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Gepostet 13 März 2023

EAG-Kosten-Befreiung Netzkosten-Zuschuss

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fenster
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Über diesen Deal

Dieser Deal ist leider abgelaufen. Hier sind ein paar andere Optionen für Dich:

Mit einer EAG-Kosten-Befreiung können Sie automatisch weitere Begünstigungen erhalten.Beispiel: Die EAG-Kosten-Befreiung ist aktuell eine Voraussetzung für die Gewährung des Netzkosten-Zuschusses. Der Netzkosten-Zuschuss wird Haushalten mit einer EAG-Kosten-Befreiung zwischen 1.1.2023 – 30.6.2024 gewährt. Dieser beträgt EUR 200.

Durch das Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) erhalten einkommensschwache Haushalte gemäß § 72 EAG zusätzlich zur Förderung durch einen Stromkostenzuschuss (Strompreisbremse) auch einen Netzkostenzuschuss. Der Netzkostenzuschuss sieht vor, dass Begünstigte zwischen 1.1.2023 und 30.6.2024 einen Zuschuss zu den Netzkosten im Ausmaß von 75% zukommt.

Für den Netzkosten-Zuschuss ist eine EAG-Befreiung notwendig: Konkret heißt es dazu im Gesetzestext, dass der Netzkostenzuschuss nur einkommensschwachen Haushalten gewährt werden kann, "für die der Netzbetreiber nach § 2 Abs. 1 Z 1 EAG-Befreiungsverordnung, BGBl. II Nr. 61/2022, keine Erneuerbaren-Förderpauschale und keinen Erneuerbaren-Förderbeitrag verrechnen darf".
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11 Kommentare

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  1. Reini_P.'s Avatar
    Reini_P.
    Das wärr vielleicht noch für einige interessant:

    NEU: Anspruchsgrundlage
    Die Voraussetzung für eine EAG-KostenDeckelung stellt das monatliche Haushalts-Nettoeinkommen dar.
    Dieses darf die gesetzlich normierten Betragsgrenzen nicht übersteigen (1.1.2023: 1 Person: 1.243,49 / 2 Personen: 1.961,75 / jede weitere Person: 191,86)
    TheRealTwist's Avatar
    TheRealTwist
    Kurzfassung: Teilzeit Jobber bekommen es wie üblich hinten rein geschoben. Wer für ein vernünftiges Gehalt 40 Stunden arbeiten geht kommt sich wieder mal verarscht vor.
    Und dann wundern sich die Politker und die Wirtschaft wenn Leute so wenig wie möglich arbeiten um unter 1200 Netto zu bleiben um dann alle möglichen Boni abzugreifen. Wohnungszuschuss, Heizkostenzuschuss, Gratis Kindergarten, GIS Befreiung, Energiezuschuss usw....
  2. just4's Avatar
    just4
    Wenn ich das richtig sehe muss also mindestens eines davon erfüllt sein?

    * Arbeitslos
    * Gehörlos
    * Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
    * Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln
    * Mindestsicherung
    * Pension
    * Pflegegeld
    * Studien-/Schülerbeihilfe
  3. SJE's Avatar
    SJE
    Geschenke für Alle!
    Microxx's Avatar
    Microxx
    Für (sehr) Einkommensschwache...
  4. Danny's Avatar
    Danny
    Muss man da extra Ansuchen oder geht das eh automatisch wenn man Gis befreit ist (bearbeitet)
    DealHunter94's Avatar
    DealHunter94
    Die EAG Befreiung muss man bei der GIS Befreiung mit ansuchen wenn man es nicht angesucht hatte
  5. Fredy1060's Avatar
    Fredy1060
    ACHTUNG meine Lieben, dies ist eine Plattform von GIS.
    Hier werden eure persönlichen Daten gesammelt, und gegen euch verwendet!
    Befreiungen sind nur beim Bezirksamt möglich
    andvol's Avatar
    andvol
    Wieso Achtung? Wennst befreit bist bist befreit und wenn nicht musst zahlen.

    Außerdem ist das alles mit der haushaltsabgabe bald hinfällig.
  6. prcc_milojko's Avatar
    prcc_milojko
    Gilt das nur für GIS „Kunden“?? Haha allein schon beim rechner muss ich eine Teilnehmernr angeben
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