Media Market weigert sich G9 Neo auszutauschen

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eingestellt am 17. Mär 2023
Hallo liebe PJ Community!

Ich verzweifle gerade an folgendem Problem -
Am 8.02.23 den G9 Neo für knapp 1200 € (+35€ Lieferung) gekauft, geliefert bekommen am 13.02.23. Gleich nach dem ersten Einschalten ein Knarzen im oberen rechten Viertel zu hören (beim Einschalten und nach Ausschalten).
Nachdem ich den MM schon kenne, zuerst Samsung AT Technikhotline angerufen und dort wurden mir zwei mögliche Ursachen genannt (Plastik dehnt sich - Verarbeitungsfehler und Kabel im Inneren des Monitors mit leichtem Wackelkontakt). Beides ist für Samsung ein Grund für einen Austausch über den Verkäufer.
Also ab zum MM Kundenservice. Nach einem Hin und Her bekam ich folgende Meldung

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihr Gerät kostenlos austauschen werden. Allerdings haben wir den Artikel im Moment leider nicht lagernd.
Bedauerlicherweise nicht auf Lager daher Geld zurück oder anderes Produkt für den Preis.
Meine Antwort war, warte ich halt 1-2 Wochen, ist er wieder lieferbar ist(vom Mitarbeiter vor Ort erfahren, dass der Monitor wöchentlich nachgeliefert wird).

Nach einem Monat wieder die gleiche E-Mail - bitte um Rückmeldung, ob sie das Geld zurückerhalten möchten oder einen anderen Monitor.

Am 07.03.23 sehe den Monitor auf der Homepage als lieferbar, aber für einen deutlich höheren Preis 1599 €.
Screenshot von der Homepage an den Support mit Bitte um Austausch - keine Antwort
Am 10.03.23 Hotline angerufen, Dame versicherte mir eine Rückmeldung am 13.03.23 vom Kundenservice.
Heute 17.03.23 wieder Screenshot versendet, mit Bitte um Austausch zu starten, da mittlerweile zum Knarzen ein leichtes Flimmern auf dem rechten oberen Bereich zu sehen ist.

Next Step AK?

Bin schon etwas frustriert, da ich den Monitor täglich 8-10h fürs Homeoffice nutze und nicht ohne dastehen möchte.

Tipps? Tricks?

UPDATE Fr.17.03. Nachmittag

Der Kollege hatte das Ticket geschlossen, Hotline hat es wieder geöffnet und der neue Kollege schreibt mir nur:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie können Ihr defektes Gerät persönlich in einem Media Markt zur Reparatur abgeben, oder an unser Reparaturcenter senden.

Media Markt Online GmbH
c/o Cargoe Lager
Eisgrubengasse 4
2334 Vösendorf


Ob ein Anspruch aus der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie vorliegt, muss zuerst durch die Werkstätte geprüft werden . Falls kein Anspruch besteht, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag.

Genau dieses Verhalten bring mich dazu NIE WIEDER etwas bei MM zu kaufen - soll der Laden untergehen.
Ein Witz!
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53 Kommentare

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  1. Laex's Avatar
    Laex
    Mal Gewährleistung erwähnen
  2. derBabo's Avatar
    derBabo Autor
    Hier das Reparaturergebnis von mobiletouch (inkl. Beleidigung vom Support)4029051-EX9rq.jpg4029051-m3moR.jpg
    Schuld wurde sofort auf den Versanddienstleister geschoben inkl. Information "wir können es gerne noch einmal reparieren, kostet aber dann."

    Fall wurde bei Mobiletouch, Speditionsfirma, Media Markt und Samsung gemeldet.
    Der Zirkus geht in die nächste Runde.

    Weiterhin bleibt aber - FINGER WEG VON MONITOREN BEI MEDIA MARKT!
    Laex's Avatar
    Laex
    Puh, nice try. Ich glaub meiner war bei Wieland oder so, da war die Reparatur auch sinnlos.

    Nachdem soooo arg ver wird, würd ich das mal dem VKI zukommen lassen. Eventuell sind sie da dran interessiert oder wollen es als Leserbrief/Hinter den Vorhang veröffentlichen. Dort bekommt es schon eine gewisse Reichweite.

    OT:
    Seit dem Vorfall freu ich mich über den bisher guten bis sehr guten Dell Service. Da waren auch schon kostenlose "Garantieleistungen" dabei, die eigentlich gar nicht abgedeckt sind. (bearbeitet)
  3. Laex's Avatar
    Laex
    Sie können Ihr defektes Gerät persönlich in einem Media Markt zur Reparatur abgeben, oder an unser Reparaturcenter senden

    Musst du aber nicht, sie müssen Gewährleistung vom Lieferort anbieten, wenn sie es verhindern, dann machen sie Tür und Tor für eine Klage auf - mit recht einfachem Ausgang.


    e-tec und Cyberport spielt da genauso und versucht den Kunden ins Geschäft zu locken. (bearbeitet)
  4. Preisjäger1's Avatar
    Preisjäger1
    @derBabo
    Grundsätzlich steht dir ein Gewährleistungsbehelf der ersten Stufe zu. Ich glaube nicht, dass hier ein unverhältnismäßig großer Aufwand für den Übergeber zum tragen kommen könnte, dieser würde wohl mit geringer Wahrscheinlichkeit mit dem Konsumenteschutz konform gehen und das Gewährleistungsrecht untergraben.
    ButcherAndBlade's Avatar
    ButcherAndBlade
    Richtig, wie kann es unverhältnismäßig sein ein Gerät auszutauschen, dass im ständigen Sortiment verkauft wird. Die wollen nur nicht austauschen weil der Bildschirm jetzt teurer ist aber das ist nicht das Problem des Konsumenten.
    Würd an seiner Stelle mal den VKI anrufen oder schreiben.
  5. derBabo's Avatar
    derBabo Autor
    @BlueShark arbeitet oder hat eine Nähe zu MM.
    Teilweise wurden Aussage 1:1 wiederholt – ziemlich sus

    Jetzt behauptet MM, dass es kein altes Ticket gibt und bietet mir an einen Techniker zuschicken zu wollen, welcher einen Bericht erstellt und anhand dessen, entschieden wird, ob MM weitere Schritte vornimmt.

    Was für '90 Mafia Methoden sind das den
    Laex's Avatar
    Laex
    Sag ihnen, sie können das Teil gerne abholen oder sie dürfen alles weitere mit dem VKI klären.
  6. Cheesus_'s Avatar
    Cheesus_
    ich würde mich zu 100% vergewissern, dass dein gekauftes Gerät genau dem nun dem teurer angebotenen MODELL (genauen modellcode oder MM artikelnr. prüfen) entspricht.

    Wenn es tatsächlich das selbe (gleiche?) Modell betrifft, dann ist ein Austausch ( 1. Gewährleistungsbehelf ) sicherlich nicht mit verhältnismäßig hohen Aufwände verbunden.

    Das MM nun höheren Preisen des Marktes ausgesetzt ist, mag zwar sein, aber das ist nun mal das Risiko von MM und nicht deines. Das ändert nichts an deinen GWL-Rechten.

    Die Masche den Käufer in Richtung Garantie abwicklung statt GWL zu treiben ist bei MM und ähnlichen Elektronikunternehmungen ist bekannt.

    Mein ehm. Zivilrechtslektor hat es selbst den Smartphone defekt innerhalb GWL Frist erlebt und sich ein neues Hand gekauft, weil ihm der Prozess zu mühsam war und es schneller abzuwickeln war.

    Ist halt ein kalkuliertes Riskio was Unternehmen eingehen
  7. Michael.Jordan's Avatar
    Michael.Jordan
    und dann wundert sich der einzelhandel das leut vermehrt auf amazon bestellen wo man solche probleme in 1 telefonat bzw. 1 chat zur 100% zufriedenheit des kunden klären kann. (bearbeitet)
  8. derBabo's Avatar
    derBabo Autor
    Mit Mitarbeitern vor Ort in Wien gesprochen – anscheinend gibt es nur Probleme mit dem Samsung Neo G9.
    Regelmäßige Reklamationen und Reparaturaufträge, nachdem MM viele getauscht hat, bleiben sie natürlich auf den Kosten sitzen – daher jetzt rigoros „kein Umtausch/Geld zurück“.

    Heute kam eine „Sorry“ Mail von Samsung mit „bitte versuche es noch einmal mit Reparatur und hier hast du 10 % Samsung Store Gutschein“.

    Gerade eben wieder 0815 Antwort von einer sehr uninteressierten Mitarbeiterin mit:  

    Sie können Ihr defektes Gerät persönlich in einem Media Markt zur Reparatur abgeben, oder an unser Reparaturcenter senden.
     
    Media Markt Online GmbH
    c/o Cargoe Lager
    Eisgrubengasse 4
    2334 Vösendorf
     
    Im Anhang finden Sie das Reparaturauftrags-Formular.
    Ob ein Anspruch aus der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie vorliegt, muss zuerst geprüft werden. Falls kein Anspruch besteht, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag

    Dann wieder sehr verärgert Hotline angerufen – der Kollege war sprachlos und hat die Anfrage als dringend markiert und an seinen Vorgesetzten weitergeleitet (und dessen CC gesetzt). Antwort heute/morgen erwartet (so seine Aussage).

    Am Montag gehe ich zum VKI.
    Mit manchen Firmen funktioniert es einfach nicht auf die nette Art und Weise. 
    Laex's Avatar
    Laex
    Na, da hat Media Markt aber schlechte Konditionen mit Samsung ausgehandelt, wenn sie die Kosten für jeglichen Müll tragen dürfen Und sich nicht an Samsung abputzen dürfen.
  9. Cassiopeia's Avatar
    Cassiopeia
    Finde ich gut das die uns auch mal so richtig salzen für die Preisfehler die wir schon ausgnützt haben.
    Aber wie schon gesagt austauschen müßens nix.
    derBabo's Avatar
    derBabo Autor
    Preisfehler? Wurde online aktiv für den Preis beworben, daher kein Preisfehler.
    Danke für den Hate Kommentar 
  10. mosupe's Avatar
    mosupe
    Guten Morgen. Wo hast du den Monitor gekauft? MM Online oder direkt in einen Markt Vorwort? Wenn Vorort in welchen?
    derBabo's Avatar
    derBabo Autor
    Guten Morgen, wurde Online gekauft.
  11. Pandito's Avatar
    Pandito
    "sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich sind oder für den Übergeber mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind "...."kommen die Gewährleistungsbehelfe der zweiten Stufe, das sind Preisminderung und Wandlung/Auflösung des Vertrages in Frage. Dabei gilt, dass eine Wandlung/Auflösung des Vertrages nur dann möglich ist, wenn der Mangel nicht geringfügig ist."

    Vermutlich ist das Gerät teurer auch für Media Markt und tritt so vom Vertrag zurück... in dem Fall müssen sie es nicht austauschen


    wko.at/ser…tml
    derBabo's Avatar
    derBabo Autor
    Danke für die Info

    Genau deswegen kaufe ich dann halt nicht mehr bei MM, sondern nur bei Amazon.
  12. HaleyJoe's Avatar
    HaleyJoe
    Wie eh schon erwähnt, müssen sie das Gerät nicht austauschen. Und nach deiner Beschreibung nach zu urteilen, nutzt du das Gerät zwischenzeitlich sogar. Also könnte Mediamarkt, rein rechtlich, sogar die Nutzung in Rechnung stellen - also vom rückerstatteten Preis abziehen.

    Ich würde an deiner Stelle versuchen, das Geld so schnell wie möglich zurückzubekommen
    derBabo's Avatar
    derBabo Autor
    Schriftliche Bestätigung von Samsung, dass hier ein Verarbeitungsproblem vorliegt, wurde an MM weitergeleitet.
    Daraufhin kam die Nachricht von MM – wir tauschen ihnen das Gerät.

    Von AK und Samsung habe ich da andere Informationen erhalten, aber OK.
    Werde es dann zurücksenden und Review hinterlassen.
    So geht der lokale Handel unter und es lebe Bezos
  13. BlueShark's Avatar
    BlueShark
    MediaMarkt muss dein primäres Recht auf Austausch nicht akzeptieren. In so einem Fall steht den die Preisminderung oder Vertragsaufhebung zu, wobei du bei Vorhandensein eines wesentlichen Mangels (und in deinem Fall liegt ein solcher vor mMn, da Display-Flimmern), hast du auch hier ein Wahlrecht zwischen diesen beiden Gewährleistungsbehelfen.

    "Ob ein Anspruch aus der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie vorliegt, muss zuerst durch die Werkstätte geprüft werden . Falls kein Anspruch besteht, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag."

    --> Dieser Satz ist nachvollziehbar und rechtlich auch in Ordnung. Andernfalls könnte jeder mit einem Schaden, der vom ihm selbst verschuldet wurde, in den Laden hineinspazieren und sofortige Maßnahmen verlangen.

    Nun, was kannst du tun? Wenn du dich damit nicht herumplagen möchtest, einfach auf die Option "Geld zurück" eingehen, wobei dir hier scheinbar einen Schritt zurückgerudert sind und die Ware nun überprüfen möchten.

    Wenn du sagst, dass du zumindest noch etwas versuchen möchtest, könntest du dich mit der AK in Verbindung setzen oder die Interventionsmöglichkeit der VKI beanspruchen, wobei die letztere, soweit ich weiß, ein wenig kostet.

    PS: Ich schließe jegliche Haftung aus. Bin kein Anwalt. Das ist nur meine persönliche und unverbindliche Meinung.
    Preisjäger1's Avatar
    Preisjäger1
    MediaMarkt muss dein primäres Recht auf Austausch nicht akzeptieren.
    Die Behelfe der ersten Stufe sind Verbesserung oder Austausch und im Grunde muss der Händler in der Regel eines von beiden durchführen bzw. akzeptieren, alles andere würde das Recht auf Gewährleistung ad absurdum führen, da der Kunde entweder mit dem Mangel (nach Preisminderung) leben müsste oder der Kaufvertrag nichtig wäre, weil der Händler bspw. dann immer Unverhältnismäßigkeit anführen könnte.


    "Ob ein Anspruch aus der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie vorliegt, muss zuerst durch die Werkstätte geprüft werden . Falls kein Anspruch besteht, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag."

    Eine "Inaugenscheinnahme" des Mangels durch den Händler ist logischerweise gerechtfertigt aber alleine schon die Abwägung ob der Anspruch (anstatt über die Gewährleistung) über die Garantie abgewickelt werden könnte würde das Recht auf Gewährleistung schon wieder aushebeln, ist also -wenn der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend macht- mMn nicht erlaubt.

    Ebenso der Zusatz mit dem kostenpflichtigen Voranschlag, hier müsste bewiesen sein, dass der Kunde den Mangel verursacht oder verschuldet hat. Idealerweise sollte auch schriftlich vorliegen, dass man von seinem Recht auf Gewährleistung gebrauch machen will.

    Ich verstehe natürlich, dass sich Händler gegen Mißbrauch absichern wollen und müssen, dies darf aber nicht dazu führen, dass geltende Rechte ausgehebelt oder mißachtet werden.

    PS dies ist mein persönliches Verständnis des geltenden Rechtes (bearbeitet)
  14. derBabo's Avatar
    derBabo Autor
    Wichtiger Punkt welchen ich vergaß zu erwähnen- MM wollte von Anfang an eine Eidesstattliche Erklärung von mir unterzeichnet bekommen, bevor sie in irgendeiner Art und Weise aktiv werden. Diesem ging ich nach, vermutlich war der Nachrichten-Austausch zu Beginn auch deswegen eher freundlich.

    Ich wurde heute Nachmittag nochmals angerufen vom Support, welcher mir mitteilte, „die Antwort heute mit Reparatur anscheinend ein Fehler sei“ ?
    Jetzt bin in komplett verwirrt.
    Werde Geld zurück verlangen und bei Bezos kaufen.
    Soviel zu lokalen Handel unterstützen (bearbeitet)
    ButcherAndBlade's Avatar
    ButcherAndBlade
    Wie unsymphatisch sollen wir als Unternehmen gegenüber Kunden sein?

    MM bei einem gewöhnlichen Gewährleistungsfall bei dem sie die Beweislast trifft:

    "MM wollte von Anfang an eine Eidesstattliche Erklärung von mir unterzeichnet bekommen"

    Sorry aber was ist das für ein Saftladen?
  15. derBabo's Avatar
    derBabo Autor
    Selbst auf die Aussage mit VKI und AK versucht es MM weiterhin mit folgenden Aussagen

    „Nachdem Sie einen technischen Defekt melden, haben wir eine Anfrage an den Hersteller geschickt und um eine Überprüfung gebeten.

    Sie möchten vom Kauf zurücktreten - dies wäre ein sekundärer Gewährleistungsbehelf. Um diesem nachkommen zu können muss erst ein Mangel bzw die Mangelhaftigkeit der bereits erfolgten Reparatur festgestellt werden.
    Die reine Aussage Ihrerseits, dass der Mangel erneut aufgetreten sei ist kein hinreichender Beleg. Aus diesem Grund ist eine Überprüfung in einer entsprechend zertifizierten Werkstätte notwendig. Es steht Ihnen frei, sich betreffend des Gewährleistungsrechts auch extern zu informieren.

    Ergibt die Überprüfung des Gerätes, dass ein gewährleistungsrelevanter Mangel vorliegt, werden wir dieses gerne kostenlos reparieren oder zurücknehmen.“

    Jetzt wurden ich ganz aggressiv von Mobiletouch zu einem schnellstmöglichen Abholtermin für die Werkstatt per E-Mail und Telefon mehrfach kontaktiert- ich hatte gar keine Zeit für den VKI Termin.
    Auf die schnelle kam nur die Aussage „ja, ich komme morgen zwischen 9-12h abholen und wir werden reparieren“
    Extrem Seriös
    Laex's Avatar
    Laex
    Was MediaMarkt extrem dubios und gegen Gewährleistunfmgsrecht verstoßen lässt, ist ihre Drohung von Kosten für die Überprüfung.
    Da hab es schon ähnliche Fälle und soweit ich mich erinnere ist ihr Passus quasi rechtswidrig.
    Eine kostenlose Überprüfung, auf Gewährleistung gibt es quasi nicht.
  16. Thomas911's Avatar
    Thomas911
    Also ohne die Kommentare zu lesen werde ich dir nun helfen: Erstens: Immer alles Schriftlich machen, so wie du es gemacht hast per mail.Hotline ist immer schwierig da nicht belegbar, immer auch den Namen verlangen damit man weiß mit wem man gesprochen hat und wenn möglich um eine Bestätigung per mail bitten.

    Dein Problem per Email hast du wann bekannt gegeben ["Also ab zum MM Kundenservice. Nach einem Hin und Her bekam ich folgende Meldung].?

    Prinzipiell ist es tatsächlich so wie es Media markt in der ersten Mail geschrieben hat, die Möglichkeit auf Geld zurück bzw. auf Austausch oder Nachbesserung besteht.


    In diesem Fall hat Mediamarkt den Monitor nicht lagernd das bedeutet es bleibt Geld zurück oder Nachbesserung übrig, da ich mir die Garantiebedingungen von Samsung nicht durchgelesen habe, weiß ich nicht ob die Garantie des Monitors gegenüber Media Markt gilt oder gegenüber dir (leider wird oft angenommen man selbst hat Garantie, obwohl die Garantie laut AGB des Herstellers gegenüber dem Händler gilt der den Monitor bei Samsung gekauft hat, weshalb die Garantiefälle auch oft über den Händler [zb. Media Markt] abgewickelt werden müssen, hier entstehen oft Probleme wenn das Produkt zb. 3 Jahre Herstellergarantie hat, der Händler aber nur Verpflichtet ist sich während der 2 Jahre Gewährleistung um deine anliegen zu kümmern und im 3ten Jahr die Annahme der Retoure Verweigert.


    In deinem Fall ist das alles nur Zusatwissen, denn Media Markt ist hier in der Pflicht ganz eigenständig zu handeln da die Gewährleistung auf Seiten Media Markt vollständig greift.


    Allerdings kann man sich als Kunde selbst nicht aussuchen was man gerne hätte, auch muss es auf beiden Seiten Verhältnismäßig sein, was das bedeutet entscheidet im Zweifel aber ein Gericht.Ich würde Media Markt mal schriftlich per Mail auffordern meinem Recht auf Nachbesserung nachzukommen und den Defekten Monitor zu reparieren mit Frist bis (zb. 14 Tage für die Annahme des Defekten Monitors und zb. bitte um Leihgerät (KEIN MUSS!)


    Natürlich kann Media Markt schreiben sie haben die Teile nicht, am Ende sieht es eben so aus dass sie dir ja schon angeboten haben das Geld zurück zu bekommen, klar der Monitor kostet nun mehr dass ist bitter aber Media Markt würde damit seiner Pflich nachkommen und der Fall wäre erledigt.


    Du kannst darauf bestehen den Monitor zu reparieren, um Auskunft bzw. Zusage bitten wann der Monitor wieder Verfügbar ist und dass DU diesen als Tauschgerät reserviert bekommst, allerdings bräuchte Media Markt deinen alten Monitor damit sie schauen können ob er auch "wirklich" defekt ist, leider.
    Auf alle Fälle sollte der Monitor im Rahmen der Gewährleistung und nicht der Garantie, repariert oder getauscht werden.
    Persönlich sehe ich kein Problem einer Reparatur, den ein Neugerät dass nicht ausgetauscht werden kann da nicht verfügbar, kann durchaus auch mit höheren Reparaturkosten noch verhältnismäßig sein.
    Leider hast du kein Recht auf ein Leihgerät während der Reparatur denn es handelt sich um Anspruch auf Mängelhaftung und keinem Schadensersatzanspruch.
    Media Markt gibt an dass der Monitor in Filiale XY ab 7.04 abholbereit ist, sprich bis zum Sommer wird ein Gerät verfügbar sein und diese möchte ich für meinen Gewährleistungsfall haben, dazu musst du ihnen aber mal den Monitor bringen.
    Wie gesagt, per mail eine Frist setzen zb. 14 Tage bis wann der Monitor angenommen werden muss bzw. abgegeben werden kann (es besteht kein Recht darauf dass der Verkäufer den Monitor bei dir abholen muss), zusätzlich daran eine weitere Frist zb. 3 oder 4 Wochen für die Reparatur oder den Austausch auf ein Neugerät und dem Zeitpunkt wo das Gerät abgeholt werden kann. Schafft es der Händler nicht in den insgesamt 6 Wochen das Gerät anzunehmen zu reparieren/tauschen und wieder zur Verfügung zu stellen, müsstest du eine Nachfrist von ca. 7 oder 14 Tagen setzen danach ist der Reparaturversuch gescheitert und der Händler hat noch einmal das Recht auf einen weiteren Versuch(wobei er laut mail eh lieber das Geld zurück geben würde).... schafft er es danach wieder nicht hast du nur mehr das recht auf Geld zurück, so sieht die traurige Realität aus, nur damit du weißt was womöglich auf dich zu kommt. Ist halt echt blöd.


    Klär einfach ab am besten in der Filiale direkt und schriftlich mit dem dortigen Filialleiter, dass das nächste Gerät für dich reserviert wird und wann du den Monitor vorbei bringen kannst denn ohne dem gibts nichts.
    Laex's Avatar
    Laex
    Wie gesagt, per mail eine Frist setzen zb. 14 Tage bis wann der Monitor angenommen werden muss bzw. abgegeben werden kann (es besteht kein Recht darauf dass der Verkäufer den Monitor bei dir abholen muss),
    Doch, bei Gewährleistung gilt Erfüllung an Lieferadresse. Also muss Media Markt ihn kostenlos einsenden lassen, falls er ursprünglich mit Lieferung bestellt wurde. (bearbeitet)
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