Gepostet 7 Juli 2023

Infodeal: eScooter mit mehr als 250W Nenndauerleistung illegal in Österreich

Hi Leute,
da ich einen eScooter zum Pendeln gesucht habe bin ich heute bei der Suche nach passenden Scootern auf folgende Info auf der ÖAMTC Seite gestoßen:
oeamtc.at/the…872

  • Bei E-Kleintretrollern in Österreich gelten im Wesentlichen die Bestimmungen für das Fahrrad im Sinne der StVO. Die in der Betriebsanleitung oder anderen Dokumenten angegebene Dauerleistung des Fahrzeuges darf 250 Watt Nenndauerleistung nicht übersteigen und die Bauartgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h sein.

Untermauert und disskutiert wurde dies auch von ein paar Fachkundigen Händlern/Importeuren auf youtube:
youtu.be/ggF…r48

Ausganspunkt der Diskussion war die Geschichte einer Dame, welche mit einem normalen eScooter (über 250W Nennleistung) von einem Polizisten aufgehalten und aufgrund der überhöhten Leistung angezeigt wurde.

Als kleiner Vergleich hier ein paar Daten von sehr häufig gesehenen Scootern:

Xiaomi Mi Pro 2: Nenndauerleistung 300W (600W max.)

Ninebot Max G30E II: Nenndauerleistung350W (700W max.)

Xiaomi Mi 3Lite: Nenndauerleistung 300W

Wie man sieht fallen nichtmal sehr schwache eScooter unter diese Grenze.

Als Pendler der gerne sein Auto gegen Zug + Scooter tauschen würde, find ich es persönlich Schade, vorallem im Hinblick auf den Klimaschutz. Mir bleibt aktuell nichts anderes übrig als beim Auto zu bleiben.
Ich tendiere momementan eher dazu mit einem Kauf abzuwarten. Was ich auch jedem Raten würde, der sich auch einen Scooter kaufen möchte aktuell.
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48 Kommentare

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  1. FakeNews's Avatar
    Fakenews.
    Die ÖAMTC ist alt und handelt von der 31. Novelle der StVO. Aktuell ist die 33. Novelle gültig und der § lautet wieder ganz anders.
    Wichtig ist das KFG, das mittlerweile auch novelliert wurde.
    Die Geschichte des Strafmandates glaub ich so auch nicht. Bei sowas empfiehlt es sich, nicht vor Ort zu zahlen und die Anzeige zu riskieren. Letztere kann man beeinspruchen.

    Leute, glaubt nicht alles, nur weil es im Internet steht. Lest selber nach!
    lukhina's Avatar
    Autor
    Grundsätzlich definiert aber §1 KFG ein Fahrrad nur als solches, wenn <= 250W Nennleistung, ansonsten ist es ein KFG und muss angemeldet, versichert etc werden.

    Grundsätzlich bin ich such unschlüssig und gebe nur meine Meinung kund, aber nicht ohne Grund steht das auf der ÖAMTC Website so explizit und wurde dass auch so heftig von Händlern/Importeuren disskutiert (Video) (bearbeitet)
  2. Novy123's Avatar
    Man muß sich auch mal die Konsequenzen vor Augen halten.
    Fahren ohne Zulassung
    evt. fahren ohne Führerschein
    fahren ohne Versicherung
    Helmpflicht
    max. 0,5 Promille Alkohol
    usw.
    Das kann alles bestraft werden und wenn man einen Unfall hat, vielleicht noch mit Personenschaden, dann wird es richtig teuer.
  3. Stefan's Avatar
    Angeblich ändert sich für E-Scooter vorläufig nichts: derstandard.at/sto…ten
  4. lukhina's Avatar
    Autor
    Vielleicht wäre es sinnvoll die Disskusion zu einem Deal zu machen, da es doch für viele um einige hundert Euro geht, die in den Sand gesetzt werden, falls diese Regelung und die rechtliche Sicht so bestehen bleibt
    Cassiopeia's Avatar
    Dann müßte man aber auch einen Deal für einen bevorstehenden Autokauf machen und den Leuten mitteilen das sie dazu einen Führerschein brauchen.
    Denke wer sich etwas (teures) kaufen möchte sollte sich schon vorab informieren. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Von daher reicht das auch für den Diskussonsbereich.
  5. Novy123's Avatar
    Mir fehlt die gesetzliche Grundlage zu den 250W, denn §1 KFG und §88b STVO sagen etwas anderes, nämlich max. 600W und max. 25 km/h.
    lukhina's Avatar
    Autor
    Gesetz vs Verordnung, Gesetz ist grundsätzlich höher gestellt.

    §1 KFG sagt seit 23.04.2023 max 250W Nennleistung nichtmehr wie davor 600W Höchstleistung

    Aber §88b definiert den eScooter nicht als solchen, sondern erlaubt ihm nur das Fahren auf Fahradwegen zb (und andere Sache) (bearbeitet)
  6. Garagenparkplatz's Avatar
    Der ninebot f25e vom aktuellen mediamarkt Deal bleibt davon aber unberührt oder?
    lukhina's Avatar
    Autor
    mit dem solltest du definitiv keine Probleme haben meiner Meinung nach (250w Nennleistung und sogar weniger als 600w Höchstleistung)
  7. jemand's Avatar
    Wie in meinem Kommentar schon erwähnt fahren gefühlte 90% der foodora Lieferanten mit 600W eMopeds. Die sind jetzt alle offiziell illegal unterwegs. (bearbeitet)
    Fridoo's Avatar
    Nur ist das zumindest der Wiener Polizei eh wuarscht. Nur bei einem Unfall könnte es dann ungut werden aber da begehen die meisten eh Fahrerflucht…
  8. jemand's Avatar
    Verlinkte 31. Novelle kam im Mai 2019. Es ist nichts neu, und es war schon immer so. 250W maximale Nenndauerleistung, 600W maximale Leistung (mechanisch!), 25km/h maximal. Was das bedeutet ist sehr gut im oben erwähnten youtube Video ausdiskutiert und erklärt.
    Und so sieht die Realität in Wien aus: Ein "Ich bin ein Fahrrad" Taferl aufs Foodora Elektromoped klatschen und über 45km/h am Ring auf den Fahrradwegen fahren.... Nenndauerleistung 600W, bei über 100Kilo Eigengewicht+100Kilo Fahrer + 10 Kilo Ausrüstung eh nicht anders zu erwarten, sehe ich zu oft in Wien...
    lukhina's Avatar
    Autor
    Nicht ganz richtig, was neu ist ist 41. Novelle des KFG, die Fahrzeuge als Fahrräder seit 21.4.23 nicht mehr ab 600W Höchstzulässiger Leistung definiert sondern nurmehr bis 250W Nennleistung. Somit gilt der eScooter nicht mehr als Fahrrad sondern als Kraftfahrzeug, welches angemeldet, überprüft etc werden muss
  9. Powersaver's Avatar
    Was ich nicht ganz verstehe (und ich bin in der Thematik nicht wirklich drin), wenn es wirklich so dramatisch ist wie in dem Youtube Video beschrieben, dann frage ich mich, ob jemand versucht hat, mit der Politik in Kontakt zu treten. Vielleicht gäbe es bei dem ganzen eine Lösung mit der alle leben können ohne jetzt Unmengen an Elektroschrott zu produzieren.

    Auf der anderen Seite darf man den Sicherheitsaspekt auch nicht vergessen, von den Vorschriften her mag so ein Scooter einem (E-)Bike gleichgestellt sein, aber ich behaupte mal, dass bei einem Scooter mit gleicher Leistung die Risiken größer sind. Lass mich da aber auch gerne eines Besseren belehren.
    lukhina's Avatar
    Autor
    Ich denke schon dass das im Laufen ist mit dem Kontakt zur Politik, Problem meiner Meinung ist (weswegen ich auch den Deal erstellt habe), dass es nicht genug Sichtbarkeit gibt für dieses Thema, keine Medien haben davon berichtet, betrifft aber geschätzt 100.000+ Leute mit eScootern in Ö die Potentiel illegal unterwegs sind
  10. Novy123's Avatar
    Habs gerade gefunden, ist an mir vorbeigegangen.
  11. anja_anjos's Avatar
    ich (m) wiege 165kg und verwende den OKAI Neon tagtäglich, der hat 250w und mehr leistung als viele andere und er schafft mich ohne probleme, obwohl er mit max 100kg angegeben is
    Confuse's Avatar
    165kg ohne Probleme
    Ich nenne sowas Fakenews (bearbeitet)
  12. Confuse's Avatar
    Enteignung findet statt, was sind das für Leute die sich sowas einfallen lassen welcher Volksnahen Partei haben wir das zu verdanken? Sollen mal lieber die längst überfällige Nova verasche mit Luxushybridautos abschaffen als hier die Kleinen e scooter Fahrer zu bashen. Echt zum Kotzen da jedes Jahr etwas zu ändern und plötzlich ist man illegal unterwegs was soll das? (bearbeitet)
  13. Hutch's Avatar
    Mich wundert es gerade, dass das viele nicht wussten/wissen. Darüber wurde doch früher oft in Zeitungen/Websites usw. gschrieben.

    Mit der Klasse AM/A1/A2/…. wissen die Leute doch auch wie viel ccm/PS sie max. fahren dürfen.

    Spätestens wenn man sich über die max. erlaubte Höchstgeschwindigkeit informiert stolpert man darüber.

    Man kauft doch nicht einfach drauf los, oder?
    Novy123's Avatar
    Also das die 600W, mit 23.4.2023, auf 250W reduziert wurden, ist in den Medien nirgends zu lesen gewesen.
  14. Novy123's Avatar
    tier es-400c, die Leihscooter haben unten eine Nenndauerleistung von 467W angegeben und werden immer noch vermietet.
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