Infodeal: eScooter mit mehr als 250W Nenndauerleistung illegal in Österreich

eingestellt am 7. Jul 2023 (eingestellt vor 3 h, 52 m)
Hi Leute,
da ich einen eScooter zum Pendeln gesucht habe bin ich heute bei der Suche nach passenden Scootern auf folgende Info auf der ÖAMTC Seite gestoßen:
oeamtc.at/the…872

  • Bei E-Kleintretrollern in Österreich gelten im Wesentlichen die Bestimmungen für das Fahrrad im Sinne der StVO. Die in der Betriebsanleitung oder anderen Dokumenten angegebene Dauerleistung des Fahrzeuges darf 250 Watt Nenndauerleistung nicht übersteigen und die Bauartgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h sein.

Untermauert und disskutiert wurde dies auch von ein paar Fachkundigen Händlern/Importeuren auf youtube:
youtu.be/ggF…r48

Ausganspunkt der Diskussion war die Geschichte einer Dame, welche mit einem normalen eScooter (über 250W Nennleistung) von einem Polizisten aufgehalten und aufgrund der überhöhten Leistung angezeigt wurde.

Als kleiner Vergleich hier ein paar Daten von sehr häufig gesehenen Scootern:

Xiaomi Mi Pro 2: Nenndauerleistung 300W (600W max.)

Ninebot Max G30E II: Nenndauerleistung350W (700W max.)

Xiaomi Mi 3Lite: Nenndauerleistung 300W

Wie man sieht fallen nichtmal sehr schwache eScooter unter diese Grenze.

Als Pendler der gerne sein Auto gegen Zug + Scooter tauschen würde, find ich es persönlich Schade, vorallem im Hinblick auf den Klimaschutz. Mir bleibt aktuell nichts anderes übrig als beim Auto zu bleiben.
Ich tendiere momementan eher dazu mit einem Kauf abzuwarten. Was ich auch jedem Raten würde, der sich auch einen Scooter kaufen möchte aktuell.
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21 Kommentare

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  1. Novy123's Avatar
    Novy123
    Habs gerade gefunden, ist an mir vorbeigegangen.
  2. lukhina's Avatar
    lukhina Autor
    @team Vielleicht wäre es sinnvoll die Disskusion zu einem Deal zu machen, da es doch für viele um einige hundert Euro geht, die in den Sand gesetzt werden, falls diese Regelung und die rechtliche Sicht so bestehen bleibt
    Sebastian's Avatar
    Sebastian
    Danke für deine Nachricht. Die Diskussion ist jetzt in den Deals ersichtlich.
    preisjaeger.at/heiß
  3. jemand's Avatar
    jemand
    Verlinkte 31. Novelle kam im Mai 2019. Es ist nichts neu, und es war schon immer so. 250W maximale Nenndauerleistung, 600W maximale Leistung (mechanisch!), 25km/h maximal. Was das bedeutet ist sehr gut im oben erwähnten youtube Video ausdiskutiert und erklärt.
    Und so sieht die Realität in Wien aus: Ein "Ich bin ein Fahrrad" Taferl aufs Foodora Elektromoped klatschen und über 45km/h am Ring auf den Fahrradwegen fahren.... Nenndauerleistung 600W, bei über 100Kilo Eigengewicht+100Kilo Fahrer + 10 Kilo Ausrüstung eh nicht anders zu erwarten, sehe ich zu oft in Wien...
    lukhina's Avatar
    lukhina Autor
    Nicht ganz richtig, was neu ist ist 41. Novelle des KFG, die Fahrzeuge als Fahrräder seit 21.4.23 nicht mehr ab 600W Höchstzulässiger Leistung definiert sondern nurmehr bis 250W Nennleistung. Somit gilt der eScooter nicht mehr als Fahrrad sondern als Kraftfahrzeug, welches angemeldet, überprüft etc werden muss
  4. Powersaver's Avatar
    Powersaver
    Was ich nicht ganz verstehe (und ich bin in der Thematik nicht wirklich drin), wenn es wirklich so dramatisch ist wie in dem Youtube Video beschrieben, dann frage ich mich, ob jemand versucht hat, mit der Politik in Kontakt zu treten. Vielleicht gäbe es bei dem ganzen eine Lösung mit der alle leben können ohne jetzt Unmengen an Elektroschrott zu produzieren.

    Auf der anderen Seite darf man den Sicherheitsaspekt auch nicht vergessen, von den Vorschriften her mag so ein Scooter einem (E-)Bike gleichgestellt sein, aber ich behaupte mal, dass bei einem Scooter mit gleicher Leistung die Risiken größer sind. Lass mich da aber auch gerne eines Besseren belehren.
    lukhina's Avatar
    lukhina Autor
    Ich denke schon dass das im Laufen ist mit dem Kontakt zur Politik, Problem meiner Meinung ist (weswegen ich auch den Deal erstellt habe), dass es nicht genug Sichtbarkeit gibt für dieses Thema, keine Medien haben davon berichtet, betrifft aber geschätzt 100.000+ Leute mit eScootern in Ö die Potentiel illegal unterwegs sind
  5. Novy123's Avatar
    Novy123
    Mir fehlt die gesetzliche Grundlage zu den 250W, denn §1 KFG und §88b STVO sagen etwas anderes, nämlich max. 600W und max. 25 km/h.
    lukhina's Avatar
    lukhina Autor
    Gesetz vs Verordnung, Gesetz ist grundsätzlich höher gestellt.

    §1 KFG sagt seit 23.04.2023 max 250W Nennleistung nichtmehr wie davor 600W Höchstleistung

    Aber §88b definiert den eScooter nicht als solchen, sondern erlaubt ihm nur das Fahren auf Fahradwegen zb (und andere Sache) (bearbeitet)
  6. FakeNews's Avatar
    FakeNews
    Fakenews.
    Die ÖAMTC ist alt und handelt von der 31. Novelle der StVO. Aktuell ist die 33. Novelle gültig und der § lautet wieder ganz anders.
    Wichtig ist das KFG, das mittlerweile auch novelliert wurde.
    Die Geschichte des Strafmandates glaub ich so auch nicht. Bei sowas empfiehlt es sich, nicht vor Ort zu zahlen und die Anzeige zu riskieren. Letztere kann man beeinspruchen.

    Leute, glaubt nicht alles, nur weil es im Internet steht. Lest selber nach!
    lukhina's Avatar
    lukhina Autor
    Grundsätzlich definiert aber §1 KFG ein Fahrrad nur als solches, wenn <= 250W Nennleistung, ansonsten ist es ein KFG und muss angemeldet, versichert etc werden.

    Grundsätzlich bin ich such unschlüssig und gebe nur meine Meinung kund, aber nicht ohne Grund steht das auf der ÖAMTC Website so explizit und wurde dass auch so heftig von Händlern/Importeuren disskutiert (Video) (bearbeitet)
  7. Garagenparkplatz's Avatar
    Garagenparkplatz
    Der ninebot f25e vom aktuellen mediamarkt Deal bleibt davon aber unberührt oder?
    lukhina's Avatar
    lukhina Autor
    mit dem solltest du definitiv keine Probleme haben meiner Meinung nach (250w Nennleistung und sogar weniger als 600w Höchstleistung)
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