfach selber nachbauen.

    3705116-jIMF8.jpg (bearbeitet)
  8. GelöschterUser5997's Avatar
    Hey Ich will mir ein spiel aus der Schweiz bestellen. Spiel 21.99 Euro + 3 Euro Versand. Muss ich jetz diese Einfuhrumsatzsteuer zahlen oder irgendwas anderes ?? Insgesamt spiel und versand darf nur 22 Euro kosten oder bezieht sich das nur auf die Ware ?? MfG
  9. GelöschterUser2's Avatar
    Autor
    Den Versand muss du dazurechnen. Falls die Ware vom Zoll kontrolliert wird, müsstest du die Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
  10. GelöschterUser76's Avatar
    Bei der "abgespeckten Liste" steht bei "Fotoapparate" 4,2%, bei der ausführlichen aber bei "digitale Fotoapparate" 0% und bei "Digitale Videokameraaufnahmegeräte" 4,9%. Wenn ich jetzt einen Fotoapparat mit Videofunktion (genauer gesagt eine Spiegelreflexkamera wie die Canon EOS 500D mit Videofunktion) aus den USA importieren will, was kommt dann in Frage? 0%, 4,2% oder 4,9%?
  11. GelöschterUser2's Avatar
    Autor
    Also bei der abgespeckten Liste gibt es einen Punkt: "Video-/Digitalkameras, je nach technischer Ausstattung" 0-12,5%. Detailliert schaut das dann so aus: Digitale Fotoapparate - frei Digitale Videokameraaufnahmegeräte - 4,9% Andere digitale Videokameraufnahmegeräte - 12,5% Jetzt ist nur noch die Frage unter welche Kategorie, die Kamera fällt. Da bei digitale Videokameraaufnahmegeräte aber der Vermerk "nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und Bildes" steht, würde ich mal schlimmstenfalls von 4,9% ausgehen. Sollten es dann doch 0% sein, umso besser
  12. GelöschterUser145's Avatar
    Das mit den "bei Österreichern wird unter 5 Euro erhoben, stimmt auch nicht ganz, ich habe schon von mehreren Shops bestellt, die allesamt nicht direkt von England verschicken (zavvi, thehut, play,....) und ich war auch schon bei 24-25 Euro und es kam immer als "Zollfrei"....! Entweder es ist immer noch glückssache oder man spart sich einfach so geringe Beträge allgemein, wäre interessant zu wissen.
  13. GelöschterUser6243's Avatar
    Ich (USA) - moechte meinem Sohn (Deutschland) neue Kleidung schicken. 1. Soll ich die amerikanischen Originalquittungen beilegen, so dass der Zoll eine Grundlage fuer Zollwertbemessung hat? Zum Beispiel, ich habe Levi's Jeans zum Sonderpreis bekommen (75% reduziert); wird der deutsche Zoll den deutschen Warenwert zugrundelegen oder den Wert, den meine Quittungen zeigen???? Das waere sehr wichtig zu wissen. Gilt das auch fuer die Bemessung der Einfuhrumsatzsteuer?? 2. Was ist mit "gelegentlich Sendung" gemeint? Wie oft kann ich von privat and privat ein Geschenkpaket schicken (maximum 45 Euro)? Kann ich ein Paket pro Monat schicken oder zum Beispiel nur am Geburtstag, anWeihnachten usw.?? Gibt es eine bestimmte Anzahl von privat-an-privat Geschenksendungen, die eich meinem Sohn schicken kann, ohne dass die Kosten steigen???? Danke im Voraus fuer Ihre Hilfe! Inge
  14. GelöschterUser6123's Avatar
    @Willi (Admin) Aber oben im Artikel stand doch: "Zollwert: Der Zollwert ist der Wert der Ware ohne Versandkosten." Was jetzt? Müssen bei den 22,- die Versandkosten inkludiert werden oder nicht?
  15. GelöschterUser5781's Avatar
    nein müssen sie nicht
  16. GelöschterUser2's Avatar
    Autor
    mickey :

    @Willi (Admin)
    Aber oben im Artikel stand doch: “Zollwert: Der Zollwert ist der Wert der Ware ohne Versandkosten.”
    Was jetzt? Müssen bei den 22,- die Versandkosten inkludiert werden oder nicht?

    Bin gerade heute auf eine interessante Seite gestoßen, die den Beweis auf der offiziellen Zollseite verlinkt. Die Versandkosten müssen nicht eingerechnet werden. Mein Kommentar oben ist deshalb nicht richtig. Leider kommt es vor, dass einige Zollbeamte nicht so ganz informiert sind und die Versandkosten bei der Berechnung einberechnen. Dies darf aber eigentlich nur passieren, wenn man die Ware kommerziell nutzen will. Das Ganze kannst du hier nachlesen: Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen. Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht. Korrektur 30.Oktober 09: Die Portokosten bis in die EG müssen dazugerechnet werden. Nur die Kosten für die Lieferung innerhalb der EU werden zollmäßig nicht berechnet.
  17. GelöschterUser2's Avatar
    Autor
    Inge Jacobs :

    Ich (USA) - moechte meinem Sohn (Deutschland) neue Kleidung schicken.
    1. Soll ich die amerikanischen Originalquittungen beilegen, so dass der Zoll eine Grundlage fuer Zollwertbemessung hat? Zum Beispiel, ich habe Levi’s Jeans zum Sonderpreis bekommen (75% reduziert); wird der deutsche Zoll den deutschen Warenwert zugrundelegen oder den Wert, den meine Quittungen zeigen???? Das waere sehr wichtig zu wissen. Gilt das auch fuer die Bemessung der Einfuhrumsatzsteuer??
    2. Was ist mit “gelegentlich Sendung” gemeint? Wie oft kann ich von privat and privat ein Geschenkpaket schicken (maximum 45 Euro)? Kann ich ein Paket pro Monat schicken oder zum Beispiel nur am Geburtstag, anWeihnachten usw.?? Gibt es eine bestimmte Anzahl von privat-an-privat Geschenksendungen, die eich meinem Sohn schicken kann, ohne dass die Kosten steigen???? Danke im Voraus fuer Ihre Hilfe! Inge

    Eine Geschenkssendung über 45€ muss versteuert werden. Wenn keine Rechnung beiligt, schätzt der Zoll die Ware. Ich würde deshalb eine Quittung beilegen. Was unter gelegentlicher Sendung verstanden wird, kann ich dir leider nicht sagen, aber wahrscheinlich ist eine Sendung pro Monat im grünen Bereich. Vielleicht schreibst du einfach eine Mail an die Zollbehörde und fragst nett nach.
  18. GelöschterUser6123's Avatar
    @Willi (Admin) Besten Dank für deine Antwort. Betrifft das jetzt D oder Ö? Dein Link geht nämlich zur deutschen Zoll-Seite. Ich hoffe, das betrifft auch Ö, da ich aus Ö bin... :lol:
  19. GelöschterUser2's Avatar
    Autor
    Meines Wissen nach ist das in Deutschland und Österreich gleich.
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