Media Market weigert sich G9 Neo auszutauschen

eingestellt am 17. Mär 2023 (eingestellt vor 17 h, 0 m)
Hallo liebe PJ Community!

Ich verzweifle gerade an folgendem Problem -
Am 8.02.23 den G9 Neo für knapp 1200 € (+35€ Lieferung) gekauft, geliefert bekommen am 13.02.23. Gleich nach dem ersten Einschalten ein Knarzen im oberen rechten Viertel zu hören (beim Einschalten und nach Ausschalten).
Nachdem ich den MM schon kenne, zuerst Samsung AT Technikhotline angerufen und dort wurden mir zwei mögliche Ursachen genannt (Plastik dehnt sich - Verarbeitungsfehler und Kabel im Inneren des Monitors mit leichtem Wackelkontakt). Beides ist für Samsung ein Grund für einen Austausch über den Verkäufer.
Also ab zum MM Kundenservice. Nach einem Hin und Her bekam ich folgende Meldung

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihr Gerät kostenlos austauschen werden. Allerdings haben wir den Artikel im Moment leider nicht lagernd.
Bedauerlicherweise nicht auf Lager daher Geld zurück oder anderes Produkt für den Preis.
Meine Antwort war, warte ich halt 1-2 Wochen, ist er wieder lieferbar ist(vom Mitarbeiter vor Ort erfahren, dass der Monitor wöchentlich nachgeliefert wird).

Nach einem Monat wieder die gleiche E-Mail - bitte um Rückmeldung, ob sie das Geld zurückerhalten möchten oder einen anderen Monitor.

Am 07.03.23 sehe den Monitor auf der Homepage als lieferbar, aber für einen deutlich höheren Preis 1599 €.
Screenshot von der Homepage an den Support mit Bitte um Austausch - keine Antwort
Am 10.03.23 Hotline angerufen, Dame versicherte mir eine Rückmeldung am 13.03.23 vom Kundenservice.
Heute 17.03.23 wieder Screenshot versendet, mit Bitte um Austausch zu starten, da mittlerweile zum Knarzen ein leichtes Flimmern auf dem rechten oberen Bereich zu sehen ist.

Next Step AK?

Bin schon etwas frustriert, da ich den Monitor täglich 8-10h fürs Homeoffice nutze und nicht ohne dastehen möchte.

Tipps? Tricks?

UPDATE Fr.17.03. Nachmittag

Der Kollege hatte das Ticket geschlossen, Hotline hat es wieder geöffnet und der neue Kollege schreibt mir nur:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie können Ihr defektes Gerät persönlich in einem Media Markt zur Reparatur abgeben, oder an unser Reparaturcenter senden.

Media Markt Online GmbH
c/o Cargoe Lager
Eisgrubengasse 4
2334 Vösendorf


Ob ein Anspruch aus der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie vorliegt, muss zuerst durch die Werkstätte geprüft werden . Falls kein Anspruch besteht, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag.

Genau dieses Verhalten bring mich dazu NIE WIEDER etwas bei MM zu kaufen - soll der Laden untergehen.
Ein Witz!
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20 Kommentare

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  1. Laex's Avatar
    Mal Gewährleistung erwähnen
  2. Preisjäger1's Avatar
    @derBabo
    Grundsätzlich steht dir ein Gewährleistungsbehelf der ersten Stufe zu. Ich glaube nicht, dass hier ein unverhältnismäßig großer Aufwand für den Übergeber zum tragen kommen könnte, dieser würde wohl mit geringer Wahrscheinlichkeit mit dem Konsumenteschutz konform gehen und das Gewährleistungsrecht untergraben.
    ButcherAndBlade's Avatar
    Richtig, wie kann es unverhältnismäßig sein ein Gerät auszutauschen, dass im ständigen Sortiment verkauft wird. Die wollen nur nicht austauschen weil der Bildschirm jetzt teurer ist aber das ist nicht das Problem des Konsumenten.
    Würd an seiner Stelle mal den VKI anrufen oder schreiben.
  3. Laex's Avatar
    Sie können Ihr defektes Gerät persönlich in einem Media Markt zur Reparatur abgeben, oder an unser Reparaturcenter senden

    Musst du aber nicht, sie müssen Gewährleistung vom Lieferort anbieten, wenn sie es verhindern, dann machen sie Tür und Tor für eine Klage auf - mit recht einfachem Ausgang.


    e-tec und Cyberport spielt da genauso und versucht den Kunden ins Geschäft zu locken. (bearbeitet)
  4. mosupe's Avatar
    Guten Morgen. Wo hast du den Monitor gekauft? MM Online oder direkt in einen Markt Vorwort? Wenn Vorort in welchen?
    derBabo's Avatar
    Autor
    Guten Morgen, wurde Online gekauft.
  5. Pandito's Avatar
    "sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich sind oder für den Übergeber mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind "...."kommen die Gewährleistungsbehelfe der zweiten Stufe, das sind Preisminderung und Wandlung/Auflösung des Vertrages in Frage. Dabei gilt, dass eine Wandlung/Auflösung des Vertrages nur dann möglich ist, wenn der Mangel nicht geringfügig ist."

    Vermutlich ist das Gerät teurer auch für Media Markt und tritt so vom Vertrag zurück... in dem Fall müssen sie es nicht austauschen


    wko.at/ser…tml
    derBabo's Avatar
    Autor
    Danke für die Info

    Genau deswegen kaufe ich dann halt nicht mehr bei MM, sondern nur bei Amazon.
  6. Cassiopeia's Avatar
    Finde ich gut das die uns auch mal so richtig salzen für die Preisfehler die wir schon ausgnützt haben.
    Aber wie schon gesagt austauschen müßens nix.
    derBabo's Avatar
    Autor
    Preisfehler? Wurde online aktiv für den Preis beworben, daher kein Preisfehler.
    Danke für den Hate Kommentar 
  7. HaleyJoe's Avatar
    Wie eh schon erwähnt, müssen sie das Gerät nicht austauschen. Und nach deiner Beschreibung nach zu urteilen, nutzt du das Gerät zwischenzeitlich sogar. Also könnte Mediamarkt, rein rechtlich, sogar die Nutzung in Rechnung stellen - also vom rückerstatteten Preis abziehen.

    Ich würde an deiner Stelle versuchen, das Geld so schnell wie möglich zurückzubekommen
    derBabo's Avatar
    Autor
    Schriftliche Bestätigung von Samsung, dass hier ein Verarbeitungsproblem vorliegt, wurde an MM weitergeleitet.
    Daraufhin kam die Nachricht von MM – wir tauschen ihnen das Gerät.

    Von AK und Samsung habe ich da andere Informationen erhalten, aber OK.
    Werde es dann zurücksenden und Review hinterlassen.
    So geht der lokale Handel unter und es lebe Bezos
  8. BlueShark's Avatar
    MediaMarkt muss dein primäres Recht auf Austausch nicht akzeptieren. In so einem Fall steht den die Preisminderung oder Vertragsaufhebung zu, wobei du bei Vorhandensein eines wesentlichen Mangels (und in deinem Fall liegt ein solcher vor mMn, da Display-Flimmern), hast du auch hier ein Wahlrecht zwischen diesen beiden Gewährleistungsbehelfen.

    "Ob ein Anspruch aus der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie vorliegt, muss zuerst durch die Werkstätte geprüft werden . Falls kein Anspruch besteht, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag."

    --> Dieser Satz ist nachvollziehbar und rechtlich auch in Ordnung. Andernfalls könnte jeder mit einem Schaden, der vom ihm selbst verschuldet wurde, in den Laden hineinspazieren und sofortige Maßnahmen verlangen.

    Nun, was kannst du tun? Wenn du dich damit nicht herumplagen möchtest, einfach auf die Option "Geld zurück" eingehen, wobei dir hier scheinbar einen Schritt zurückgerudert sind und die Ware nun überprüfen möchten.

    Wenn du sagst, dass du zumindest noch etwas versuchen möchtest, könntest du dich mit der AK in Verbindung setzen oder die Interventionsmöglichkeit der VKI beanspruchen, wobei die letztere, soweit ich weiß, ein wenig kostet.

    PS: Ich schließe jegliche Haftung aus. Bin kein Anwalt. Das ist nur meine persönliche und unverbindliche Meinung.
  9. derBabo's Avatar
    Autor
    Wichtiger Punkt welchen ich vergaß zu erwähnen- MM wollte von Anfang an eine Eidesstattliche Erklärung von mir unterzeichnen, bevor sie in irgendeiner Art und Weise aktiv werden. Diesem ging ich nach, vermutlich war der Nachrichten-Austausch zu Beginn auch deswegen eher freundlich.

    Ich wurde heute Nachmittag nochmals angerufen vom Support, welcher mir mitteilte, „die Antwort heute mit Reparatur anscheinend ein Fehler sei“ ?
    Jetzt bin in komplett verwirrt.
    Werde Geld zurück verlangen und bei Bezos kaufen.
    Soviel zu lokalen Handel unterstützen
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